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Zukunftsprojekt für Kinder und Jugendliche: Entwicklung eines Urban Sports Parks am Jugendzentrum Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 20.08.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Andernach |
| Datum | 2026-09-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Stadtratsfraktion beantragt am 20.08.2026 die Errichtung eines Urban Sports Parks am Jugendzentrum durch Aufwertung des bestehenden Basketballplatzes. Die Verwaltung befürwortet grundsätzlich die Aufwertung für Kinder- und Jugendarbeit, kritisiert aber die geplante freie Zugänglichkeit für die Allgemeinheit als problematisch für den Schutzcharakter des Jugendzentrums. Sie schlägt vor, gemeinsam mit Jugendzentrumsteam, Jugendbeirat und Fachämtern die Machbarkeit und Kosten zu prüfen, bevor die Ergebnisse in die städtischen Gremien eingebracht werden.
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Dokument
Extrahierter Text
2026/0239 Beschlussvorlage
Gegenstand: Zukunftsprojekt für Kinder und Jugendliche: Entwicklung eines
Urban Sports Parks am Jugendzentrum
Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 20.08.2026
Federführendes Amt Beteiligte Ämter Auszüge aus der Niederschrift an
Amt für Jugend und Soziales, Schu-
len
zugestimmt abgeändert
Sitzungs- öffent- nicht- abge-
Beratungsfolge öffent- ja nein ja nein
termin lich setzt
lich
Jugendhilfeausschuss
23.09.2026 X
(beschließend)
Kulturausschuss 29.09.2026 X
Ausschuss für Planung und Liegen-
27.10.2026 X
schaften
Haupt- und Finanzausschuss 02.11.2026 X
Beschlussvorschlag für das beschließende Gremium:
Ein Beschlussvorschlag wird auf der Grundlage des Beratungsergebnisses in der Sit-
zung formuliert.
Abstimmungsergebnis
Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss ohne Beschluss
Einstimmig Mit Stimmenmehrheit
Ja Nein Enthaltungen
- 2 -
Begründung:
Mit Antrag vom 20.08.2026 beantragt die CDU-Stadtratsfraktion die Errichtung eines
Urban Sports Parks am Jugendzentrum. Hierzu soll der bestehende Basketballplatz
am Jugendzentrum aufwertet werden.
Aufgrund der Kürze der Zeit konnte von Seiten der Verwaltung keine umfassende Prü-
fung der Umsetzungsmöglichkeiten erfolgen, die eine belastbare Veranschlagung von
Haushaltsmitteln für die Haushaltsberatungen 2027 möglich macht. Zudem betrifft das
Vorhaben wesentlich mehrere Ämter, nämlich die Ämter Jugend, Soziales und Schulen, Kultur
und Hochbau.
Seitens des Amtes für Jugend, Soziales und Schulen wird die Aufwertung von Flächen
rund um das Jugendzentrum für die offene Kinder- und Jugendarbeit grundsätzlich
sehr positiv gesehen. Eine zeitgemäße Gestaltung kann zu einer attraktiven und ab-
wechslungsreichen Freizeitgestaltung beitragen. Auch die im Antrag vorgesehene Be-
teiligung der Jugendlichen trägt der partizipatorischen Jugendarbeit Rechnung und
wird ausdrücklich begrüßt.
Aus jugendhilfefachlicher und jugendhilferechtlicher Sicht ist jedoch die im Antrag vor-
gesehene freie Zugänglichkeit der Fläche für die Allgemeinheit kritisch zu bewerten.
Der Basketballplatz ist Bestandteil des Außengeländes des Jugendzentrums und steht
damit vorrangig Kindern und Jugendlichen als Aufenthalts-, Bewegungs- und Begeg-
nungsraum zur Verfügung. Eine uneingeschränkte Öffnung für die Allgemeinheit
würde den Nutzerkreis und den bisherigen Charakter der Fläche wesentlich verändern
und kann zu Nutzungskonkurrenzen führen. Zugleich müssen die Schutzfunktion des
Jugendzentrums, ein kontrollierbarer Zugang und die Nutzbarkeit der Fläche für Kinder
und Jugendliche gewährleistet bleiben.
Auch eine räumliche Abtrennung des Basketballplatzes ist kritisch zu bewerten, da den
Kindern und Jugendlichen hierdurch ein Teil des bislang zum Jugendzentrum gehö-
renden Außengeländes entzogen würde.
Aus Sicht des Kulturamts sollte die vielseitige Nutzung der Fläche berücksichtigt wer-
den. Die asphaltierte Fläche im rückwärtigen Bereich des Jugendzentrums wird immer
wieder auch für Open-Air-Konzerte genutzt. Die Bühne des Jugendzentrums ist gerade
für diesen Einsatz so konzipiert, dass sie sowohl von außen als auch von innen genutzt
werden kann.
Die zu planenden baulichen Veränderungen sollten so geplant werden, dass die Nut-
zung des Platzes als Zuschauerraum für Open-Air-Veranstaltungen weiterhin möglich
ist und dem entsprechend leicht rückgebaut werden können bzw. sich auf den Rand-
bereich konzentrieren. Gerade in Bezug auf den Bodenbelag sollte die multifunktionale
Nutzung berücksichtigt werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, gemeinsam mit dem Team des Jugendzentrums,
dem Jugendbeirat und dem Jugendform die Wünsche von Vorstellungen der Ander-
nacher Kinder und Jugendlichen zu ermitteln und die Ergebnisse mit den beteiligten
Fachämtern auf Machbarkeit, mögliche Kosten und damit einhergehende Fördermittel
- 3 -
zu prüfen. Nach Abschluss dieser Prüfungen können die Ergebnisse zur weiteren Be-
ratung in die städtischen Gremien eingebracht werden.
Andernach, 22.09.2026
gezeichnet:
Gudrun Kapp Claus Peitz
Amtsleiterin Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert