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Videoüberwachung an Schulen hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 24.03.2025, Anfrage der CDU-Fraktion vom 28.06.2026 sowie Ergänzungsantrag der FWO-Fraktion vom 15.09.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Ochtrup
Datum2026-09-22
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragte 2025 Videoüberwachung an Schulen zur Bekämpfung von Vandalismusschäden und Ordnungswidrigkeiten. Der Datenschutzbeauftragte machte jedoch deutlich, dass nur bei Ausschöpfung aller milderen Mittel eine rechtmäßige Videoüberwachung möglich ist. Der Stadtrat soll daher beschließen, zunächst einen Sicherheitsdienst für Schulhofstreifen beauftragen und durch einen Fachanwalt klären lassen, ob eine Umzäunung des Schulzentrums ein milderes Mittel darstellt. Erfahrungen aus Steinfurt zeigen, dass Videoüberwachungsanlagen wenig effektiv sind.

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Stadt Ochtrup BESCHLUSSVORLAGE Die Bürgermeisterin Ordnung ÖFFENTLICH DN.: 2026/0155 vom 22.09.2026 Beratungsfolge Termin Beratungsstatus Haupt- und Finanzausschuss 30.09.2026 vorberatend Stadtrat 08.10.2026 beschließend Sichtvermerke BM EB FB I Beratungsgegenstand Videoüberwachung an Schulen hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 24.03.2025, Anfrage der CDU-Fraktion vom 28.06.2026 sowie Ergänzungsantrag der FWO-Fraktion vom 15.09.2026 Beschlussvorschlag: Zur Sicherung der Schulhöfe wird ein Sicherheitsdienst beauftragt, der die Schulhöfe zu unterschiedlichen Zeiten bestreift. Dem Sicherheitsdienst wird während der Streifen das Hausrecht übertragen. Die Maßnahme wird für die Zeit von Frühjahr bis Herbst 2027 beauftragt. Durch einen Fachanwalt wird rechtlich klären lassen, ob beim Schulzentrum eine Umzäunung aufgrund der hohen Kosten tatsächlich ein milderes Mittel ist. Sachdarstellung: Aufgrund eines Antrages der CDU-Fraktion vom 24.03.2025 wurde seitens der Verwaltung die Möglichkeit geprüft, an den Schulen eine Videoüberwachung zu realisieren. Diesen Antrag haben die CDU-Fraktion mit Datum vom 28.06.2026 um eine Anfrage sowie die FWO-Fraktion mit Datum vom 15.09.2026 um einen Ergänzungsantrag und einen Fragenkatalog ergänzt. Der Datenschutzbeauftragte für die Stadt Ochtrup, Herr Könning, hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.06.2025 dazu ausführlich inhaltlich vorgetragen. Auf das Protokoll dieser Sitzung wird verwiesen. Er machte im Ergebnis deutlich, dass eine rechtmäßige Videoüberwachung nur dann möglich ist, wenn zuvor alle milderen Mittel ausgeschöpft wurden. Mildere Mittel könnten z. B. die Bestreifung der Liegenschaften zu den Zeiten, in denen die meisten Ordnungswidrigkeiten stattfinden, sein. Ein weiteres milderes Mittel wäre eine Umzäunung des Geländes. -2- Die meisten Schäden entstehen tatsächlich durch Müllablagerungen und Schmierereien. Zu Straftaten kommt es vereinzelt. Das Schulgelände mit den häufigsten Vorkommnissen ist das Schulzentrum, das schon alleine wegen seiner Größe und der verschiedenen Zugänge schwer zu überwachen ist. Das Gelände wird von vielen Personen als Aufenthaltsort genutzt. Dieses Gelände des Schulzentrums hat incl. der Sportplätze eine Fläche von ca. 130.000 m². Eine Einzäunung, auch nur von Teilen dieses Geländes sowie die nötigen Schließdienste und alle weiteren damit einhergehenden Aufgabenstellungen würden nicht unerhebliche Kosten verursachen. Ob anhand dieser zu erwartenden Kosten eine Einzäunung als „milderes“ Mittel in Frage kommt, sollte durch einen Fachanwalt exemplarisch für das Schulzentrum geklärt werden. Die Kreisstadt Steinfurt verfügt bereits über Erfahrungen bei der Videoüberwachung von Schulgeländen. Daher wurde Kontakt zum Schul- und Hochbauamt der Kreisstadt Steinfurt aufgenommen. Die zuständigen Mitarbeiter beurteilen die vorhandenen Videoüberwachungsanlagen an Schulen als langfristig wenig effektiv. In den ersten Monaten sei ein Abschreckungseffekt spürbar gewesen, der jedoch schnell verflogen sei. Die Auflagen (Speicherzeitraum, Überwachungszeiten, vier-Augen-Prinzip, usw.) machten eine Auswertung kompliziert und schnell seien die Lücken gefunden worden, so dass letztlich von den wenigen Anzeigen, die gestellt wurden, alle wegen Mangels an Beweisen eingestellt werden mussten. Die Anlagen seien zudem sehr kostenintensiv. Umwelt- und Klimarelevanz: entfällt Haushaltsrechtliche Beurteilung: Die Kosten für die fachanwaltliche Klärung sowie für eine mögliche Beauftragung eines Sicherheitsdienstes werden derzeit eruiert. Die (notwendigen) Haushaltsmittel müssten dann im kommenden Jahr(2027) zur Verfügung gestellt werden. Generationengerechtigkeit: Ein ordnungsgemäßer Zustand der städtischen Schulgelände kommt insbesondere den aktuellen und zukünftigen Schülerinnen und Schülern wie auch dem jeweiligen an den Schulen tätigen Lehrkollegium und den weiteren Beschäftigten zugute. Im Auftrag: Brüggemann

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