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Antrag der CDU-Fraktion vom 07.09.2026: Herstellung der finanzielle Gleichstellung mit der Gemeinde Lindar bei den Erträgen des Windparks Lindlar Vogelberg

Angenommen
TypAntrag
GemeindeWipperfürth
Datum2026-09-29
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt, die Wipperfürther Einnahmen aus dem Windpark Lindlar Vogelberg (ca. 18.000 Euro jährlich) dauerhaft gleichgestellt mit der Nachbargemeinde Lindlar zu verteilen: 80 % (ca. 14.400 Euro) zweckgebunden für Ehrenamt und lokale Sicherheit im Südbereich, 20 % für gemeinnützige Zwecke des städtischen Haushalts. Die Mittel sollen zu zwei Dritteln an gemeinnützige Vereine im 2,5-Kilometer-Radius und zu einem Drittel an die Freiwillige Feuerwehr fließen. Der Rat beschließt dies mit 20-jähriger Laufzeit und Überprüfung nach 10 Jahren; eine Absicherungsklausel soll die Regelungen bei Betreiberwechsel sichern.

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Hansestadt Wipperfürth V/2026/351 Die Bürgermeisterin II - Stadtentwicklung/Stadtplanung Antrag der CDU-Fraktion vom 07.09.2026: Herstellung der finanzielle Gleichstellung mit der Gemeinde Lindar bei den Erträgen des Windparks Lindlar Vogelberg Gremium Status Datum Beschlussqualität Haupt- und Finanzausschuss Ö 29.09.2026 Vorberatung Stadtrat Ö 03.11.2026 Entscheidung Beschlussentwurf (lt. Antrag): 1. Der Rat der Hansestadt Wipperfürth beschließt das dauerhafte Prinzip der finanziellen Gleichstellung der betroffenen Wipperfürther Außenorte mit der Nachbargemeinde Lindlar. Analog zur Lindlarer Regelung werden die Wipperfürther Einnahmen aus der Beteiligung nach § 6 EEG (ca. 18.000 Euro p.a.) zu 80 % zweckgebunden (ca. 14.400 Euro p.a.) für das Ehrenamt im Südbereich bereitgestellt. 20% verbleiben um Haushalt der Stadt für gemeinnützige Zwecke. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre mit einer Überprüfung nach 10 Jahren. 2. Zur unbürokratischen Umsetzung dieser Gleichstellung wird das zweckgebundene Budget (ca. 14.400 Euro p.a.) wie folgt auf zwei klare Bereiche aufgeteilt:  Bereich 1: Lokales Ehrenamt & Vereinsleben (Zwei Drittel = 9.600 € p.a.) Die Verwaltung wird beauftragt, mittels geografischer Daten (GIS) alle Institutionen zu ermitteln, die im Vereinsregister eingetragen, als gemeinnützig anerkannt sind (e.V.) und ihren satzungsgemäßen Sitz oder schwerpunktmäßigen und exklusiven Wirkungskreis im 2,5-Kilometer-Radius des Windparks (Einzugsgebiet Thier, Agathaberg, Dohrgaul) haben. Die Auszahlung erfolgt an alle ermittelten Vereine zu exakt gleichen Teilen (Gießkannenprinzip).  Bereich 2 Lokaler Brandschutz, Rettungswesen & Sicherheit (Ein Drittel = 4.800 € p.a.): Für Bereich 2 erfolgt die Zuweisung zweckgebunden an die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Wipperfürth als zusätzliche Mittel. Diese dienen unter anderem dazu, den neuen einsatztaktischen und technischen Anforderungen gerecht zu werden, die durch den Betrieb der Windenergieanlagen entstehen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bereiche 1 die berechtigten Institutionen nach objektiven Kriterien zu ermitteln: Eingetragene Vereine (e.V.) mit anerkannter Gemeinnützigkeit, die ihren Sitz oder ihren schwerpunktmäßigen und exklusiven Wirkungskreis im 2,5-Kilometer-Radius des Windparks (Thier, Agathaberg, Dohrgaul) haben. 4. Die Verwaltung erstellt den Entwurf einer Vereinbarung über die Verwendung von Beteiligungserträgen aus dem Windpark mit den betroffenen Vereinen. Dieser Entwurf wird dem Rat der Hansestadt Wipperfürth zur Beschlussfassung vorgelegt 5. Akute Absicherungsklausel (Dringlichkeit durch ABO-Energy-Krise): Angesichts der akuten Restrukturierungsphase der ABO Energy GmbH & Co. KGaA (Gefahr des Projektverkaufs vor dem Banken-Stichtag am 30. November 2026) wird die Bürgermeisterin beauftragt, unverzüglich sicherzustellen, dass diese beschlossenen Zweckbindungen und Gleichstellungsansprüche bei einem drohenden Betreiberwechsel vollumfänglich und rechtsverbindlich auf jeden potenziellen Rechtsnachfolger übertragen werden. Begründung: Eine Stellungnahme der Verwaltung wird nachgereicht. Anlagen: Antrag der CDU-Fraktion vom 07.09.2026

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