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Antrag der FWG Fraktion über eine mögliche Aufhebung der Sperrung des Parkplatzes in der Römerstraße 17

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOrtsgemeinde Gensingen
Datum2026-09-03
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die FWG-Fraktion beantragte am 03.03.2026 die Aufhebung der Sperrung von Parkplätzen in der Römerstraße 17 vor dem Haus der Kulturen. Die Straßenverkehrsbehörde lehnte dies nach Prüfung ab: Eine Belegung würde den ohnehin begrenzten Gehweg für Fußgänger erheblich einschränken und die Sicherheit besonders für Personen mit Mobilitätseinschränkungen, Rollstühlen oder Kinderwagen gefährden. Die Sperrung soll daher beibehalten werden.

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Dokument

Extrahierter Text

Mitteilungsvorlage Nummer Aktenzeichen Fachbereich Bürgerservice Stabstelle Datum 03.09.2026 Sachbearbeiter (in) Lisow, Stanislav Wiedervorlage Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Status Ortsgemeinderat Gensingen 01.10.2026 öffentlich zur Kenntnis Antrag der FWG-Fraktion über eine mögliche Aufhebung der Sperrung des Parkplatzes in der Römerstraße 17 Inhalt der Mitteilung: Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 03.03.2026 stellte die FWG-Fraktion gemäß § 34 Abs. 5 GemO einen Antrag hinsichtlich der möglichen Aufhebung der Sperrung der Parkflächen vor dem Haus der Kulturen (Bibliothek Gensingen) in der Römerstraße 17. Der Antrag wurde durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde unter verkehrsrechtlichen und insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit geprüft. Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten wird eine Aufhebung der bestehenden Sperrung und damit eine Freigabe der betreffenden Parkflächen aus Gründen der Verkehrssicherheit für den Fußgängerverkehr nicht befürwortet. Die betreffenden Parkflächen befinden sich unmittelbar im Bereich des Treppenaufgangs zum Gebäude. Bei einer Belegung der Parkflächen durch Fahrzeuge würde der ohnehin begrenzte Verkehrsraum für Fußgänger erheblich eingeschränkt. Ein ausreichendes und sicheres Passieren des Bereichs wäre insbesondere für Personen mit Rollstuhl oder Rollator sowie für Personen mit Kinderwagen kaum bzw. nicht gewährleistet. Auch eine teilweise Aufhebung der Sperrung in Verbindung mit einer Versetzung bzw. Neuanbringung eines Verkehrspollers würde nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde zu keiner ausreichenden Verbesserung der Situation führen. Der hierfür erforderliche Bewegungs- und Durchgangsraum für den Fußgängerverkehr könnte dadurch nicht in dem notwendigen Umfang hergestellt werden. Ebenso stellt eine zeitliche Begrenzung der Parkdauer durch entsprechende Verkehrszeichen keine geeignete Alternative dar. Unabhängig von der jeweiligen Parkdauer würde ein abgestelltes Fahrzeug den für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehenden Raum weiterhin erheblich einschränken. Für die verkehrsrechtliche Bewertung ist dabei nicht entscheidend, in welchem Umfang der Treppenaufgang oder die Bibliothek tatsächlich genutzt werden. Maßgeblich ist vielmehr die Sicherstellung einer gefahrlosen und möglichst uneingeschränkten Nutzung des Gehwegs durch den gesamten Fußgängerverkehr. Hierbei sind insbesondere die Belange von Personen mit Mobilitätseinschränkungen sowie von Personen mit Kinderwagen zu berücksichtigen. Unter Abwägung der bestehenden örtlichen Gegebenheiten, der Belange des Fußgängerverkehrs und des zugleich bekannten Bedarfs an zusätzlichen Parkmöglichkeiten kommt die Straßenverkehrsbehörde zu dem Ergebnis, dass eine Freigabe der derzeit gesperrten Parkflächen aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht vertretbar ist. Die bestehende Sperrung der Parkflächen sollte daher beibehalten werden. (Oliver Wernersbach) Bürgermeister

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