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Antrag der FWG Fraktion über eine mögliche Aufhebung der Sperrung des Parkplatzes in der Römerstraße 17
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ortsgemeinde Gensingen |
| Datum | 2026-09-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FWG-Fraktion beantragte am 03.03.2026 die Aufhebung der Sperrung von Parkplätzen in der Römerstraße 17 vor dem Haus der Kulturen. Die Straßenverkehrsbehörde lehnte dies nach Prüfung ab: Eine Belegung würde den ohnehin begrenzten Gehweg für Fußgänger erheblich einschränken und die Sicherheit besonders für Personen mit Mobilitätseinschränkungen, Rollstühlen oder Kinderwagen gefährden. Die Sperrung soll daher beibehalten werden.
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Dokument
Extrahierter Text
Mitteilungsvorlage
Nummer
Aktenzeichen
Fachbereich Bürgerservice
Stabstelle
Datum 03.09.2026
Sachbearbeiter (in) Lisow, Stanislav
Wiedervorlage
Bezug-Nr.
Beratungsfolge
Gremium Termin Status
Ortsgemeinderat Gensingen 01.10.2026 öffentlich zur Kenntnis
Antrag der FWG-Fraktion über eine mögliche Aufhebung der Sperrung des Parkplatzes in der
Römerstraße 17
Inhalt der Mitteilung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 03.03.2026 stellte die FWG-Fraktion gemäß § 34 Abs. 5 GemO einen Antrag hinsichtlich
der möglichen Aufhebung der Sperrung der Parkflächen vor dem Haus der Kulturen (Bibliothek Gensingen)
in der Römerstraße 17.
Der Antrag wurde durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde unter verkehrsrechtlichen und
insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit geprüft.
Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten wird eine Aufhebung der bestehenden Sperrung und damit eine
Freigabe der betreffenden Parkflächen aus Gründen der Verkehrssicherheit für den Fußgängerverkehr nicht
befürwortet.
Die betreffenden Parkflächen befinden sich unmittelbar im Bereich des Treppenaufgangs zum Gebäude. Bei
einer Belegung der Parkflächen durch Fahrzeuge würde der ohnehin begrenzte Verkehrsraum für
Fußgänger erheblich eingeschränkt. Ein ausreichendes und sicheres Passieren des Bereichs wäre
insbesondere für Personen mit Rollstuhl oder Rollator sowie für Personen mit Kinderwagen kaum bzw. nicht
gewährleistet.
Auch eine teilweise Aufhebung der Sperrung in Verbindung mit einer Versetzung bzw. Neuanbringung eines
Verkehrspollers würde nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde zu keiner ausreichenden
Verbesserung der Situation führen. Der hierfür erforderliche Bewegungs- und Durchgangsraum für den
Fußgängerverkehr könnte dadurch nicht in dem notwendigen Umfang hergestellt werden.
Ebenso stellt eine zeitliche Begrenzung der Parkdauer durch entsprechende Verkehrszeichen keine
geeignete Alternative dar. Unabhängig von der jeweiligen Parkdauer würde ein abgestelltes Fahrzeug den
für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehenden Raum weiterhin erheblich einschränken.
Für die verkehrsrechtliche Bewertung ist dabei nicht entscheidend, in welchem Umfang der Treppenaufgang
oder die Bibliothek tatsächlich genutzt werden. Maßgeblich ist vielmehr die Sicherstellung einer gefahrlosen
und möglichst uneingeschränkten Nutzung des Gehwegs durch den gesamten Fußgängerverkehr.
Hierbei sind insbesondere die Belange von Personen mit Mobilitätseinschränkungen sowie von Personen mit
Kinderwagen zu berücksichtigen.
Unter Abwägung der bestehenden örtlichen Gegebenheiten, der Belange des Fußgängerverkehrs und des
zugleich bekannten Bedarfs an zusätzlichen Parkmöglichkeiten kommt die Straßenverkehrsbehörde zu dem
Ergebnis, dass eine Freigabe der derzeit gesperrten Parkflächen aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht
vertretbar ist.
Die bestehende Sperrung der Parkflächen sollte daher beibehalten werden.
(Oliver Wernersbach)
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert