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Antrag der Linksfraktion auf Aussetzung der Verleihung des Ehrensiegels der Stadt Warendorf

Angenommen
TypAntrag
GemeindeWarendorf
Datum2026-10-01
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Linksfraktion beantragt die Aussetzung der Verleihung des Ehrensiegels der Stadt Warendorf. Der Kultur- und Schulausschuss lehnte den Antrag am 15.09.2026 mehrheitlich ab. Der Rat beschloss stattdessen, die Vergabeverfahren zu konkretisieren: Eine Jury aus je einem Fraktionsmitglied entscheidet über bis Mai eingereichte Anträge; die Verleihung erfolgt im Neujahrsempfang mit maximal 1.000 Euro Budget.

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Öffentliche Sitzungsvorlage Federführendes Amt/Team: Vorlagen Nr.: Datum: Kultur 5084/2026/1 21.09.2026 Antrag der Linksfraktion auf Aussetzung der Verleihung des Ehrensiegels der Stadt Warendorf Kultur- und Schulausschuss Top: Rat der Stadt Warendorf 01.10.2026 Top: Berichterstattung: Frau Wissmann Finanzielle Auswirkungen: ja nein Falls ja: Im Haushaltsplan vorgesehen: ja nein Produkt: Betrag (EUR) (Ergänzende) textliche Begründung im Vorlagentext 1) 2) Investitionskosten/einmalige Ausgaben: Laufende Kosten jährlich: 1.000 € insgesamt: EUR insgesamt: EUR Beteiligung Dritter: EUR Beteiligung Dritter: EUR Belastung Stadt Warendorf: EUR Belastung Stadt Warendorf: EUR Stufe 1: Klima-Check Stufe 2 ist erforderlich? ja nein (Stufe 2 entfällt) Stufe 2: Klima-Check Stufe 2 ist erfolgt? ja nein erfolgt später/ist schon erfolgt Textliche Begründung liegt vor: ja, im Vorlagentext als gesonderte Anlage(n) Feuerwehrbelange betroffen? ja nein Textliche Begründung liegt vor: ja, im Vorlagentext als gesonderte Anlage(n) Vorlage 5084/2026/1 ... Änderungen zur Ursprungsvorlage sind gelb markiert. Beschlussempfehlung/Beschluss: 1. Der Antrag der Fraktion Die Linke wird zur Abstimmung gestellt. [Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den Antrag abzulehnen.] 2. Die Jury zur Verleihung des Ehrensiegels wird jeweils zum Beginn einer Legislaturperiode zusammengesetzt und besteht aus jeweils 1 Fraktionsmitglied der im Rat vertretenen Fraktionen. 3. Anträge können bis einschließlich Mai jedes Jahres beim Büro des Bürgermeisters eingereicht werden. Anschließend tritt die Jury zusammen, um über die eingereichten Vorschläge zu befinden. Ihre Empfehlungen werden dem Rat in der 1. oder 2. Sitzung nach der Sommerpause zur Entscheidung vorgelegt. Die Verleihung soll im 1. Halbjahr des Folgejahres erfolgen. Der Rat begrüßt, dass die nächste Ehrensiegelverleihung im Rahmen des Neujahrsempfangs erfolgen soll. 4. Die Verleihung erfolgt in einer Feierstunde, für deren Ausrichtung maximal 1000,- € zur Verfügung gestellt werden. Erläuterungen: Im Kultur- und Schulausschuss am 15.09.2026 wurden die Beschlussempfehlungen getrennt abgestimmt. Zunächst wurde der Antrag der Fraktion Die Linke (1.) mehrheitlich abgelehnt. Die Beschlussempfehlung zu 2. wurde einstimmig angenommen. Ebenfalls einstimmig wurde 3. unter Ergänzung des Passus „im Rahmen des Neujahrsempfangs“ angenommen. Eine Abstimmung zu 4. erfolgte dementsprechend nicht. Grundsätzlich obliegt die Entscheidung, ob ein Neujahrsempfang ausgerichtet wird und in welcher inhaltlichen Form ein solcher erfolgt, dem Bürgermeister im Rahmen seiner Repräsentationspflichten. Der Rat kann zugleich die von ihm gestiftete Ehrensiegelverleihung über die in der Satzung geregelte „feierliche Form“ konkretisieren. Insofern wird in dem dargestellten Beschlussvorschlag diesen beiden Seiten Rechnung getragen. Sollte eine Entscheidung des Rates für eine Ehrensiegelverleihung in diesem Jahr getroffen werden, so soll die Verleihung in den Neujahrsempfang 2027 eingebettet werden. Im Rahmen des Beschlusses zu einer zukünftigen Verleihung haben die Gremien Gelegenheit eine andere Ausrichtungsform vorzuschlagen. Der Rat hat 2018 das Ehrensiegel der Stadt Warendorf gestiftet, um Personen ehren zu können, die sich um das Wohl der Stadt im Besonderen verdient gemacht haben. Die gewürdigten Verdienste umfassen dabei Leistungen auf politischem, sozialem, kulturellem, heimatpflegerischem, sportlichem und sonstigem Gebiet. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, diese besondere Würdigung auch in finanziell herausfordernden Zeiten beizubehalten. Derzeit sind noch drei Ehrensiegel vorrätig. Zur Konkretisierung der Satzung unter gleichzeitiger Würdigung der derzeitigen Vorlage 5084/2026/1 ... haushalterischen Situation und zur Schaffung einer Vergleichbarkeit, schlägt die Verwaltung vor, ab sofort folgende Konkretisierungen gelten zu lassen a) Als offizielles Gremium soll die Jury zur Vergabe des Ehrensiegels auf personelle Veränderungen nach einer Wahl reagieren und dementsprechend neu zusammengesetzt werden. b) Durch einen festgelegten Ablauf der Vergabe des Ehrensiegels – von der Einreichungsfrist über die Entscheidungsfindung bis zur Verleihung – wird der Prozess transparenter und leichter in die Öffentlichkeit vermittelbar. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass der städtische Haushalt planbar belastet wird. Dies soll ausdrücklich nicht zwingend zur Folge haben, dass das Ehrensiegel jährlich verliehen wird. c) Die Verleihung des Ehrensiegels stellt eine exzeptionelle Würdigung dar, die innerhalb der Stadtgesellschaft einen hohen Symbolwert und Vorbildcharakter besitzt. Um der herausragenden Bedeutung dieser Würdigung gerecht zu werden, bedarf es eines eigenen, exklusiven Rahmens statt – wie bereits im Kontext des vorliegenden Antrags diskutiert – der Einbindung in eine der regelmäßig stattfindenden Festveranstaltungen der Stadt (z.B. Fettmarktempfang, Neujahrsempfang). Es soll dementsprechend an einem gesonderten Festakt festgehalten werden, um dem/ der Geehrten die gebührende Wertschätzung für ihr/ sein herausragendes Engagement zu dokumentieren. Die bisherigen Feierlichkeiten waren sehr unterschiedlich geprägt (Anzahl der eingeladenen Personen, Rahmen, Programm u.a.). Um jeder Würdigung den individuellen Rahmen zu ermöglichen, gleichzeitig aber auch einen klaren finanziellen Rahmen zu haben, soll ein festes Budget vorgegeben werden, welches individuell verwendet werden kann. . Anlagen: Anlage I: Antrag Die Linke „Antrag auf Aussetzung der Verleihung des Ehrensiegels“ Anlage II: Satzung Ehrensiegel Vorlage 5084/2026/1

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