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Schulhausbau neu ausrichten – Bestand sichern, Kosten senken

Abgelehnt
TypAntrag
GemeindeStadt Dresden
Datum2026-11-04
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktionen Team Zastrow und CDU beantragen, die Schulhausbauplanung neu auszurichten: Keine neuen Schulstandorte trotz sinkender Schülerzahlen; Fokus auf Sanierung, Brandschutz und Barrierefreiheit bestehender Schulen; modulare Bauweisen zur Kostenreduktion; Prioritätenliste nach Gefahrenlage erstellen; Vandalismusprävention mit pädagogischen und baulichen Maßnahmen entwickeln; regelmäßige Berichterstattung einführen. Der Antrag adressiert einen erheblichen Sanierungsstau und Brandschutzmängel in Dresdens Schulnetz.

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Antrag Nr.: A0204/26 Datum: 04.09.2026 A N T R A G Interfraktionell Fraktion Team Zastrow CDU Fraktion Gegenstand: Schulhausbau neu ausrichten – Bestand sichern, Kosten senken Der Oberbürgermeister wird beauftragt, 1. bei der Planung und Bewirtschaftung der Schulhausbaumittel ab dem kommenden Haushaltsjahr (bzw. dem Doppelhaushalt) angesichts sinkender Schülerzahlen keine neuen Schulstandorte zuzulassen. 2. die Schulhausbaumittel in Zukunft auf die Sanierung und den Brandschutz zu konzentrieren. Sollte ein Ersatzneubau günstiger als die Sanierung ausfallen, ist dies ebenso möglich. 3. eine Prioritätenliste hinsichtlich der Schulen und Schulturnhallen mit den größten Brandschutzmängeln (Ranking Gefahrenlage) und Barrieren für Behinderte vorzulegen sowie Haushaltsmittel zur Mängelbeseitigung in adäquater Höhe einzustellen. 4. modulare Bauweisen und die Vorgabe zu Kostenreduzierungen statt Architekturbauten als Vorgabe in die Schulbauleitlinie aufnehmen zulassen. 5. Möglichkeiten zur Kostenreduzierung durch Beauftragung von Generalunternehmen mit Vorgabe „Bonus für Vor-Ort-Handwerksbetriebe“ als Subunternehmen prüfen zu lassen. 6. die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) darum zu bitten, ein gesamtstädtisches Konzept zur Prävention von Schulvandalismus zu erarbeiten. Dieses soll einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen und insbesondere pädagogische Maßnahmen zur Stärkung der Identifikation der Schülerinnen und Schüler mit ihrer Schule, baulich- gestalterische Präventionsmaßnahmen sowie technische und organisatorische Sicherungsmaßnahmen umfassen. Ziel ist es, Sachbeschädigungen nachhaltig zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität an den Dresdner Schulen zu verbessern. 7. eine Erfolgskontrolle und Berichterstattung einzuführen. Zur Überprüfung der Umsetzung wird die Verwaltung verpflichtet, dem Ausschuss für Bildung und dem Finanzausschuss jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eines Kalenderjahres einen schriftlichen Controlling-Bericht zur Bestandssicherung vorzulegen. Seite 1 von 3 Beratungsfolge Plandatum Ältestenrat 07.09.2026 nicht öffentlich beratend Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kin- nicht öffentlich 1. Lesung dertageseinrichtungen) (federführend) Stadtbezirksbeirat Altstadt öffentlich beratend Stadtbezirksbeirat Blasewitz öffentlich beratend Stadtbezirksbeirat Plauen öffentlich beratend Stadtbezirksbeirat Neustadt öffentlich beratend Ausschuss für Finanzen nicht öffentlich beratend Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kin- nicht öffentlich beratend dertageseinrichtungen) (federführend) Stadtrat öffentlich beschließend Der Rückgang der Schülerzahlen ermöglicht und erfordert eine neue Prioritätensetzung: Bestandssicherung vor Neubau – bei Einhaltung bisheriger Zusagen. Dresdens Schullandschaft steht vor Risiken, weil im bestehenden Schulnetz ein enor- mer Investitionsstau aufgelaufen ist. Jede 5. Schule und Sporthalle ist sanierungsbedürf- tig (*Lebensdauer wesentlicher Bauteile abgelaufen, Elektroanlagen bis zu 55 Jahre alt; Havarien können jederzeit zur Schließung führen). Jede 7. Schule und jede vierte Sporthalle weist erhebliche Brandschutzprobleme auf (*Überprüfung der technischen Anlagen oder Brandschutzbegehungen können gegebe- nenfalls Maßnahmen bis hin zur Schließung erforderlich machen). Gemessen am tat- sächlichen Bedarf verzeichnen wir bei der Sanierung unserer bestehenden Schulen fi- nanziell eine enorme Unterdeckung. Gravierende Mängel beim Brandschutz und eine z.T. mangelhafte Barrierefreiheit schränken den Schulalltag ein. Wenn wir jetzt nicht umsteuern, riskieren wir die Substanz unserer Bildungseinrichtun- gen. Neubauwünsche auf Kosten des Bestands darf es nicht geben. Daher ist eine klare budgetäre Priorisierung zwingend erforderlich. Nur so sichern wir die Qualität und Zu- kunftsfähigkeit des Bildungsstandorts Dresden gerecht und nachhaltig. Der Rückgang der Schülerzahlen bietet dabei die Möglichkeit, die Investitionen im Schulbau neu zu ordnen und die vorhandenen finanziellen Spielräume gezielter einzu- setzen. Dabei geht es nicht darum, notwendige Investitionen zu verhindern oder lau- fende Planungen unnötig zu stoppen. Vielmehr braucht es eine klare und nachvollzieh- bare Prioritätensetzung, die den tatsächlichen Handlungsbedarf berücksichtigt und Pla- nungssicherheit schafft. Eine verbindliche Prioritätenliste soll deshalb sicherstellen, dass die dringendsten Maß- nahmen zuerst umgesetzt werden und die Stadt sich bei begrenzten Haushaltsmitteln nicht durch eine Vielzahl gleichzeitig zu verfolgender Projekte lähmt. So können Investi- tionsentscheidungen transparent getroffen, Mittel gezielt eingesetzt und Projekte ent- sprechend ihrer Dringlichkeit Schritt für Schritt abgearbeitet werden. Gleichzeitig müssen bei zukünftigen Schulbauvorhaben Möglichkeiten zur Kostenredu- zierung konsequent genutzt werden. Funktionale, wirtschaftliche und modulare Bauwei- sen können dazu beitragen, mit den vorhandenen Mitteln mehr für die Dresdner Schulen zu erreichen. Seite 2 von 3 Ziel ist eine verlässliche Schulbauplanung, die bestehende Zusagen einhält, den Sanie- rungs- und Investitionsstau konsequent abbaut und gleichzeitig die finanziellen Möglich- keiten der Stadt im Blick behält. *Quelle: Amt für Schulen / Vorstellung Bau- und Sanierungsstrategie / 02.12. 2025 (s. Anlage) Seite 3 von 3

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