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Schulhausbau neu ausrichten – Bestand sichern, Kosten senken
Abgelehnt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Dresden |
| Datum | 2026-11-04 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktionen Team Zastrow und CDU beantragen, die Schulhausbauplanung neu auszurichten: Keine neuen Schulstandorte trotz sinkender Schülerzahlen; Fokus auf Sanierung, Brandschutz und Barrierefreiheit bestehender Schulen; modulare Bauweisen zur Kostenreduktion; Prioritätenliste nach Gefahrenlage erstellen; Vandalismusprävention mit pädagogischen und baulichen Maßnahmen entwickeln; regelmäßige Berichterstattung einführen. Der Antrag adressiert einen erheblichen Sanierungsstau und Brandschutzmängel in Dresdens Schulnetz.
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Dokument
Extrahierter Text
Antrag Nr.: A0204/26
Datum: 04.09.2026
A N T R A G
Interfraktionell
Fraktion Team Zastrow
CDU Fraktion
Gegenstand:
Schulhausbau neu ausrichten – Bestand sichern, Kosten senken
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. bei der Planung und Bewirtschaftung der Schulhausbaumittel ab dem
kommenden Haushaltsjahr (bzw. dem Doppelhaushalt) angesichts sinkender
Schülerzahlen keine neuen Schulstandorte zuzulassen.
2. die Schulhausbaumittel in Zukunft auf die Sanierung und den Brandschutz
zu konzentrieren. Sollte ein Ersatzneubau günstiger als die Sanierung ausfallen,
ist dies ebenso möglich.
3. eine Prioritätenliste hinsichtlich der Schulen und Schulturnhallen mit den
größten Brandschutzmängeln (Ranking Gefahrenlage) und Barrieren für
Behinderte vorzulegen sowie Haushaltsmittel zur Mängelbeseitigung in adäquater
Höhe einzustellen.
4. modulare Bauweisen und die Vorgabe zu Kostenreduzierungen statt
Architekturbauten als Vorgabe in die Schulbauleitlinie aufnehmen zulassen.
5. Möglichkeiten zur Kostenreduzierung durch Beauftragung von
Generalunternehmen mit Vorgabe „Bonus für Vor-Ort-Handwerksbetriebe“ als
Subunternehmen prüfen zu lassen.
6. die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Schule
und Bildung (LaSuB) darum zu bitten, ein gesamtstädtisches Konzept zur
Prävention von Schulvandalismus zu erarbeiten. Dieses soll einen ganzheitlichen
Ansatz verfolgen und insbesondere pädagogische Maßnahmen zur Stärkung der
Identifikation der Schülerinnen und Schüler mit ihrer Schule, baulich-
gestalterische Präventionsmaßnahmen sowie technische und organisatorische
Sicherungsmaßnahmen umfassen. Ziel ist es, Sachbeschädigungen nachhaltig
zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität an den Dresdner Schulen zu
verbessern.
7. eine Erfolgskontrolle und Berichterstattung einzuführen. Zur Überprüfung
der Umsetzung wird die Verwaltung verpflichtet, dem Ausschuss für Bildung und
dem Finanzausschuss jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eines
Kalenderjahres einen schriftlichen Controlling-Bericht zur Bestandssicherung
vorzulegen.
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Beratungsfolge Plandatum
Ältestenrat 07.09.2026 nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kin- nicht öffentlich 1. Lesung
dertageseinrichtungen) (federführend)
Stadtbezirksbeirat Altstadt öffentlich beratend
Stadtbezirksbeirat Blasewitz öffentlich beratend
Stadtbezirksbeirat Plauen öffentlich beratend
Stadtbezirksbeirat Neustadt öffentlich beratend
Ausschuss für Finanzen nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kin- nicht öffentlich beratend
dertageseinrichtungen) (federführend)
Stadtrat öffentlich beschließend
Der Rückgang der Schülerzahlen ermöglicht und erfordert eine neue Prioritätensetzung:
Bestandssicherung vor Neubau – bei Einhaltung bisheriger Zusagen.
Dresdens Schullandschaft steht vor Risiken, weil im bestehenden Schulnetz ein enor-
mer Investitionsstau aufgelaufen ist. Jede 5. Schule und Sporthalle ist sanierungsbedürf-
tig (*Lebensdauer wesentlicher Bauteile abgelaufen, Elektroanlagen bis zu 55 Jahre alt;
Havarien können jederzeit zur Schließung führen).
Jede 7. Schule und jede vierte Sporthalle weist erhebliche Brandschutzprobleme auf
(*Überprüfung der technischen Anlagen oder Brandschutzbegehungen können gegebe-
nenfalls Maßnahmen bis hin zur Schließung erforderlich machen). Gemessen am tat-
sächlichen Bedarf verzeichnen wir bei der Sanierung unserer bestehenden Schulen fi-
nanziell eine enorme Unterdeckung. Gravierende Mängel beim Brandschutz und eine
z.T. mangelhafte Barrierefreiheit schränken den Schulalltag ein.
Wenn wir jetzt nicht umsteuern, riskieren wir die Substanz unserer Bildungseinrichtun-
gen. Neubauwünsche auf Kosten des Bestands darf es nicht geben. Daher ist eine klare
budgetäre Priorisierung zwingend erforderlich. Nur so sichern wir die Qualität und Zu-
kunftsfähigkeit des Bildungsstandorts Dresden gerecht und nachhaltig.
Der Rückgang der Schülerzahlen bietet dabei die Möglichkeit, die Investitionen im
Schulbau neu zu ordnen und die vorhandenen finanziellen Spielräume gezielter einzu-
setzen. Dabei geht es nicht darum, notwendige Investitionen zu verhindern oder lau-
fende Planungen unnötig zu stoppen. Vielmehr braucht es eine klare und nachvollzieh-
bare Prioritätensetzung, die den tatsächlichen Handlungsbedarf berücksichtigt und Pla-
nungssicherheit schafft.
Eine verbindliche Prioritätenliste soll deshalb sicherstellen, dass die dringendsten Maß-
nahmen zuerst umgesetzt werden und die Stadt sich bei begrenzten Haushaltsmitteln
nicht durch eine Vielzahl gleichzeitig zu verfolgender Projekte lähmt. So können Investi-
tionsentscheidungen transparent getroffen, Mittel gezielt eingesetzt und Projekte ent-
sprechend ihrer Dringlichkeit Schritt für Schritt abgearbeitet werden.
Gleichzeitig müssen bei zukünftigen Schulbauvorhaben Möglichkeiten zur Kostenredu-
zierung konsequent genutzt werden. Funktionale, wirtschaftliche und modulare Bauwei-
sen können dazu beitragen, mit den vorhandenen Mitteln mehr für die Dresdner Schulen
zu erreichen.
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Ziel ist eine verlässliche Schulbauplanung, die bestehende Zusagen einhält, den Sanie-
rungs- und Investitionsstau konsequent abbaut und gleichzeitig die finanziellen Möglich-
keiten der Stadt im Blick behält.
*Quelle: Amt für Schulen / Vorstellung Bau- und Sanierungsstrategie / 02.12. 2025 (s.
Anlage)
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