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Antrag Fraktion Die Linke Liste im Rat der Stadt Moers "Erstellung jährlicher Konnexitätsberichte"

Angenommen
TypAntrag
GemeindeStadt Moers
Datum2026-10-14
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Die Linke Liste beantragte am 01.06.2026 die jährliche Erstellung umfassender Konnexitätsberichte zu kommunalen Pflichtaufgaben, um finanzielle Auswirkungen gesetzlicher Vorgaben transparent darzustellen. Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung, da kein gesetzliches Erfordernis besteht, die Abgrenzung von Konnexitätsfällen schwierig ist, erheblicher Personal- und Verwaltungsaufwand entstünde und kein angemessener Erkenntnisgewinn zu erwarten ist. Der Rat der Stadt lehnte den Antrag ab.

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Extrahierter Text

Sitzungsvorlage - öffentlich - 18/541 Die Bürgermeisterin Dezernat I Fachbereich 2 Datum 27.08.2026 Beratungsfolge Termin Hauptausschuss öffentlich Vorberatung 07.10.2026 Rat öffentlich Entscheidung 14.10.2026 Antrag Fraktion Die Linke Liste im Rat der Stadt Moers "Erstellung jährlicher Konnexitäts­ berichte" Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen: Der Rat der Stadt Moers lehnt den Antrag auf Erstellung eines jährlichen, sämtliche kommunalen Pflichtaufgaben umfassenden Konnexitätsberichtes ab. Sachverhalt und Stellungnahme: Die Fraktion Die Linke Liste im Rat der Stadt Moers hat den Antrag vom 01.06.2026 zur „Erstellung jährlicher Konnexitätsberichte“ zur Sitzung des Rates am 08.07.2026, eingebracht. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Die Verwaltung teilt das Anliegen, die finanziellen Auswirkungen gesetzlicher Aufgaben auf die Stadt transparent darzustellen und eine auskömmliche Finanzierung kommunaler Aufgaben einzufordern. Das Konnexitätsprinzip hat für die kommunale Selbstverwaltung, die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kommunen und die Interessenvertretung gegenüber Bund und Land eine erhebliche Bedeutung. Die Verwaltung hält jedoch die Einführung eines jährlich zu erstellenden, umfassenden Konnexitäts- berichts nicht für sachgerecht und nicht für wirtschaftlich vertretbar. Ein jährlich zu erstellender Kon- nexitätsbericht würde einen erheblichen zusätzlichen Personal- und Koordinierungsaufwand verur- sachen. Dem stünde kein entsprechender zusätzlicher Erkenntnis- oder Steuerungsgewinn gegen- über. Die Ablehnung richtet sich daher nicht gegen die Bedeutung des Konnexitätsprinzips. Sie beruht vielmehr auf einer Abwägung zwischen dem berechtigten Informationsinteresse und dem Grundsatz einer wirtschaftlichen, zweckmäßigen und ressourcenschonenden Verwaltungsorganisation. Die Ablehnung beruht insbesondere auf folgenden Gründen: Kein gesetzliches Erfordernis für einen jährlichen Konnexitätsbericht Eine gesetzliche Verpflichtung zur jährlichen Erstellung eines sämtliche Pflichtaufgaben umfassen- den kommunalen Konnexitätsberichts besteht im kommunalen Haushaltsrecht nicht. Das Konnexitätsprinzip ergibt sich in Nordrhein-Westfalen insbesondere aus Artikel 78 Absatz 3 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen sowie den hierzu ergangenen gesetzlichen Regelungen. Es verpflichtet den Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen, bei der Übertragung neuer oder veränderter Aufgaben eine Regelung zur Deckung der erforderlichen Kosten zu treffen. Sitzungsvorlage 18/541 Seite 1 von 5 Aus diesem Grundsatz folgt jedoch nicht automatisch die Verpflichtung jeder einzelnen Kommune, jährlich für sämtliche Pflichtaufgaben einen eigenen Konnexitätsbericht zu erstellen. Die Prüfung, ob die Voraussetzungen des Konnexitätsprinzips erfüllt sind, insbesondere ob eine neue oder verän- derte Aufgabe übertragen wurde und welche Mehrbelastungen dadurch entstehen, ist regelmäßig auf die konkrete gesetzgeberische Maßnahme und deren Auswirkungen bezogen. Ein allgemeiner Jahresbericht über sämtliche Pflichtaufgaben würde demgegenüber zahlreiche Sachverhalte zusammenfassen, die rechtlich und finanziell nicht ohne Weiteres miteinander ver- gleichbar sind. Schwierige und uneinheitliche Abgrenzung der Konnexitätsfälle Die Erstellung eines aussagekräftigen Konnexitätsberichts setzt voraus, dass zunächst verbindlich festgelegt wird, welche Aufgaben und Kosten in den Bericht einzubeziehen sind. Dabei stellen sich u.a. folgende Fragen: • Welche Aufgaben gelten als kommunale Pflichtaufgaben? • Welche Aufgaben wurden durch Bund, Land, Kreis oder andere Aufgabenträger übertragen? • Wann liegt eine neue oder wesentlich veränderte Aufgabe im konnexitätsrechtlichen Sinne vor? • Welche Kosten sind unmittelbar auf eine gesetzliche Aufgabenübertragung zurückzuführen? Bsp: Personalkosten - Beschäftigte nehmen häufig mehrere Aufgaben wahr. Eine exakte Zuordnung des Personalaufwands zu einzelnen Pflichtaufgaben wäre nur mit zusätzlichen Erhebungen und Annahmen möglich. • Wie sind allgemeine Kostensteigerungen, Tarifsteigerungen und Preisentwicklungen von aufgabenbedingten Mehrbelastungen abzugrenzen? • Wie werden bereits vorhandene Personal- und Sachkosten berücksichtigt? • Wie werden anteilige Kosten für Querschnittsbereiche wie Personal, Organisation, IT, Ge- bäudemanagement, Kämmerei oder Rechtsamt verteilt? • Wie sind Investitionskosten, Folgekosten und kalkulatorische Kosten zu behandeln? • Wie werden Einnahmen, Gebühren, Beiträge, Zuweisungen, Erstattungen und sonstige Fi- nanzierungsbeiträge einbezogen? • Wie werden Leistungen berücksichtigt, die zwar gesetzlich veranlasst, aber durch mehrere staatliche Ebenen gemeinsam finanziert werden? • Wie wird mit Kosten umgegangen, die sich nicht eindeutig einer einzelnen gesetzlichen Re- gelung zuordnen lassen? Die Kosten kommunaler Pflichtaufgaben lassen sich nicht immer ohne Weiteres vollständig und ob- jektiv einzelnen gesetzlichen Regelungen zuordnen. Viele kommunale Leistungen beruhen auf ei- nem Zusammenwirken verschiedener Rechtsgrundlagen und staatlicher Ebenen. Außerdem werden Aufgaben teilweise durch gesetzliche Standards, Verordnungen, Erlasse, Förderbedingungen oder gerichtliche Entscheidungen beeinflusst. Ohne eine landesweit einheitliche und verbindliche Methodik besteht die Gefahr, dass unterschied- liche Abgrenzungen und Berechnungsmodelle verwendet werden. Je nach Berechnungsmethode könnten sich deutlich unterschiedliche Ergebnisse ergeben. Die Ergebnisse wären dadurch inter- kommunal nur eingeschränkt vergleichbar und könnten zu unterschiedlichen Bewertungen dessel- ben Sachverhalts führen. Bund, Länder und Kommunen streiten regelmäßig über die Berechnungs- grundlagen. Ein Bericht, der lediglich Kosten und Erstattungen gegenüberstellt, könnte zudem den Eindruck einer eindeutigen Finanzierungslücke erwecken, obwohl die rechtliche Bewertung im Einzelfall wesentlich komplexer ist. Eine Unterfinanzierung im haushaltswirtschaftlichen Sinne ist nicht ohne Weiteres mit einem Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Konnexitätsprinzip gleichzusetzen. Oft wird eine Sitzungsvorlage 18/541 Seite 2 von 5 von einer Stadt berechnete "Unterfinanzierung" vom Land auch als "unwirtschaftliche Verwaltung" bewertet. Erheblicher zusätzlicher Personal- und Verwaltungsaufwand Der jährliche Konnexitätsbericht soll sämtliche gesetzlichen Pflichtaufgaben der Stadt erfassen. Da- für müssten alle Fachbereiche jährlich umfangreiche Angaben ermitteln, abstimmen und aktualisie- ren. Dies würde ein extrem komplexes Controllingsystem erfordern. Erforderlich wären z.B. insbesondere: • die Erfassung sämtlicher relevanter Pflichtaufgaben • die Zuordnung zu den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen • die Ermittlung der Personal- und Sachaufwendungen • die Berechnung anteiliger Gemeinkosten • die Erfassung von Investitions- und Folgekosten • die Zuordnung von Zuweisungen, Erstattungen und sonstigen Einnahmen • die Abgrenzung zwischen freiwilligen und pflichtigen Aufgaben • die Prüfung von Kostenveränderungen gegenüber dem Vorjahr • die fachliche Abstimmung zwischen den betroffenen Organisationseinheiten • die rechtliche Bewertung der jeweiligen Konnexitätsrelevanz • die Aufbereitung der Daten für eine Ratsvorlage • die Beantwortung möglicher Nachfragen aus den Fraktionen und Ausschüssen. Die Ermittlung der Daten für ein einzelnes Haushaltsjahr wäre zudem nicht mit einer einmaligen Arbeit erledigt. Die Daten müssten jährlich fortgeschrieben, methodisch überprüft und bei Änderun- gen der gesetzlichen Grundlagen neu bewertet werden. Dies bindet erhebliche Ressourcen bei der Datenerfassung und Plausibilisierung in allen Fachberei- chen. Die angespannte Haushaltslage und die erforderliche Aufstellung eines Haushaltssicherungs- konzepts erfordern aktuell eine Konzentration auf zwingend notwendige Aufgaben. Verhältnis von Aufwand und Erkenntnisgewinn Die Verwaltung erwartet von einem jährlich wiederkehrenden Gesamtbericht keinen angemessenen zusätzlichen Erkenntnisgewinn. Die wesentlichen finanziellen Auswirkungen kommunaler Aufgaben werden bereits im Haushalts- plan und im Jahresabschluss über die Produkte und deren Budgets dargestellt. Ein zusätzlicher Konnexitätsbericht macht diese vorhandenen Daten nicht automatisch genauer oder rechtssicherer. Insbesondere könnte ein solcher Bericht nicht ohne Weiteres beantworten, ob eine konkrete Finan- zierungslücke tatsächlich einen rechtlich durchsetzbaren Konnexitätsanspruch begründet. Auch führt ein Bericht nicht automatisch dazu, dass das Land sofort einen finanziellen Ausgleich für die Stadt Moers herbeiführt. Dafür wären vielfach weitergehende rechtliche Prüfungen, Vergleiche mit anderen Kommunen, die Auswertung von Gesetzesbegründungen und gegebenenfalls eine Abstim- mung mit kommunalen Spitzenverbänden erforderlich. Besondere Haushaltslage der Stadt Die Stadt steht vor erheblichen haushaltswirtschaftlichen Herausforderungen. Für das Haushaltsjahr 2026 ist die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts erforderlich. Damit besteht eine beson- dere Verpflichtung, sämtliche Verwaltungsleistungen auf ihre Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Priorität zu überprüfen. Sitzungsvorlage 18/541 Seite 3 von 5 Die Haushaltskonsolidierung betrifft nicht nur Sachausgaben. Auch der Einsatz des vorhandenen Personals muss auf gesetzlich notwendige und haushaltswirtschaftlich besonders wichtige Aufga- ben konzentriert werden. Die Erstellung eines jährlichen Konnexitätsberichts würde zusätzliche Arbeitskapazitäten binden, ohne dass dadurch unmittelbar zusätzliche Einnahmen oder Verbesserungen der Haushaltslage entstehen. Arbeitszeit, die für die Datenerhebung, Abstimmung und Berichtserstellung eingesetzt wird, stünde für andere Aufgaben nicht zur Verfügung. Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingun- gen muss daher sorgfältig abgewogen werden, welche zusätzlichen Berichtspflichten tatsächlich er- forderlich, sinnvoll und wirksam sind. Konnexität wird bereits durch die kommunalen Spitzenverbände vertreten Die Stadt ist nicht auf sich allein gestellt, wenn es um die Durchsetzung des Konnexitätsprinzips und die Interessenvertretung gegenüber dem Land geht. Der Städte- und Gemeindebund NRW bündelt die Interessen der kreisangehörigen Städte und Ge- meinden und nimmt Stellung zu finanziellen Auswirkungen gesetzlicher Aufgabenübertragungen in Gesetzgebungsverfahren, Stellungnahmen, Anhörungen und Gesprächen bei der Landesregierung und beim Landtag. Darüber hinaus setzt sich auch das Bündnis für die Würde unserer Städte in NRW für eine aus- kömmliche kommunale Finanzausstattung und eine angemessene Verteilung der finanziellen Lasten zwischen den staatlichen Ebenen ein. Eine kommunale Einzelaufstellung kann diese landesweite Interessenvertretung nicht ersetzen. Für eine wirksame politische und rechtliche Bewertung sind regelmäßig belastbare Vergleichsdaten zahlreicher Kommunen erforderlich. Diese werden sinnvollerweise auf Ebene der kommunalen Spit- zenverbände und kommunalen Interessenvertretungen gebündelt. Die Verwaltung wird die Arbeit dieser Organisationen weiterhin unterstützen, insbesondere durch die Bereitstellung von Daten und Erfahrungswerten, soweit dies im Rahmen bestehender Berichts- pflichten und vorhandener Arbeitsabläufe möglich ist. Fazit: Die Finanzierung kommunaler Pflichtaufgaben ist für die Stadt von erheblicher Bedeutung. Eine dau- erhafte Aufgabenübertragung ohne angemessene finanzielle Ausstattung beeinträchtigt die kommu- nale Selbstverwaltung und verschärft die ohnehin angespannte Haushaltslage. Die Stadt wird deshalb mittels seines Spitzenverbandes des Städte- und Gemeindebundes gegen- über Bund und Land in Gesetzgebungsverfahren und politischen Verhandlungen weiterhin deutlich machen, welche finanziellen Belastungen mit gesetzlichen Vorgaben verbunden sind. Dies gilt ins- besondere für Aufgabenbereiche mit hohen und dauerhaft steigenden Personal-, Transfer-, Investi- tions- oder Betriebskosten. Ein jährlich zu erstellender, sämtliche Pflichtaufgaben umfassender Konnexitätsbericht erreicht aus Sicht der Verwaltung dieses Ziel nicht. Der Aufwand der Erstellung verursacht einen erheblichen zusätzlichen Personal- und Koordinierungsaufwand und ist wirtschaftlich, gerade unter Beachtung der aktuellen Haushaltslage, nicht vertretbar. Es wird daraus auch kein zusätzlicher Erkenntnis- oder Steuerungsgewinn gesehen. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt den Antrag auf Erstellung jährlicher Konnexitätsberichte abzulehnen. Sitzungsvorlage 18/541 Seite 4 von 5 In Vertretung gez. Thoenes Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Anlage(n): 1 Antrag Die Linke Liste Moers - Erstellung jährlicher Konnexitätsberichte.pdf Sitzungsvorlage 18/541 Seite 5 von 5

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