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Antrag der SPD-Fraktion vom 15.07.2026 hier: Einführung der Grundsteuer C zur Aktivierung von Bauland und Schaffung bezahlbaren Wohnraums
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Kempen |
| Datum | 2026-10-13 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt die Einführung einer Grundsteuer C zur Aktivierung von Bauland und Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Sie fordert die Verwaltung auf, rechtliche Voraussetzungen zu schaffen, baureifen Grundstücke zu ermitteln und einen Satzungsentwurf zu erarbeiten. Die Verwaltung schlägt dagegen vor, den Antrag zunächst zurückzustellen und stattdessen die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Auswirkungen sowie das Verhältnis von Kosten und Nutzen zu prüfen, bevor eine abschließende Entscheidung getroffen wird.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage
2026/A20/337
STAND FEDERFÜHRUNG/DEZERNENT STATUS
Stand: 23.09.2026 Kämmereiamt öffentlich
Bürgermeister Dellmans
BERATUNGSFOLGE TERMIN STATUS BERATUNGSART
Haupt- und Finanzausschuss 06.10.2026 öffentlich Vorberatung
Rat der Stadt Kempen 13.10.2026 öffentlich Entscheidung
BERATUNGSGEGENSTAND
Antrag der SPD-Fraktion vom 15.07.2026
hier: Einführung der Grundsteuer C zur Aktivierung von Bauland und Schaffung bezahlbaren
Wohnraums
BESCHLUSS
Beschlussvorschlag der Antragstellerin:
Der Rat der Stadt Kempen beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die
Einführung der Grundsteuer C gemäß den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes und des
Landes Nordrhein-Westfalen zu schaffen.
2. Die Verwaltung ermittelt sämtliche baureifen, jedoch unbebauten Grundstücke im Stadtgebiet
und legt dem Rat eine Übersicht über deren Anzahl, Größe, Lage und die voraussichtlichen
Steuermehreinnahmen vor.
3. Gleichzeitig erarbeitet die Verwaltung einen Satzungsentwurf zur Einführung der Grundsteuer
C einschließlich eines angemessenen Hebesatzes mit dem Ziel, die Steuer zum nächstmögli-
chen Zeitpunkt einzuführen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Antrag der SPD-Fraktion zur Einführung einer Grundsteuer C wird zunächst zurückgestellt. Die
Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Auswir-
kungen einer möglichen Einführung der Grundsteuer C für die Stadt Kempen zu prüfen.
Im Rahmen dieser Prüfung sind insbesondere
• die Anzahl der möglicherweise von einer Grundsteuer C erfassten Grundstücke,
• die bei unterschiedlichen Hebesätzen zu erwartenden zusätzlichen Steuererträge,
• der einmalige und dauerhaft entstehende Personal- und Verwaltungsaufwand,
• die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Steuerveranlagung,
• die rechtlichen Anforderungen sowie
• die zu erwartende städtebauliche Lenkungswirkung
zu untersuchen.
Die voraussichtlichen zusätzlichen Steuererträge sind dem für die Einführung und dauerhafte Durch-
führung erforderlichen Verwaltungs- und Personalaufwand gegenüberzustellen. Das Ergebnis der
Prüfung wird dem zuständigen Fachausschuss und dem Rat als Grundlage für eine abschließende
Entscheidung über die Einführung einer Grundsteuer C vorgelegt.
Vorlage 2026/A20/337 Stadt Kempen Seite 2
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN
Durch den Prüfauftrag entstehen zunächst interne Personal- und Verwaltungsaufwendungen insbe-
sondere in den Bereichen Kämmerei/Steuern, Stadtplanung und gegebenenfalls Vermessung und IT.
Die finanziellen Auswirkungen einer tatsächlichen Einführung der Grundsteuer C können derzeit noch
nicht belastbar beziffert werden. Gegenstand der Prüfung ist daher insbesondere die Ermittlung des
möglichen zusätzlichen Steueraufkommens und dessen Gegenüberstellung mit den einmaligen und
dauerhaft entstehenden Personal-, Verwaltungs- und gegebenenfalls IT-Aufwendungen.
STELLUNGNAHMEN
Stellungnahmen: (- = nicht erforderlich; x = erforderlich)
Kämmerei Rechnungsprüfung Sonstige
- - -
KENNZEICHNUNG
Freiwillige Aufgabe Pflichtaufgabe Gemischt *
- - -
BEGRÜNDUNG
Mit Schreiben vom 15.07.2026 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kempen die Einführung
einer Grundsteuer C zur Aktivierung von Bauland und zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Nach
dem Antrag sollen die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Einführung geschaffen,
die hiervon betroffenen baureifen und unbebauten Grundstücke ermittelt und ein Satzungsentwurf
einschließlich eines angemessenen Hebesatzes vorbereitet werden. Die SPD-Fraktion begründet ih-
ren Antrag insbesondere mit der Aktivierung vorhandener Bauflächen, der Eindämmung von Boden-
spekulation sowie einer Stärkung der Innenentwicklung.
Die Erhebung einer Grundsteuer C ist grundsätzlich seit dem 01. Januar 2025 rechtlich möglich. Nach
§ 25 Abs. 5 Grundsteuergesetz können Kommunen aus städtebaulichen Gründen baureife Grundstü-
cke als besondere Grundstücksgruppe innerhalb der unbebauten Grundstücke bestimmen und hierfür
einen gegenüber der Grundsteuer B erhöhten gesonderten Hebesatz festsetzen. Als städtebauliche
Gründe nennt das Gesetz unter anderem einen erhöhten Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten, die
Nachverdichtung bestehender Siedlungsstrukturen und die Stärkung der Innenentwicklung.
Mit der Einführung einer Grundsteuer C sind allerdings besondere rechtliche und administrative An-
forderungen verbunden. Die betroffenen baureifen Grundstücke müssen von der Kommune identifi-
ziert und rechtssicher abgegrenzt werden. Die genaue Bezeichnung der Grundstücke und deren Lage
sind in einer Karte nachzuweisen und im Wege einer Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu ma-
chen. Darüber hinaus sind die städtebaulichen Erwägungen nachvollziehbar darzulegen und das Ge-
biet, für das der gesonderte Hebesatz gelten soll, zu begründen. Diese Voraussetzungen müssen
nach den Verhältnissen zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres beurteilt werden.
Die Einführung einer Grundsteuer C wurde in Kempen bereits im Jahr 2024 beraten. Unter der Vorla-
gennummer 2024/C20/418 „Prüfung der Einführung der Grundsteuer C“, wurde das Thema zunächst
im Haupt- und Finanzausschuss behandelt. Im damaligen Verfahren stellte die SPD-Fraktion einen
Vorlage 2026/A20/337 Stadt Kempen Seite 3
weitergehenden Prüfauftrag. Dieser sah unter anderem die Identifizierung der relevanten Grundstü-
cke, eine belastbare Schätzung möglicher Mehreinnahmen, eine Einschätzung des Verwaltungsauf-
wandes, eine Bewertung der städtebaulichen Effekte und eine Prüfung der rechtlichen Rahmenbedin-
gungen vor. Damit entsprechen wesentliche Bestandteile des damaligen SPD-Prüfauftrags inhaltlich
bereits den Fragestellungen, die aus Sicht der Verwaltung vor einer Entscheidung über die tatsächli-
che Einführung beantwortet werden sollten.
Der Rat der Stadt Kempen hat über diesen Prüfauftrag in seiner Sitzung am 12.12.2024 beraten. Der
Prüfauftrag wurde bei 9 Ja-Stimmen, 36 Nein-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.
Vor dem Hintergrund des nunmehr erneut vorliegenden und weitergehenden Antrags erscheint es
sachgerecht, die tatsächlichen Rahmenbedingungen erneut zu bewerten. Seit der damaligen Bera-
tung liegen mittlerweile zusätzliche praktische Erfahrungen anderer Kommunen mit den Anforderun-
gen der Grundsteuer C vor. Die Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass die Einführung einer
Grundsteuer C mit einem nicht unerheblichen einmaligen und laufenden Verwaltungsaufwand verbun-
den sein kann. Sie verdeutlichen jedoch, dass vor einer Einführung eine belastbare Betrachtung des
Verhältnisses von Aufwand und Nutzen erforderlich ist.
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Grundsteuer C nicht ausschließlich als Instru-
ment zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen ausgestaltet ist. Ihr gesetzlicher Ansatz liegt vor allem in
einer städtebaulichen Lenkungswirkung: Eigentümerinnen und Eigentümer baureifer Grundstücke sol-
len durch eine höhere steuerliche Belastung einen zusätzlichen Anreiz erhalten, vorhandenes Bau-
recht zu nutzen beziehungsweise Grundstücke einer Bebauung zuzuführen. Ob und in welchem Um-
fang diese Lenkungswirkung in Kempen tatsächlich erreicht werden könnte, hängt wesentlich von An-
zahl, Eigentumsstruktur, Lage und den Gründen für die bisher unterbliebene Bebauung der betroffe-
nen Grundstücke ab. Gerade vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Situation der Stadt
Kempen muss zugleich geprüft werden, ob ein angemessenes Verhältnis zwischen den zu erwarten-
den zusätzlichen Erträgen und dem hierfür erforderlichen einmaligen sowie dauerhaften Personal-
und Verwaltungsaufwand besteht.
Aus Sicht der Verwaltung sollte deshalb vor einer Entscheidung über die Einführung zunächst festge-
stellt werden, wie viele Grundstücke in Kempen tatsächlich unter die gesetzlichen Voraussetzungen
der Grundsteuer C fallen könnten, welches realistische Einnahmepotenzial hieraus entsteht und wel-
cher zusätzliche Personal-, Verwaltungs- und IT-Aufwand dauerhaft erforderlich wäre. Erst auf dieser
Grundlage kann belastbar beurteilt werden, ob die Einführung der Grundsteuer C für die Stadt Kem-
pen sowohl unter städtebaulichen als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zweckmäßig ist.
Die Verwaltung schlägt daher vor, zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entscheidung über die Einfüh-
rung und insbesondere noch keine Festlegung eines Hebesatzes vorzunehmen, sondern zunächst
eine entsprechende Kosten-Nutzen-Betrachtung einschließlich der rechtlichen und organisatorischen
Rahmenbedingungen vorzulegen.
DELLMANS
Bürgermeister
ANLAGEN
1. 132--27-07-2026 SPD Antrag Einführung Grundsteuer C
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