Startseite › Stadt Kempen › Antrag
Antrag der SPD-Fraktion vom 24.07.2026 hier: Erstellung eines Doppelhaushalts für die Haushaltsjahr 2027 und 2028
Zurückgezogen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Kempen |
| Datum | 2026-10-13 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragte am 24.07.2026 die Erstellung eines Doppelhaushalts für 2027 und 2028 vor dem Jahreswechsel 2026/2027, um Planungssicherheit zu erhöhen und längerfristige Investitionen verlässlich zu planen. Die Verwaltung lehnte dies ab und favorisiert einen Einzelhaushalt 2027, da gegenwärtig erhebliche finanzielle Unsicherheiten bestehen und die Rahmenbedingungen für einen belastbaren Doppelhaushalt nicht ausreichend gegeben sind. Sie beauftragte stattdessen die Verwaltung, 2028 zu prüfen, ob ein Doppelhaushalt für 2028/2029 unter besseren Bedingungen möglich ist.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage
2026/A20/336
STAND FEDERFÜHRUNG/DEZERNENT STATUS
Stand: 23.09.2026 Kämmereiamt öffentlich
Bürgermeister Dellmans
BERATUNGSFOLGE TERMIN STATUS BERATUNGSART
Haupt- und Finanzausschuss 06.10.2026 öffentlich Vorberatung
Rat der Stadt Kempen 13.10.2026 öffentlich Entscheidung
BERATUNGSGEGENSTAND
Antrag der SPD-Fraktion vom 24.07.2026
hier: Erstellung eines Doppelhaushalts für die Haushaltsjahr 2027 und 2028
BESCHLUSS
Beschlussvorschlag der Antragstellerin:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 einen Doppelhaushalt zu er-
stellen und diesen dem Rat der Stadt Kempen noch vor dem Jahreswechsel 2026/2027 zur Beratung
und Beschlussfassung vorzulegen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Doppelhaushalts für die Haushaltsjahre 2027 und
2028 wird abgelehnt. Für das Haushaltsjahr 2027 wird ein Einzelhaushalt aufgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Vorbereitung des Haushaltsaufstellungsverfahrens
2028 zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der dann vorliegenden finanziellen, rechtlichen und wirt-
schaftlichen Rahmenbedingungen die Aufstellung eines Doppelhaushalts für die Haushaltsjahre 2028
und 2029 sinnvoll und finanzwirtschaftlich vertretbar ist.
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN
Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen
STELLUNGNAHMEN
Stellungnahmen: (- = nicht erforderlich; x = erforderlich)
Kämmerei Rechnungsprüfung Sonstige
- - -
KENNZEICHNUNG
Freiwillige Aufgabe Pflichtaufgabe Gemischt *
- - -
Vorlage 2026/A20/336 Stadt Kempen Seite 2
BEGRÜNDUNG
Mit Schreiben vom 24.07.2026 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kempen die Aufstellung
eines Doppelhaushalts für die Haushaltsjahre 2027 und 2028. Der Doppelhaushalt soll nach Vorstel-
lung der Antragstellerin noch vor dem Jahreswechsel 2026/2027 dem Rat zur Beratung und Be-
schlussfassung vorgelegt werden.
Die SPD-Fraktion begründet ihren Antrag insbesondere mit einer höheren Planungssicherheit für Poli-
tik und Verwaltung sowie mit der Möglichkeit, politische Ziele und Investitionen längerfristig und ver-
lässlich zu planen. Darüber hinaus sieht die Antragstellerin Vorteile für Vereine, Träger, Unternehmen
sowie Bürgerinnen und Bürger durch frühzeitig feststehende finanzielle Rahmenbedingungen. Die
SPD-Fraktion verbindet mit einem vor dem Jahreswechsel beschlossenen Doppelhaushalt zudem die
Erwartung, die Handlungsfähigkeit der Stadt und den politischen Gestaltungsspielraum des Rates zu
stärken.
Die Aufstellung eines Doppelhaushalts ist nach § 78 Abs. 3 GO NRW grundsätzlich zulässig. Die Ent-
scheidung hierüber ist vor dem Hintergrund der konkreten finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingun-
gen der jeweiligen Kommune zu treffen. Die Verwaltung teilt grundsätzlich die Einschätzung, dass ein
Doppelhaushalt unter geeigneten Rahmenbedingungen Vorteile bieten kann. Insbesondere können
hierdurch für das zweite Haushaltsjahr eine vorläufige Haushaltsführung vermieden, Planungszeit-
räume verlängert und die Verwaltung durch das jährlich wiederkehrende Haushaltsaufstellungsverfah-
ren entlastet werden. Nach Auffassung der Verwaltung sind die gegenwärtigen Rahmenbedingungen
für eine belastbare und sachgerechte Aufstellung eines Doppelhaushalts für die Jahre 2027 und 2028
derzeit nicht hinreichend gegeben.
Die finanzielle Entwicklung der Stadt Kempen ist gegenwärtig von erheblichen Unsicherheiten ge-
prägt. Dies betrifft sowohl die Entwicklung wesentlicher Ertragspositionen als auch die weitere Ent-
wicklung der Aufwendungen und Transferleistungen sowie die allgemeinen wirtschaftlichen und kom-
munalfinanziellen Rahmenbedingungen. Gleichzeitig befindet sich die Stadt in einem umfassenden
Haushaltskonsolidierungsprozess.
Gerade bei einem Doppelhaushalt sind die Ansätze des zweiten Haushaltsjahres bereits zu einem
Zeitpunkt zu planen und festzulegen, zu dem wesentliche tatsächliche Entwicklungen noch nicht be-
kannt sind. Dies erhöht insbesondere bei stark volatilen Ertrags- und Aufwandspositionen die Progno-
seunsicherheit für das zweite Haushaltsjahr. Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass hierdurch
insbesondere im zweiten Haushaltsjahr größere Planungsunschärfen entstehen und sich die Wahr-
scheinlichkeit späterer Korrekturen bis hin zur Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts erhöhen
kann.
Darüber hinaus kann auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse nicht ausgeschlossen werden, dass
sich für das Haushaltsjahr 2028 und die Folgejahre weitere haushaltsrechtliche Konsolidierungserfor-
dernisse bzw. sich die Notwendigkeit einer Haushaltssicherung ergeben. Die hierfür maßgeblichen
Entwicklungen müssen zunächst weiter beobachtet und auf Grundlage aktueller und belastbarer Da-
ten bewertet werden.
Vor diesem Hintergrund erscheint es aus Sicht der Verwaltung nicht sachgerecht, bereits jetzt ver-
bindliche Haushaltsansätze für das Jahr 2028 festzulegen. Die mit einem Doppelhaushalt grundsätz-
lich verbundene Planungssicherheit kann sich unter den gegenwärtigen Bedingungen jedoch teil-
weise relativieren. Je größer die Unsicherheit über wesentliche Ertrags- und Aufwandsentwicklungen
ist, desto höher ist das Risiko, dass die für das zweite Haushaltsjahr zugrunde gelegten Planungsan-
nahmen im weiteren Verlauf angepasst werden müssen.
Zudem liegt uns auch die Einschätzung aus dem Konsolidierungsbuch des Rechnungsprüfungsamtes
vor. Ein Doppelhaushalt kann unter stabilen Rahmenbedingungen erhebliche personelle Kapazitäten
freisetzen. Die Rechnungsprüfung hatte diese Option im Konsolidierungsbuch ausdrücklich angeregt.
Auf Basis der dort verankerten 50 Maßnahmenempfehlungen berät die Lenkungsgruppe aktuell über
Vorlage 2026/A20/336 Stadt Kempen Seite 3
die schrittweise Umsetzung dieses Gesamtkonzepts. Faktisch ist die Umsetzung für den Zeitraum
2027/2028 jedoch nicht mehr zu realisieren. Eine Doppelhaushaltsplanung setzt zwingend voraus,
wie bereits erwähnt, dass die Stadt für beide Planjahre einen belastbaren Finanzrahmen darstellen
kann und ein wirksames unterjähriges Controlling besitzt. Beide Voraussetzungen befinden sich im
Rahmen des laufenden Konsolidierungs- und Weiterentwicklungsprozesses derzeit noch im Aufbau.
Die mit einem Doppelhaushalt grundsätzlich möglichen Entlastungseffekte werden gesehen; die hier-
für erforderlichen organisatorischen und finanzwirtschaftlichen Voraussetzungen befinden sich derzeit
allerdings noch im Aufbau. Die Entscheidung für einen Einzelhaushalt 2027 bedeutet zugleich keine
Abkehr von einer mehrjährigen Finanzplanung. Die Entwicklung der Folgejahre wird weiterhin im Rah-
men der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung berücksichtigt und fortgeschrieben. Die Verwal-
tung schlägt deshalb vor, zunächst einen Einzelhaushalt für das Haushaltsjahr 2027 aufzustellen. Da-
mit soll gewährleistet werden, dass der Haushalt auf einer möglichst aktuellen und validen Datenbasis
beruht und insbesondere die Ergebnisse der laufenden Haushaltskonsolidierung sowie die weitere
Entwicklung der kommunalen Finanzlage angemessen berücksichtigt werden können. Nach derzeiti-
ger Planung soll der Haushaltsentwurf 2027 voraussichtlich im Januar 2027 in den Rat eingebracht
werden. Die anschließenden politischen Beratungen sollen so terminiert werden, dass die Verab-
schiedung des Haushalts Mitte April 2027 erfolgen kann.
Die Entscheidung gegen einen Doppelhaushalt 2027/2028 stellt dabei keine grundsätzliche Absage
an dieses Instrument dar. Vielmehr soll nach Abschluss des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2027
und auf Grundlage der dann vorliegenden Erkenntnisse geprüft werden, ob für die Haushaltsjahre
2028 und 2029 ein Doppelhaushalt aufgestellt werden kann. Zu diesem Zeitpunkt wird insbesondere
besser beurteilt werden können, wie sich die Haushaltslage der Stadt Kempen entwickelt, welche
nachhaltigen Wirkungen die eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen entfalten und ob für die Fi-
nanzplanung ab 2028 hinreichend belastbare Rahmenbedingungen vorliegen.
DELLMANS
Bürgermeister
ANLAGEN
1. 131--27-07-2026 SPD Antrag Erstellung Doppelhaushalt
Text aus PDF extrahiert