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Antrag der AfD Fraktion für den barrierefreien Zugang zum Freibad, deren Sanitäranlagen, Umkleidekabinen vom 22.06.2026
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Rödinghausen |
| Datum | 2026-09-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die AfD-Fraktion beantragt fünf Maßnahmen zur Barrierefreiheit des Freibads: zusätzliche Sanitäranlagen, Beschilderung, Parkplatzmarkierungen, Pflasteranhebung für Umkleidekabinen-Zugang und Rollstuhllift-Installation. Die SPD-Fraktion beantragt alternativ, dass die Verwaltung mit Freibad-Mitarbeitern und Betroffenen klärt, welche Bedarfe bestehen und umsetzbar sind. Die Verwaltung bewertet die Maßnahmen unterschiedlich: Beschilderung und Parkmarkierungen sind kurzfristig möglich, Sanitäranlagen und Pflasterarbeiten erfordern erhebliche Kosten und weitere Prüfung. Ein Beschluss ist im Text nicht dokumentiert.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Rödinghausen
Der Bürgermeister
Antrag
- öffentlich -
Datum Vorlagen-Nr.
24.09.2026 166/2025-2030 1. Ergänzung
Geschäftsbereich Verfasser/in beteiligter Geschäftsbereich
Geschäftsbereich 1 Jessica Kreutzmann Geschäftsbereich 1
Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent
Gemeinderat 24.09.2026
Betreff:
Antrag der AfD Fraktion für den barrierefreien Zugang zum Freibad, deren Sanitäranlagen,
Umkleidekabinen vom 22.06.2026
Beschlussvorschlag:
I. Ergänzter Antrag der AfD-Fraktion:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt folgende Punkte umzusetzen!
1. den Bau zusätzlicher Sanitäranlagen für Menschen mit Behinderungen!
2. eine Beschilderung an dem Ein- / Ausgang für Menschen mit Behinderungen!
3. vor dem Ein- / Ausgang für Menschen mit Behinderungen durch Markierung auf dem
Pflasterstein ein Abstellverbot und Parkverbot!
4. die Anhebung des Pflasters im Freibad um den barrierefreien Zugang zu den Umkleidekabi-
nen zu ermöglichen!
5. Installation eines Rollstuhlliftes
II. Antrag der SPD-Fraktion im Ausschuss SJBS am 15.09.2026
Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Frei-
bads sowie zu Betroffenen aufzunehmen, um zu prüfen, welche Wünsche und Bedarfe beste-
hen und welche davon umgesetzt werden können.
Sachdarstellung:
Die AfD- Fraktion hat mit beigefügtem Schreiben ihren Antrag vom 22.06.2026 ergänzt. Siehe
I.
In der Vorberatung im Ausschuss für Schule, Jugend, Bildung und Sport vom 15.09.2026 hat
die SPD-Fraktion den Antrag zur Sache siehe II gestellt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Antrag, Vorlagen-Nr. 166/2025-2030 1. Ergänzung, vom 24.09.2026 | Seite 1 von 3
Fraglich ist, welche baulichen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich wären, um den
gesetzlichen Anforderungen an eine barrierefreie Nutzung des Freibads im Sinne einer öffentli-
chen Sport- und Freizeitanlage zu entsprechen.
Für Freibäder als öffentlich zugängliche bauliche Anlagen gelten die Anforderungen des § 49
Abs. 2 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).
Danach müssen öffentlich zugängliche bauliche Anlagen in den dem allgemeinen Besucherver-
kehr dienenden Bereichen von Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen sowie Perso-
nen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt
werden können.
Hierzu gehören insbesondere:
• barrierefreier Zugang einschließlich Kassenbereich und wesentlicher Wege,
• ausgewiesene Behindertenparkplätze,
• barrierefreie Erreichbarkeit der für Besucher bestimmten Bereiche,
• barrierefreie Sanitär- und Umkleidebereiche,
• mindestens ein barrierefreier Toilettenraum,
• barrierefreie Gastronomie,
• ein geeigneter Zugang zum Schwimmbecken (z. B. Poollift, Hebevorrichtung oder flache
Treppe mit Handläufen).
Die Anforderungen ergeben sich insbesondere aus der DIN 18040.
Bewertung der einzelnen Maßnahmen
Zu Nr. 1 des Antrags: Bau zusätzlicher barrierefreier Sanitäranlagen
Für barrierefreie Sanitäranlagen bestehen umfangreiche Anforderungen (u.a. ausreichende Be-
wegungsflächen, unterfahrbare Waschtische, bodengleiche Duschen, Haltegriffe, klappbare
Duschsitze, ausreichend große Rangierflächen, kontrastreiche und taktile Orientierungshilfen).
Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen sind im Freibad derzeit nicht vorhanden und müss-
ten zunächst geschaffen werden. Die hierfür entstehenden Kosten können derzeit nicht bezif-
fert werden und müssten im Rahmen einer Prüfung ermittelt werden. Es ist aber mit einem er-
heblichem baulichen und finanziellen Aufwand zu rechnen.
Zu Nr. 2 des Antrags: Beschilderung des barrierefreien Ein- und Ausgangs
Der Zugang zum Freibad für Menschen mit Behinderungen ist bereits über die im Sommer
2026 installierte Klingelanlage möglich. Eine entsprechende Beschilderung kann kurzfristig und
mit geringem Aufwand umgesetzt werden.
Zu Nr. 3 des Antrags: Erneuerung der Parkflächenmarkierungen und Umsetzung
Parkverbot
Am Freibad stehen drei Behindertenparkplätze zur Verfügung. Die Markierungen könnten kurz-
fristig erneuert werden, damit diese wieder eindeutig erkennbar sind. Zusätzlich könnten vor
dem barrierefreien Eingang entsprechende Bodenmarkierungen für ein Abstell- und Parkverbot
angebracht werden.
Zu Nr. 4 des Antrags: Barrierefreier Zugang zu den Umkleidekabinen
Hier wäre zu prüfen, ob das vorhandene Pflaster tatsächlich angepasst und ob dadurch auf
wirtschaftliche Weise ein barrierefreier Zugang hergestellt werden kann. Die hierfür entstehen-
den Kosten können derzeit ebenfalls nicht beziffert werden und müssten im Rahmen einer Prü-
fung ermittelt werden.
Die von der AfD-Fraktion beantragten Maßnahmen allein würden noch keine vollständige Barri-
erefreiheit des Freibades herstellen. Hierfür wären noch weitere Maßnahmen, wie die Schaf-
fung eines barrierefreien Beckenzugangs (z. B. Beckenlift), erforderlich. Lediglich der Zugang
zum Freibad wäre barriereärmer gestaltet, die Nutzung des Bades als solche nicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Antrag, Vorlagen-Nr. 166/2025-2030 1. Ergänzung, vom 24.09.2026 | Seite 2 von 3
Die finanziellen Auswirkungen können derzeit noch nicht beziffert werden. Es ist aber in Teilen
mit einem erheblichen Aufwand zu rechnen. Die Kosten sind nicht im Haushalt 2026 einge-
plant.
Verantwortlich gezeichnet:
Siegfried Lux
(Bürgermeister)
Anlage(n):
2026.06.21 Antrag Freibad
Änderung_Erweiterung Antrag Freibad AfD Fraktion
Antrag, Vorlagen-Nr. 166/2025-2030 1. Ergänzung, vom 24.09.2026 | Seite 3 von 3
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