Startseite › Stein › Antrag
Gemeinschaftsantrag der SPD, SBG, Die Linke und Freie Wähler vom 14.09.2026 über Einrichtung einer Schulbaukommission
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stein |
| Datum | 2026-09-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
SPD, SBG, Die Linke und Freie Wähler beantragen die Einrichtung einer siebenköpfigen Schulbaukommission zur Begleitung der Planungsprozesse für Neubau und/oder Ausbau der Grundschulen in Stein. Die Kommission soll als Arbeitsgruppe des Stadtrats ausgestaltet werden, die regelmäßig tagt, Empfehlungen ausspricht, aber keine Beschlüsse fasst. Ihre Mitglieder werden vom Stadtrat gewählt und wählen selbst ihren Vorsitzenden.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Amtsperiode 2026/2032
Hauptstrasse 56
90547Stein
Bürgerinformation
Telefon: 0911-6801 - 0
Telefax: 0911-6801 -1977
[email protected]
www. stadt-stein.de
zur Sitzung des Stadtrates
am 29.09.2026
zu Drucksachen Nr.: 0161/01/2026
Gemeinschaftsantrag der SPD, SBG, Die Linke und Freie Wähler vom 14.09.2026 über
Einrichtung einer Schulbaukommission
Sachverhalt (Problembeschreibung/Begründung):
Mit Schreiben vom 14.09.2026 eingegangen am 18.09.2026 beantragen die
Fraktionsvorsitzenden der SPD und SBG sowie Einzelstadträte der Fraktion Die Linke und
Freie Wähler die Einrichtung einer Schulbaukommission.
Über den Antrag ist in der Stadtratssitzung zu beraten, eine materielle Vorprüfung findet nicht
statt, §25 Abs. 1 GeschO.
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat der Stadt Stein richtet eine aus 7 Mitgliedern des Stadtrats bestehende
Schulbaukommission ein. Aufgabe dieser ist die Begleitung des weiteren Planungsprozesses
den Neubau und/oder den Ausbau der Grundschule(n) der Stadt Stein unter Berücksichtigung
der Belange der Mittelschule.
2. Die Kommission ist als Arbeitsgruppe des Stadtrats, welche regelmäßig tagt und
insbesondere seitens der Verwaltung in den Planungsprozess einzubeziehen ist,
auszugestalten, nicht als Ausschuss; sie kann demnach Empfehlungen aussprechen aber
keine Beschlüsse fassen.
3. Die Kommission wird durch Wahl ihrer Mitglieder durch den Stadtrat besetzt und gibt sich
frei bestimmt einen Vorsitzenden, werden als Ansprechpartner für die Verwaltung und Externe
fungiert.
4. Die Wahl hat nach dem Beschluss über die Einrichtung der Kommission zu erfolgen.
Seite 1 von 1
Text aus PDF extrahiert