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Gemeinschaftsantrag der SPD, SBG, Die Linke und Freie Wähler vom 14.09.2026 über Einrichtung einer Schulbaukommission

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStein
Datum2026-09-29
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

SPD, SBG, Die Linke und Freie Wähler beantragen die Einrichtung einer siebenköpfigen Schulbaukommission zur Begleitung der Planungsprozesse für Neubau und/oder Ausbau der Grundschulen in Stein. Die Kommission soll als Arbeitsgruppe des Stadtrats ausgestaltet werden, die regelmäßig tagt, Empfehlungen ausspricht, aber keine Beschlüsse fasst. Ihre Mitglieder werden vom Stadtrat gewählt und wählen selbst ihren Vorsitzenden.

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Amtsperiode 2026/2032 Hauptstrasse 56 90547Stein Bürgerinformation Telefon: 0911-6801 - 0 Telefax: 0911-6801 -1977 [email protected] www. stadt-stein.de zur Sitzung des Stadtrates am 29.09.2026 zu Drucksachen Nr.: 0161/01/2026 Gemeinschaftsantrag der SPD, SBG, Die Linke und Freie Wähler vom 14.09.2026 über Einrichtung einer Schulbaukommission Sachverhalt (Problembeschreibung/Begründung): Mit Schreiben vom 14.09.2026 eingegangen am 18.09.2026 beantragen die Fraktionsvorsitzenden der SPD und SBG sowie Einzelstadträte der Fraktion Die Linke und Freie Wähler die Einrichtung einer Schulbaukommission. Über den Antrag ist in der Stadtratssitzung zu beraten, eine materielle Vorprüfung findet nicht statt, §25 Abs. 1 GeschO. Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat der Stadt Stein richtet eine aus 7 Mitgliedern des Stadtrats bestehende Schulbaukommission ein. Aufgabe dieser ist die Begleitung des weiteren Planungsprozesses den Neubau und/oder den Ausbau der Grundschule(n) der Stadt Stein unter Berücksichtigung der Belange der Mittelschule. 2. Die Kommission ist als Arbeitsgruppe des Stadtrats, welche regelmäßig tagt und insbesondere seitens der Verwaltung in den Planungsprozess einzubeziehen ist, auszugestalten, nicht als Ausschuss; sie kann demnach Empfehlungen aussprechen aber keine Beschlüsse fassen. 3. Die Kommission wird durch Wahl ihrer Mitglieder durch den Stadtrat besetzt und gibt sich frei bestimmt einen Vorsitzenden, werden als Ansprechpartner für die Verwaltung und Externe fungiert. 4. Die Wahl hat nach dem Beschluss über die Einrichtung der Kommission zu erfolgen. Seite 1 von 1

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