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Gemeinsamer Antrag zur Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schwelm |
| Datum | 2026-10-14 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktionen CDU, SPD und SWG.BFS beantragen die umgehende Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Schwelm. Die Verwaltung soll die organisatorischen und technischen Voraussetzungen schaffen sowie eine halbe Stelle mit Konditionaler-Vermerk in den Stellenplan 2027/2028 aufnehmen. Der Rat der Stadt Schwelm entscheidet am 26. November 2026 über den Antrag.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Schwelm ÖFFENTLICH
Seite: 1/2
BESCHLUSSVORLAGE DER VERWALTUNG NR.: 187/2026
Bezeichnung des Tagesordnungspunkts ÖFFENTLICH
Gemeinsamer Antrag zur Einführung der Bezahlkarte für
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Datum Geschäftszeichen Beigef. Anlagen im Einzelnen (mit Seitenzahl)
07.09.26 FB 220/SG 222 SF Gemeinsamer Antrag der CDU, SPD und
SWG.BFS zur Einführung der Bezahlkarte
(2. Seiten)
Federführender Fachbereich: Beteiligte Fachbereiche:
Fachbereich 220 - Familie, Bildung, Sport
Beratungsgremien Beratungstermine Zuständigkeit
Sozialausschuss 14.10.2026 Vorberatung
Haupt-und Finanzausschuss 19.11.2026 Vorberatung
Rat der Stadt Schwelm 26.11.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Gemäß dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, SPD und SWG.BFS wird die
Verwaltung beauftragt,
a) die Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in der Stadt Schwelm umgehend
einzuführen und
b) die hierfür erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen
zu schaffen sowie eine 0,5 VZÄ mit kw-Vermerk in den Stellenplan 2027/2028
aufzunehmen.
c) Über den Umsetzungsstand ist der zuständige Fachausschuss zu informieren.
Sachverhalt:
Die Fraktionen CDU, SPD und SWG.BFS haben den in der Anlage beigefügten
gemeinsamen Antrag zur Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingebracht.
Die Verwaltung hat ihre Ausführungen hinsichtlich der Einführung der Bezahlkarte in
der Berichtsvorlage 185/2026 – Evaluation zur Einführung der Bezahlkarte im AsylbLG
dargelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Sowohl in den Produkten 05.03.01 Asyl wie auch im Personalbereich (zusätzliche
0,5 VZÄ mit kW-Vermerk).
Auswirkungen auf das Klima:
neutrale Auswirkungen
Der Bürgermeister
In Vertretung
Stadt Schwelm
07.09.2026
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gez. Marcus Kramann
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