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Gemeinsamer Antrag zur Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSchwelm
Datum2026-10-14
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktionen CDU, SPD und SWG.BFS beantragen die umgehende Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Schwelm. Die Verwaltung soll die organisatorischen und technischen Voraussetzungen schaffen sowie eine halbe Stelle mit Konditionaler-Vermerk in den Stellenplan 2027/2028 aufnehmen. Der Rat der Stadt Schwelm entscheidet am 26. November 2026 über den Antrag.

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Stadt Schwelm ÖFFENTLICH Seite: 1/2 BESCHLUSSVORLAGE DER VERWALTUNG NR.: 187/2026 Bezeichnung des Tagesordnungspunkts ÖFFENTLICH Gemeinsamer Antrag zur Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Datum Geschäftszeichen Beigef. Anlagen im Einzelnen (mit Seitenzahl) 07.09.26 FB 220/SG 222 SF Gemeinsamer Antrag der CDU, SPD und SWG.BFS zur Einführung der Bezahlkarte (2. Seiten) Federführender Fachbereich: Beteiligte Fachbereiche: Fachbereich 220 - Familie, Bildung, Sport Beratungsgremien Beratungstermine Zuständigkeit Sozialausschuss 14.10.2026 Vorberatung Haupt-und Finanzausschuss 19.11.2026 Vorberatung Rat der Stadt Schwelm 26.11.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag: Gemäß dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, SPD und SWG.BFS wird die Verwaltung beauftragt, a) die Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in der Stadt Schwelm umgehend einzuführen und b) die hierfür erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu schaffen sowie eine 0,5 VZÄ mit kw-Vermerk in den Stellenplan 2027/2028 aufzunehmen. c) Über den Umsetzungsstand ist der zuständige Fachausschuss zu informieren. Sachverhalt: Die Fraktionen CDU, SPD und SWG.BFS haben den in der Anlage beigefügten gemeinsamen Antrag zur Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingebracht. Die Verwaltung hat ihre Ausführungen hinsichtlich der Einführung der Bezahlkarte in der Berichtsvorlage 185/2026 – Evaluation zur Einführung der Bezahlkarte im AsylbLG dargelegt. Finanzielle Auswirkungen: Sowohl in den Produkten 05.03.01 Asyl wie auch im Personalbereich (zusätzliche 0,5 VZÄ mit kW-Vermerk). Auswirkungen auf das Klima: neutrale Auswirkungen Der Bürgermeister In Vertretung Stadt Schwelm 07.09.2026 Seite 2 von 2 gez. Marcus Kramann

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