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Erhöhung der Betriebskosten- und Sportanlagenpauschalen für Sportvereine mit vereinseigenen Anlagen - Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen vom 29.4.2026

Angenommen
TypAntrag
GemeindeRheine
Datum2026-09-29
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

CDU und Bündnis 90/Die Grünen beantragen eine Erhöhung der Betriebskosten- und Sportanlagenpauschalen für Sportvereine mit vereinseigenen Anlagen um insgesamt 60.000 Euro jährlich. Die Begründung liegt in durchschnittlichen Kostensteigerungen von 38 % seit 2019, die Vereine nur teilweise durch Mitgliedsbeiträge (um 27 % erhöht) ausgleichen konnten. Die Finanzierung erfolgt durch Erhöhung der Nutzungsentgelte für städtische Sportstätten (25.000 €), Umschichtung von Projektmitteln (25.000 €) und der Sportpauschale (10.000 €). Neue Förderverträge sollen fünf Jahre gelten ohne automatische Dynamisierung, mit Anpassungsgesprächen bei über 5 % Verbraucherpreisindex-Steigerung.

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Extrahierter Text

Der Bürgermeister Bürgerengagement, Sport, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Vorlage Nr. 614/26 Betreff: Erhöhung der Betriebskosten- und Sportanlagenpauschalen für Sportvereine mit vereinseigenen Anlagen - Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen vom 29.4.2026 Status: öffentlich Beratungsfolge Ausschuss für Schule, Bildung und 22.09.2026 Berichterstattung durch: Herrn Dr. Lüttmann Sport Rat der Stadt Rheine 29.09.2026 Berichterstattung durch: Herrn Dr. Lüttmann Betroffenes Leitprojekt/Betroffenes Produkt Produktgruppe 17 Sportförderung Ziele Unser Rheine 2030 Freizeit, Kultur und Sport Finanzielle Auswirkungen Ja Nein einmalig jährlich einmalig + jährlich Ergebnisplan Investitionsplan Erträge 25.000 € Einzahlungen € Aufwendungen 60.000 € Auszahlungen € Verminderung Eigenkapital 35.000 € Eigenanteil € Finanzierung gesichert Ja Nein durch Haushaltsmittel bei Produkt / Projekt 171000 und 172000 sonstiges (siehe Begründung) - 2 - Vorlage Nr. 614/26 Beschlussvorschlag/Empfehlung: I. Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen vom 29.04.2026: 1. Die Zuschüsse „Betriebskostenpauschalen“ (167 TEUR) und „Sportanlagenpau- schalen“ (267 TEUR) werden insgesamt um 60 TEUR angepasst. Die Finanzierung erfolgt über drei Bereiche: a. Erhöhung der Nutzungsentgelte f. Sportstätten und Kunstrasen (25 TEUR) Die Verwaltung wird beauftragt, die Nutzungsentgelte für Sportstätten und Kunstrasen entsprechend anzupassen, dass eine Mehreinnahme von rund 25 TEUR erzielt werden kann. b. Umschichtung von Projektmitteln innerhalb der Transferaufwendungen (25 TEUR) Derzeit sind 35 TEUR dort eingestellt. Nach Rücksprache mit der Verwaltung könnten dort rund 25 TEUR umgeschichtet werden. c. Umschichtung aus der Erhöhung der Sportpauschale (10 TEUR) Aus der Sportpauschale werden 10 TEUR in den Bereich der Zuschüsse an Sportvereine mit vereinseigenen Anlagen umgeschichtet. 2. Die Verträge mit den Vereinen sollen grundsätzlich für fünf Jahre abgeschlossen werden. Eine automatische Dynamisierung erfolgt nicht. Sollte im Vertragszeit- raum der Verbraucherpreisindex kumuliert um mehr als fünf Prozent steigen, so verpflichten sich die Vertragsparteien zu Gesprächen über die Vertragskonditio- nen. II. Alternativer Beschlussvorschlag auf der Grundlage des Antrages von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen vom 29.04.2026 und ergänzt durch die Verwaltung: Der Ausschuss für Schule, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, fol- gende Beschlüsse zu fassen: 1. Die Zuschüsse für die Betriebskostenpauschalen in Höhe von derzeit 167.000 € und die Sportanlagenpauschalen in Höhe von derzeit 267.000 € werden insgesamt um 60.000 € erhöht. Die Finanzierung der Erhöhung erfolgt über folgende drei Bereiche: a. Erhöhung der Nutzungsentgelte für Sportstätten und Kunstrasen – 25.000 € Die Verwaltung wird beauftragt, die Nutzungsentgelte für Sportstätten und Kunst- rasen entsprechend anzupassen, dass Mehreinnahmen von rund 25.000 € erzielt werden können. b. Umschichtung von Projektmitteln innerhalb der Transferaufwendungen – 25.000 € Von den derzeit für entsprechende Projektmittel vorgesehenen 35.000 € werden 25.000 € zur Finanzierung der erhöhten Zuschüsse umgeschichtet. c. Umschichtung aus der Erhöhung der Sportpauschale – 10.000 € Aus der Sportpauschale werden 10.000 € in den Bereich der Zuschüsse an Sport- vereine mit vereinseigenen Anlagen umgeschichtet. - 3 - 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel und Um- schichtungen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für den Haushaltsplan 2027 zu berücksichtigen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Umsetzung der Erhöhung der Zuschüsse die Sportförderrichtlinien der Stadt Rheine sowie die Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Rheine entsprechend anzupassen. Für die Förderbedingungen gilt: o Die Verträge mit den Vereinen werden grundsätzlich für fünf Jahre abges- chlossen. o Eine automatische Dynamisierung der Zuschüsse erfolgt nicht. o Sollte der Verbraucherpreisindex während der Vertragslaufzeit kumuliert um mehr als fünf Prozent steigen, verpflichten sich die Vertragsparteien zu Gesprächen über eine Anpassung der Betriebskosten- und Sportanlagen- zuschüsse. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Sportvereinen auf Grundlage der geänderten Förderbedingungen neue Verträge für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2031 abzu- schließen. Begründung: Der als Anlage 1 beigefügte Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen vom 29.04.2026 ist Grundlage dieser Vorlage und der Beschlussfassung: Die Sportvereine in Rheine leisten einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben in der Stadt. Sie schaffen Begegnungsräume, fördern Gesundheit und Bewegung für alle Al- tersgruppen und vermitteln insbesondere Kindern und Jugendlichen wichtige Werte wie Teamgeist, Fairness und Verantwortung. Ein erheblicher Teil dieses Engagements wird durch ehrenamtliche Arbeit getragen. Eine besondere Bedeutung kommt den Sportvereinen zu, die über vereinseigene Sportanla- gen verfügen. Diese Vereine übernehmen neben dem eigentlichen Sportbetrieb auch Verant- wortung für Betrieb, Pflege und Instandhaltung ihrer Anlagen und entlasten damit zugleich die städtische Infrastruktur. Dieses Engagement soll durch eine angemessene und verlässli- che Förderung unterstützt werden. Ermittlung des zusätzlichen Förderbedarfs Im Rahmen der Dialogrunde am 10.02.2026 mit Vertreterinnen und Vertretern der Sportver- eine, der Politik und der Verwaltung bestand grundsätzlich Einigkeit darüber, dass für Vereine mit vereinseigenen Anlagen ein höherer Zuschussbedarf besteht. Um die tatsächlichen Kostensteigerungen nachvollziehbar zu ermitteln und eine belastbare Datengrundlage für eine mögliche Anpassung der Pauschalen zu schaffen, wurden 32 Sport- vereine gebeten, entsprechende Grundlagendaten zu übermitteln. Abgefragt wurden insbe- sondere: - 4 -  Betriebskosten,  Kosten der Platzpflege,  sonstige erhebliche Kostensteigerungen für die Jahre 2019 und 2025,  Mitgliederzahlen, getrennt nach Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen, für die Jahre 2016 und 2026,  Mitgliedsbeiträge einschließlich der letzten Beitragserhöhung für die Jahre 2016 und 2026. Die Auswertung der von 17 Vereinen vorgelegten Erhebungsblätter zeigt eine durchschnittliche Steigerung der erfassten Gesamtkosten von 38 % im Zeitraum 2019 bis 2025. Die Mitgliedsbeiträge stiegen im Vergleichszeitraum 2016 bis 2026 durchschnittlich um 27 %, während die durchschnittliche Mitgliederzahl um 20 % zunahm. Die Entwicklung verdeutlicht, dass ein Teil der gestiegenen Kosten zwar über höhere Mit- gliedsbeiträge aufgefangen werden konnte, gleichwohl weiterhin ein erhöhter Förderbedarf bei den Vereinen mit vereinseigenen Anlagen besteht. Höhe und Finanzierung der Erhöhung Die Betriebskosten- und Sportanlagenpauschalen sollen insgesamt um 60.000 € erhöht werden. Dies entspricht einer Erhöhung von rund 14 %. Aufgrund der angespannten Haushalts- und Finanzlage der Stadt soll die Mehrbelastung nicht ausschließlich aus zusätzlichen Haushaltsmitteln finanziert werden. Die Finanzierung erfolgt dabei überwiegend durch eine Umschichtung innerhalb des Sportbe- reichs. Während insbesondere Vereine mit vereinseigenen Anlagen von der Erhöhung der Zuschüsse profitieren, werden Nutzer städtischer Sportstätten durch die Anpassung der Nut- zungsentgelte stärker belastet und für andere Förderzwecke stehen teilweise geringere Mit- tel zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt über drei Maßnahmen: 1. Anpassung der Nutzungsentgelte für Sportstätten und Kunstrasen Um Mehreinnahmen in Höhe von 25.000 € zu erzielen, sollen die Nutzungsentgelte um 27 % erhöht werden. Die Erträge einschließlich der Kunstrasennutzung beliefen sich im Jahr 2025 auf 92.296,36 €. Für das Jahr 2027 werden nach der Anpassung voraussichtlich rund 117.000 € Einnahmen erwartet. 2. Umschichtung von Projektmitteln Von den derzeit hierfür eingestellten 35.000 € sollen 25.000 € innerhalb der Trans- feraufwendungen umgeschichtet werden. 3. Umschichtung aus der Sportpauschale Weitere 10.000 € aus der Sportpauschale sollen zugunsten der Zuschüsse für Sport- vereine mit vereinseigenen Anlagen umgeschichtet werden. Vertragslaufzeit und Umgang mit Kostensteigerungen Zur Schaffung von Planungssicherheit für die Vereine und die Stadt sollen die neuen Förderverträge grundsätzlich für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen werden. Eine automatische Dynamisierung der Zuschüsse ist nicht vorgesehen. Für außergewöhnli- che Kostenentwicklungen soll jedoch ein Gesprächsmechanismus vereinbart werden. Steigt - 5 - der Verbraucherpreisindex während der Vertragslaufzeit kumuliert um mehr als fünf Prozent, verpflichten sich die Vertragsparteien zu Gesprächen über die Vertragskonditionen. Als Grundlage für diese Gespräche sollen die von den Vereinen vorzulegenden Angaben zur Kosten- und Einnahmeentwicklung sowie zur Mitgliederstruktur dienen. Damit wird einerseits die haushalterische Steuerungsfähigkeit der Stadt erhalten und andererseits ermöglicht, auf außergewöhnliche Kostenentwicklungen angemessen zu reagieren. Anpassung der Fördergrundlagen Für die Umsetzung der erhöhten Zuschüsse sind Änderungen der Sportförderrichtlinien der Stadt Rheine sowie der Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten erforderlich. Die entsprechenden Regelungen werden in gesonderten Vorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt (siehe Vorlagen-Nr. 615/26 und 616/26). Finanzielle Auswirkungen Die Erhöhung der Betriebskosten- und Sportanlagenpauschalen beträgt insgesamt 60.000 € jährlich. Die Finanzierung erfolgt wie folgt: Finanzierungsmaßnahme Betrag Mehreinnahmen aus Nutzungsentgelten für Sportstätten und Kunstrasen 25.000 € Umschichtung von Projektmitteln innerhalb der Transferaufwendungen 25.000 € Umschichtung aus der Sportpauschale 10.000 € Gesamt 60.000 € Die erforderlichen Haushaltsmittel und Umschichtungen sind im Rahmen der Haushaltsplan- beratungen für den Haushaltsplan 2027 zu berücksichtigen. Anlage: Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen vom 29.04.2026

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