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Regelbeflaggung des Rathauses und der öffentlichen Schulen (Antrag der CSU)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Puchheim |
| Datum | 2026-09-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CSU-Fraktion beantragt, das Rathaus und städtische Schulen mit drei Fahnenmasten ganzjährig mit der Puchheimer Stadtflagge, der Bayerischen Staatsflagge und der Bundesflagge zu beflaggen. Die Stadtverwaltung soll sich beim Landkreis dafür einsetzen, dass auch weiterführende Schulen im Stadtgebiet entsprechend beflaggt werden. Die Umsetzung soll vorrangig mit vorhandenen Flaggen erfolgen; erforderliche Anschaffungen sind budgetiert. Dies soll lokale Verbundenheit, Zugehörigkeit zu Bayern und die freiheitlich-demokratische Ordnung sichtbar machen.
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Dokument
Extrahierter Text
Regelbeflaggung des Rathauses und der öffentlichen Schulen (Antrag der
CSU)
Beschlussvorlage 2026/0119 vom 18. September 2026
Antrag
Die CSU-Fraktion beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Stadtrat beschließt, dass das Rathaus sowie die städtischen Schulen, soweit dort jeweils drei
Fahnenmasten vorhanden sind, künftig ganzjährig regelmäßig mit der Flagge der Stadt Puch-
heim, der Bayerischen Staatsflagge und der Bundesflagge beflaggt werden.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, sich beim Landkreis Fürstenfeldbruck dafür einzusetzen,
dass eine entsprechende Regelbeflaggung auch an den weiterführenden Schulen des Landkrei-
ses im Stadtgebiet Puchheim umgesetzt wird.
Die Umsetzung soll vorrangig unter Verwendung bereits vorhandener Flaggen erfolgen. Soweit ergän-
zende Beschaffungen erforderlich sind, sollen diese aufgrund der sehr geringen Kosten im Rahmen
der für den laufenden Verwaltungsbetrieb bereits veranschlagten und haushaltsrechtlich verfügbaren
Mittel erfolgen. Ein zusätzlicher Haushaltsansatz ist hierfür nicht erforderlich.
Bestehende Beflaggungsvorschriften und besondere Beflaggungsanordnungen, insbesondere
zur Trauerbeflaggung, bleiben unberührt.
Antragsbegründung
Flaggen sind sichtbare Zeichen von Zugehörigkeit, Identität und gemeinsamen Werten. Mit der Puch-
heimer Stadtflagge, der Bayerischen Staatsflagge und der Bundesflagge werden die drei Ebenen
sichtbar, die unsere Stadt und unser Gemeinwesen prägen: unsere kommunale Heimat Puchheim,
unsere Verbundenheit mit dem Freistaat Bayern und unser demokratisches Deutschland.
Mit Blick auf den bevorstehenden Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober wird zugleich daran erin-
nert, dass Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit keine Selbstverständlichkeiten sind. Die deut-
sche Wiedervereinigung wurde möglich, weil mutige Bürgerinnen und Bürger in der damaligen DDR
friedlich für Freiheit, Demokratie und Selbstbestimmung eintraten und damit entscheidend zur Über-
windung der SED-Diktatur beitrugen. Der 3. Oktober steht deshalb nicht nur für die staatliche Einheit
Deutschlands, sondern auch für die Kraft einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft.
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Diese Werte und die Verbundenheit mit unserer Stadt, unserem Freistaat und unserem Land sollten
nicht nur an einzelnen Gedenk- und Feiertagen sichtbar werden. Eine regelmäßige ganzjährige Be-
flaggung bringt auf einfache und selbstverständliche Weise zum Ausdruck, wofür unsere Stadt und
unser Gemeinwesen stehen.
Eine solche Dauerbeflaggung ist nicht nur längst in vielen anderen Ländern der Welt, sondern auch in
deutschen Kommunen bereits gelebte Praxis. So hat beispielsweise zuletzt der Rat der Stadt Düren
im Juli 2026 einstimmig beschlossen, städtische Gebäude mit bereits vorhandenen Fahnenmasten
dauerhaft zu beflaggen.
Mit einer entsprechenden Regelbeflaggung kann auch Puchheim dauerhaft ein sichtbares Zeichen für
lokale Verbundenheit, die Zugehörigkeit zum Freistaat Bayern sowie unsere freiheitlich-demokratische
Grundordnung setzen. Gerade am Rathaus und an den städtischen Schulen werden diese kommuna-
len und staatlichen Ebenen für Bürgerinnen und Bürger sowie Schülerinnen und Schüler sichtbar und
selbstverständlich im Alltag präsent.
Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit erhalten, die Beflaggung bei besonderen städtischen oder
gesellschaftlichen Anlässen flexibel und angemessen anzupassen.
Anlagen:
Antrag_CSUFraktion_Regelbeflaggung
Beratungsfolge
29.09.2026 Stadtrat öffentlich Entscheidung
Verfasser
11 Hauptamt
Text aus PDF extrahiert