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Bausache - Errichtung eines Carports (Befreiung) / Sonnenweg 2; Flst. 2265/1

Angenommen13 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeNotzingen
Datum2026-09-14
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Ein Grundstückseigentümer beantragt bei der Stadt eine Befreiung zur Errichtung eines Carports am Sonnenweg 2, das im Bebauungsplan „Hofäcker II" liegt. Das geplante Carport würde das festgesetzte Baufenster um 7,5 m² überschreiten und als separate Nebenanlage errichtet. Nach Ablehnung im April reichte der Antragsteller überarbeitete Pläne ein. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, beide erforderlichen Befreiungen zu erteilen.

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SITZUNGSVORLAGE BAU Nummer: 2026/065 Sitzung am 14.09.2026 TAGESORDNUNGSPUNKT: 1. Bausache - Errichtung eines Carports (Befreiung) / Sonnenweg 2; Flst. 2265/1 Ort: Sonnenweg 2, Flst. 2265/1 Vorhaben: Errichtung eines Carports Erläuterung: Vorliegend plant die Bauherrschaft die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Sonnenweg 2. Dieses Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 20.04.2026 behandelt. Damals wurde die Befreiung versagt. Nun hat die Bauherrschaft eine Planungsänderung vorgelegt. Das Flurstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hofäcker II“ (07.02.1969). Der Bebauungsplan weist ein Baufenster aus. Des Weiteren sind baurechtliche Nebenanlagen gem. Ziff. A.6 außerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksfläche nicht zulässig. Zudem konkretisiert der Bebauungsplan unter Ziff. A.6, dass mehrere Nebenanlagen zu einem Baukörper zusammenzufassen sind. Die neu eingereichten Planunterlagen sehen die teilweise Errichtung des Carports außerhalb des Baufensters vor. Die geplante Überschreitung beläuft sich auf 7,5 m² und entspricht somit dem Befreiungsusus des Gemeinderats. Die alte Planung sah eine Überschreitung von 20 m² vor. Für die Überschreitung der Baugrenze sowie für die „abgesonderte“ Errichtung einer Nebenanlage bedarf es einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Verwaltung spricht sich für die Erteilung beider Befreiungen aus. 2026/065 Seite 1 von 2 BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Gemeinderat erteilt auf Grundlage der aktuellsten Planunterlagen die erforderliche Befreiung für die Überschreitung des Baufensters um 7,5 m². 2. Der Gemeinderat erteilt auf Grundlage der aktuellsten Planunterlagen die erforderliche Befreiung für die separate Errichtung der Nebenanlage. Anlage 1: Planungsänderung Carport 2026/065 Seite 2 von 2

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