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Bausache - Errichtung eines Carports (Befreiung) / Sonnenweg 2; Flst. 2265/1
Angenommen13 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Notzingen |
| Datum | 2026-09-14 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Ein Grundstückseigentümer beantragt bei der Stadt eine Befreiung zur Errichtung eines Carports am Sonnenweg 2, das im Bebauungsplan „Hofäcker II" liegt. Das geplante Carport würde das festgesetzte Baufenster um 7,5 m² überschreiten und als separate Nebenanlage errichtet. Nach Ablehnung im April reichte der Antragsteller überarbeitete Pläne ein. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, beide erforderlichen Befreiungen zu erteilen.
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Dokument
Extrahierter Text
SITZUNGSVORLAGE BAU
Nummer: 2026/065
Sitzung am 14.09.2026
TAGESORDNUNGSPUNKT:
1. Bausache - Errichtung eines Carports (Befreiung) / Sonnenweg 2;
Flst. 2265/1
Ort: Sonnenweg 2, Flst. 2265/1
Vorhaben: Errichtung eines Carports
Erläuterung: Vorliegend plant die Bauherrschaft die Errichtung eines Carports auf dem
Grundstück Sonnenweg 2.
Dieses Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 20.04.2026
behandelt. Damals wurde die Befreiung versagt. Nun hat die Bauherrschaft
eine Planungsänderung vorgelegt.
Das Flurstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans
„Hofäcker II“ (07.02.1969).
Der Bebauungsplan weist ein Baufenster aus. Des Weiteren sind
baurechtliche Nebenanlagen gem. Ziff. A.6 außerhalb der nicht
überbaubaren Grundstücksfläche nicht zulässig. Zudem konkretisiert der
Bebauungsplan unter Ziff. A.6, dass mehrere Nebenanlagen zu einem
Baukörper zusammenzufassen sind.
Die neu eingereichten Planunterlagen sehen die teilweise Errichtung des
Carports außerhalb des Baufensters vor. Die geplante Überschreitung
beläuft sich auf 7,5 m² und entspricht somit dem Befreiungsusus des
Gemeinderats.
Die alte Planung sah eine Überschreitung von 20 m² vor.
Für die Überschreitung der Baugrenze sowie für die „abgesonderte“
Errichtung einer Nebenanlage bedarf es einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplans.
Die Verwaltung spricht sich für die Erteilung beider Befreiungen aus.
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BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Gemeinderat erteilt auf Grundlage der aktuellsten Planunterlagen die
erforderliche Befreiung für die Überschreitung des Baufensters um 7,5 m².
2. Der Gemeinderat erteilt auf Grundlage der aktuellsten Planunterlagen die
erforderliche Befreiung für die separate Errichtung der Nebenanlage.
Anlage 1: Planungsänderung Carport
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