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Antrag Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niederkassel und DIE LINKE Niederkassel zur Einrichtung einer kommunalen Meldestelle auf der Internetseite der Stadtverwaltung Niederkassel für Fälle von Diskriminierung und Rassismus

Abgelehnt
TypAntrag
GemeindeNiederkassel
Datum2026-09-30
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE beantragen die Einrichtung einer kommunalen Meldestelle auf der Internetseite Niederkassel für Diskriminierungs- und Rassismusfälle. Die Verwaltung bewertet das Ziel positiv, weist aber auf bestehende spezialisierte Landesstrukturen (vier Meldestellen im NRW-Verbund, über 40 Beratungsstellen) hin und empfiehlt, eine kommunale Lösung ergänzend, nicht konkurrierend auszugestalten. Vor Umsetzung sollten technischer Aufwand, Datenschutz, Kooperationsmöglichkeiten und Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden. Ein Beschluss ist nicht dokumentiert.

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Dokument

Extrahierter Text

Stadt Niederkassel Sitzungsvorlage Der Bürgermeister (Amt - Aktenzeichen) Vorlagen-Nr. 0655/2025-2030 FB 10 / Bürger Zur Sitzung Rat der Stadt Niederkassel 30.09.2026 öffentlich Entscheidung Antrag Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niederkassel und DIE Beratungs- LINKE Niederkassel - Einrichtung einer kommunalen Meldestelle auf der gegenstand Internetseite der Stadtverwaltung Niederkassel für Fälle von Diskriminierung und Rassismus Sachverhalt: Die Verwaltung nimmt den Antrag zur Einrichtung einer kommunalen Meldestelle für Fälle von Diskriminierung und Rassismus auf der Internetseite der Stadt Niederkassel vom 15.09.2026 zur Kenntnis und bewertet das mit dem Antrag verfolgte Ziel wie folgt: Eine niedrigschwellige Möglichkeit, Diskriminierungs- und Rassismusvorfälle zu melden, kann dazu beitragen, entsprechende Erfahrungen sichtbar zu machen, Betroffenen einen Zugang zu bestehenden Unterstützungsangeboten zu erleichtern und Erkenntnisse über mögliche Problemlagen im Stadtgebiet zu gewinnen. Gleichzeitig ist bei der Bewertung des Antrags zu berücksichtigen, dass in Nordrhein-Westfalen bereits umfangreiche und fachlich spezialisierte Meldestrukturen und Beratungsangebote bestehen. Aus Sicht der Verwaltung sollte deshalb vor einer eigenständigen kommunalen Einrichtung geprüft werden, wie diese bestehenden Strukturen sinnvoll einbezogen und genutzt werden können und welcher zusätzliche Erkenntnis- und Unterstützungsgewinn durch eine eigene kommunale Meldestelle erzielt werden kann. In Nordrhein-Westfalen besteht bereits ein landesweiter Meldestellenverbund zur Dokumentation und Auswertung von rassistischen und queerfeindlichen Vorfällen. Der Meldestellenverbund NRW umfasst derzeit vier Meldestellen: 1. DINA NRW – Dokumentations- und Informationsstelle für Antiziganismus/Antiromaismus, 2. MEDAR NRW – Melde- und Dokumentationsstelle für antimuslimischen Rassismus, 3. MIRa NRW – Meldestelle für weitere Formen von Rassismus, insbesondere anti-Schwarzen und antiasiatischen Rassismus, 4. MIQ NRW – Meldestelle für queerfeindliche Vorfälle. Die Meldestellen arbeiten nach gemeinsamen Auswertungsstandards und dokumentieren Vorfälle auch dann, wenn diese keine strafrechtliche Relevanz haben. Die Meldungen werden statistisch und anonymisiert ausgewertet und sollen dazu beitragen, u.a. Rassismus in Nordrhein-Westfalen sichtbarer zu machen und Grundlagen für Prävention und Intervention zu schaffen. Darüber hinaus bestehen in Nordrhein-Westfalen weitere spezialisierte Meldestrukturen. Damit besteht bereits auf Landesebene eine differenzierte Infrastruktur zur Erfassung verschiedener Erscheinungsformen von Diskriminierung und Rassismus. Diese Angebote können grundsätzlich auch für Bürgerinnen und Bürger aus Niederkassel relevant sein. Eine kommunale Meldestelle sollte daher nicht in Konkurrenz zu diesen bestehenden Angeboten treten, sondern – sofern sie eingerichtet wird – möglichst eng mit diesen Strukturen verbunden werden. Neben den Meldestellen besteht in Nordrhein-Westfalen ein umfangreiches Netz von Beratungsstellen für Antidiskriminierungsarbeit. Nach dem aktuellen Stand gibt es landesweit mehr als 40 Beratungsstellen. Diese werden von verschiedenen Wohlfahrtsverbänden getragen und im Rahmen von Landesprogrammen gefördert. Für die Stadt Niederkassel ergibt sich daraus die Möglichkeit, bei der Umsetzung des Antrags auf bereits vorhandene fachliche Strukturen zurückzugreifen, anstatt sämtliche fachlichen Kompetenzen und Abläufe innerhalb der Stadtverwaltung selbst aufzubauen. Trotz der bestehenden landesweiten Strukturen kann eine kommunale Meldemöglichkeit einen zusätzlichen Nutzen haben. Der besondere Vorteil eines kommunalen Angebots könnte darin liegen, dass die Stadt Niederkassel unmittelbar auf ihrer eigenen Internetseite eine zentrale und leicht auffindbare Anlaufmöglichkeit zur Verfügung stellt. Für Bürgerinnen und Bürger kann es eine niedrigere Zugangsschwelle darstellen, wenn sie einen Vorfall zunächst über die ihnen bekannte Stadtverwaltung melden können. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht wissen, welche der verschiedenen spezialisierten Landesstellen für ihren konkreten Fall zuständig ist. Eine kommunale Meldemöglichkeit könnte deshalb als eine Art niedrigschwelliger Wegweiser ausgestaltet werden. Dabei müsste nicht jeder gemeldete Sachverhalt zwingend durch die Stadtverwaltung selbst fachlich bearbeitet werden. Vielmehr könnte – abhängig von Art und Inhalt der Meldung sowie vom Wunsch der meldenden Person – auf die jeweils zuständige Fach- oder Beratungsstelle verwiesen bzw. dorthin vermittelt werden. Ein wesentlicher zusätzlicher Nutzen einer kommunalen Meldemöglichkeit könnte in der Gewinnung örtlicher Erkenntnisse liegen. Die bestehenden Landesmeldestellen erfassen Vorfälle für Nordrhein-Westfalen und ermöglichen damit eine landesweite Betrachtung. Eine kommunale Meldemöglichkeit könnte demgegenüber dazu beitragen, Entwicklungen und Problemlagen speziell im Stadtgebiet Niederkassel besser wahrzunehmen. Damit kann eine kommunale Meldemöglichkeit einen Erkenntnisgewinn für die Verwaltung darstellen, der über die Betrachtung landesweiter Daten hinausgeht. Allerdings ist fachlich zu berücksichtigen, dass eine solche Meldestatistik keine Aussage über das tatsächliche Ausmaß von Diskriminierung im Stadtgebiet ermöglicht. Erfasst werden ausschließlich die der Meldestelle bekannt gewordenen Fälle. Die Zahl der Meldungen hängt unter anderem von der Bekanntheit des Angebots, der Bereitschaft zur Meldung und der Zugänglichkeit der Meldestelle ab. Die Daten sollten daher ausschließlich als Hinweis auf Entwicklungen und mögliche Problemlagen verstanden und nicht als vollständiges Lagebild interpretiert werden. Aus Sicht der Verwaltung sollte bei einer Umsetzung besonderer Wert daraufgelegt werden, keine parallele fachliche Struktur zu den bereits vorhandenen Landesangeboten aufzubauen. Eine kommunale Meldestelle müsste nicht sämtliche Aufgaben der bestehenden Meldestellen übernehmen. Insbesondere wäre es aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll, innerhalb der Stadtverwaltung eigene Spezialstrukturen für einzelne Formen von Diskriminierung aufzubauen, für die bereits landesweit fachlich spezialisierte Stellen bestehen. Vielmehr sollte geprüft werden, ob die kommunale Meldemöglichkeit mit bestehenden Angeboten verknüpft werden kann. Damit könnte die Stadtverwaltung eine zentrale Informations- und Zugangsplattform schaffen, ohne bereits bestehende fachliche Angebote zu duplizieren. Die Verwaltung unterstützt das Ziel des Antrags, weist jedoch ausdrücklich auf die derzeit angespannte finanzielle und personelle Situation der Stadt Niederkassel hin. Bei der Einrichtung eines solchen Angebots ist zwischen der technischen Bereitstellung einer Meldemöglichkeit und dem laufenden organisatorischen Aufwand zu unterscheiden. Die Einrichtung eines digitalen Formulars auf der städtischen Internetseite dürfte grundsätzlich mit überschaubarem technischem Aufwand möglich sein. Ein tatsächlicher Verwaltungsaufwand entsteht jedoch insbesondere durch die Sichtung eingehender Meldungen, die datenschutzkonforme Verarbeitung, gegebenenfalls erforderliche Rückmeldungen an meldende Personen, die Weitervermittlung an geeignete Stellen sowie die statistische Auswertung und Erstellung des vorgesehenen jährlichen Berichts. Vor diesem Hintergrund sollte zunächst ermittelt werden, welcher konkrete Personal- und Sachaufwand durch die Umsetzung entstehen würde und in welchem Umfang die Aufgabe innerhalb vorhandener Strukturen wahrgenommen werden kann. Angesichts der angespannten Haushaltslage und Personallage sollte insbesondere vermieden werden, eine neue dauerhafte Aufgabe zu schaffen, deren personelle und finanzielle Folgekosten derzeit nicht absehbar sind. Vor einer eigenständigen kommunalen Umsetzung sollte daher geprüft werden, ob bestehende Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen oder anderer Fördergeber für die Einrichtung beziehungsweise den Betrieb eines entsprechenden Angebots genutzt werden können. Die Verwaltung bewertet das mit dem Antrag verfolgte Ziel grundsätzlich positiv. Eine niedrigschwellige Möglichkeit zur Meldung von Diskriminierungs- und Rassismusvorfällen kann den Zugang zu bestehenden Unterstützungsangeboten verbessern und dazu beitragen, entsprechende Vorfälle im Stadtgebiet stärker sichtbar zu machen. Darüber hinaus kann eine kommunale Meldemöglichkeit einen zusätzlichen Erkenntnisgewinn für die Stadtverwaltung ermöglichen, insbesondere wenn die eingehenden Hinweise datenschutzkonform und anonymisiert ausgewertet werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse können gegebenenfalls in die kommunale Präventions- und Informationsarbeit einfließen. Gleichzeitig bestehen in Nordrhein-Westfalen bereits umfangreiche fachliche Strukturen zur Meldung und Beratung bei Diskriminierung und Rassismus. Aus Sicht der Verwaltung sollte eine kommunale Lösung deshalb ausdrücklich ergänzend und nicht konkurrierend zu diesen Angeboten ausgestaltet werden. Sollte der Rat zu der Entscheidung kommen, dass die Stadt Niederkassel selbst aktiv werden soll, erscheint aus Sicht der Verwaltung daher eine schrittweise Vorgehensweise sachgerecht. Folgende Punkte sollten zur endgültigen Beurteilung geprüft werden: 1. der konkrete technische, organisatorische und personelle Aufwand, 2. die datenschutzrechtlichen Anforderungen, 3. die bestehenden Meldestellen und Beratungsangebote in Nordrhein- Westfalen, 4. die Möglichkeiten einer Kooperation mit diesen bestehenden Strukturen, 5. der konkrete zusätzliche Erkenntnisgewinn für das Stadtgebiet Niederkassel, 6. die Möglichkeiten einer möglichst weitgehenden Integration in bestehende Verwaltungsabläufe sowie 7. vorhandene Fördermöglichkeiten Eine konkrete Umsetzung muss in jedem Fall unter Berücksichtigung der bestehenden Landesstrukturen, der personellen und finanziellen Möglichkeiten der Stadt sowie unter Ausschöpfung möglicher Förder- und Kooperationsmöglichkeiten erfolgen. Der Rat sollte aus Sicht der Verwaltung nur eine weitere Prüfung beauftragen, wenn er auch gewillt ist personelle Ressourcen für dieses Thema aufzuwenden. Beschlussvorschlag: Anlage/n:  Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niederkassel und DIE LINKE Niederkassel

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