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Antrag Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niederkassel und DIE LINKE Niederkassel zur Einrichtung einer kommunalen Meldestelle auf der Internetseite der Stadtverwaltung Niederkassel für Fälle von Diskriminierung und Rassismus
Abgelehnt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Niederkassel |
| Datum | 2026-09-30 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE beantragen die Einrichtung einer kommunalen Meldestelle auf der Internetseite Niederkassel für Diskriminierungs- und Rassismusfälle. Die Verwaltung bewertet das Ziel positiv, weist aber auf bestehende spezialisierte Landesstrukturen (vier Meldestellen im NRW-Verbund, über 40 Beratungsstellen) hin und empfiehlt, eine kommunale Lösung ergänzend, nicht konkurrierend auszugestalten. Vor Umsetzung sollten technischer Aufwand, Datenschutz, Kooperationsmöglichkeiten und Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden. Ein Beschluss ist nicht dokumentiert.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Niederkassel
Sitzungsvorlage
Der Bürgermeister
(Amt - Aktenzeichen)
Vorlagen-Nr. 0655/2025-2030
FB 10 / Bürger
Zur Sitzung
Rat der Stadt Niederkassel 30.09.2026 öffentlich Entscheidung
Antrag Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niederkassel und DIE
Beratungs- LINKE Niederkassel - Einrichtung einer kommunalen Meldestelle auf der
gegenstand Internetseite der Stadtverwaltung Niederkassel für Fälle von
Diskriminierung und Rassismus
Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt den Antrag zur Einrichtung einer kommunalen Meldestelle
für Fälle von Diskriminierung und Rassismus auf der Internetseite der Stadt
Niederkassel vom 15.09.2026 zur Kenntnis und bewertet das mit dem Antrag
verfolgte Ziel wie folgt:
Eine niedrigschwellige Möglichkeit, Diskriminierungs- und Rassismusvorfälle zu
melden, kann dazu beitragen, entsprechende Erfahrungen sichtbar zu machen,
Betroffenen einen Zugang zu bestehenden Unterstützungsangeboten zu erleichtern
und Erkenntnisse über mögliche Problemlagen im Stadtgebiet zu gewinnen.
Gleichzeitig ist bei der Bewertung des Antrags zu berücksichtigen, dass in
Nordrhein-Westfalen bereits umfangreiche und fachlich spezialisierte
Meldestrukturen und Beratungsangebote bestehen. Aus Sicht der Verwaltung sollte
deshalb vor einer eigenständigen kommunalen Einrichtung geprüft werden, wie
diese bestehenden Strukturen sinnvoll einbezogen und genutzt werden können und
welcher zusätzliche Erkenntnis- und Unterstützungsgewinn durch eine eigene
kommunale Meldestelle erzielt werden kann.
In Nordrhein-Westfalen besteht bereits ein landesweiter Meldestellenverbund zur
Dokumentation und Auswertung von rassistischen und queerfeindlichen Vorfällen.
Der Meldestellenverbund NRW umfasst derzeit vier Meldestellen:
1. DINA NRW – Dokumentations- und Informationsstelle für
Antiziganismus/Antiromaismus,
2. MEDAR NRW – Melde- und Dokumentationsstelle für antimuslimischen
Rassismus,
3. MIRa NRW – Meldestelle für weitere Formen von Rassismus, insbesondere
anti-Schwarzen und antiasiatischen Rassismus,
4. MIQ NRW – Meldestelle für queerfeindliche Vorfälle.
Die Meldestellen arbeiten nach gemeinsamen Auswertungsstandards und
dokumentieren Vorfälle auch dann, wenn diese keine strafrechtliche Relevanz
haben. Die Meldungen werden statistisch und anonymisiert ausgewertet und sollen
dazu beitragen, u.a. Rassismus in Nordrhein-Westfalen sichtbarer zu machen und
Grundlagen für Prävention und Intervention zu schaffen.
Darüber hinaus bestehen in Nordrhein-Westfalen weitere spezialisierte
Meldestrukturen.
Damit besteht bereits auf Landesebene eine differenzierte Infrastruktur zur
Erfassung verschiedener Erscheinungsformen von Diskriminierung und Rassismus.
Diese Angebote können grundsätzlich auch für Bürgerinnen und Bürger aus
Niederkassel relevant sein. Eine kommunale Meldestelle sollte daher nicht in
Konkurrenz zu diesen bestehenden Angeboten treten, sondern – sofern sie
eingerichtet wird – möglichst eng mit diesen Strukturen verbunden werden.
Neben den Meldestellen besteht in Nordrhein-Westfalen ein umfangreiches Netz
von Beratungsstellen für Antidiskriminierungsarbeit.
Nach dem aktuellen Stand gibt es landesweit mehr als 40 Beratungsstellen. Diese
werden von verschiedenen Wohlfahrtsverbänden getragen und im Rahmen von
Landesprogrammen gefördert.
Für die Stadt Niederkassel ergibt sich daraus die Möglichkeit, bei der Umsetzung
des Antrags auf bereits vorhandene fachliche Strukturen zurückzugreifen, anstatt
sämtliche fachlichen Kompetenzen und Abläufe innerhalb der Stadtverwaltung
selbst aufzubauen.
Trotz der bestehenden landesweiten Strukturen kann eine kommunale
Meldemöglichkeit einen zusätzlichen Nutzen haben.
Der besondere Vorteil eines kommunalen Angebots könnte darin liegen, dass die
Stadt Niederkassel unmittelbar auf ihrer eigenen Internetseite eine zentrale und
leicht auffindbare Anlaufmöglichkeit zur Verfügung stellt.
Für Bürgerinnen und Bürger kann es eine niedrigere Zugangsschwelle darstellen,
wenn sie einen Vorfall zunächst über die ihnen bekannte Stadtverwaltung melden
können. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht wissen, welche der
verschiedenen spezialisierten Landesstellen für ihren konkreten Fall zuständig ist.
Eine kommunale Meldemöglichkeit könnte deshalb als eine Art niedrigschwelliger
Wegweiser ausgestaltet werden.
Dabei müsste nicht jeder gemeldete Sachverhalt zwingend durch die
Stadtverwaltung selbst fachlich bearbeitet werden. Vielmehr könnte – abhängig
von Art und Inhalt der Meldung sowie vom Wunsch der meldenden Person – auf die
jeweils zuständige Fach- oder Beratungsstelle verwiesen bzw. dorthin vermittelt
werden.
Ein wesentlicher zusätzlicher Nutzen einer kommunalen Meldemöglichkeit könnte in
der Gewinnung örtlicher Erkenntnisse liegen.
Die bestehenden Landesmeldestellen erfassen Vorfälle für Nordrhein-Westfalen und
ermöglichen damit eine landesweite Betrachtung. Eine kommunale
Meldemöglichkeit könnte demgegenüber dazu beitragen, Entwicklungen und
Problemlagen speziell im Stadtgebiet Niederkassel besser wahrzunehmen.
Damit kann eine kommunale Meldemöglichkeit einen Erkenntnisgewinn für die
Verwaltung darstellen, der über die Betrachtung landesweiter Daten hinausgeht.
Allerdings ist fachlich zu berücksichtigen, dass eine solche Meldestatistik keine
Aussage über das tatsächliche Ausmaß von Diskriminierung im Stadtgebiet
ermöglicht. Erfasst werden ausschließlich die der Meldestelle bekannt gewordenen
Fälle. Die Zahl der Meldungen hängt unter anderem von der Bekanntheit des
Angebots, der Bereitschaft zur Meldung und der Zugänglichkeit der Meldestelle ab.
Die Daten sollten daher ausschließlich als Hinweis auf Entwicklungen und mögliche
Problemlagen verstanden und nicht als vollständiges Lagebild interpretiert werden.
Aus Sicht der Verwaltung sollte bei einer Umsetzung besonderer Wert daraufgelegt
werden, keine parallele fachliche Struktur zu den bereits vorhandenen
Landesangeboten aufzubauen.
Eine kommunale Meldestelle müsste nicht sämtliche Aufgaben der bestehenden
Meldestellen übernehmen. Insbesondere wäre es aus fachlicher und wirtschaftlicher
Sicht nicht sinnvoll, innerhalb der Stadtverwaltung eigene Spezialstrukturen für
einzelne Formen von Diskriminierung aufzubauen, für die bereits landesweit
fachlich spezialisierte Stellen bestehen.
Vielmehr sollte geprüft werden, ob die kommunale Meldemöglichkeit mit
bestehenden Angeboten verknüpft werden kann.
Damit könnte die Stadtverwaltung eine zentrale Informations- und
Zugangsplattform schaffen, ohne bereits bestehende fachliche Angebote zu
duplizieren.
Die Verwaltung unterstützt das Ziel des Antrags, weist jedoch ausdrücklich auf die
derzeit angespannte finanzielle und personelle Situation der Stadt Niederkassel hin.
Bei der Einrichtung eines solchen Angebots ist zwischen der technischen
Bereitstellung einer Meldemöglichkeit und dem laufenden organisatorischen
Aufwand zu unterscheiden.
Die Einrichtung eines digitalen Formulars auf der städtischen Internetseite dürfte
grundsätzlich mit überschaubarem technischem Aufwand möglich sein. Ein
tatsächlicher Verwaltungsaufwand entsteht jedoch insbesondere durch die Sichtung
eingehender Meldungen, die datenschutzkonforme Verarbeitung, gegebenenfalls
erforderliche Rückmeldungen an meldende Personen, die Weitervermittlung an
geeignete Stellen sowie die statistische Auswertung und Erstellung des
vorgesehenen jährlichen Berichts.
Vor diesem Hintergrund sollte zunächst ermittelt werden, welcher konkrete
Personal- und Sachaufwand durch die Umsetzung entstehen würde und in welchem
Umfang die Aufgabe innerhalb vorhandener Strukturen wahrgenommen werden
kann.
Angesichts der angespannten Haushaltslage und Personallage sollte insbesondere
vermieden werden, eine neue dauerhafte Aufgabe zu schaffen, deren personelle
und finanzielle Folgekosten derzeit nicht absehbar sind.
Vor einer eigenständigen kommunalen Umsetzung sollte daher geprüft werden, ob
bestehende Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen oder anderer
Fördergeber für die Einrichtung beziehungsweise den Betrieb eines entsprechenden
Angebots genutzt werden können.
Die Verwaltung bewertet das mit dem Antrag verfolgte Ziel grundsätzlich positiv.
Eine niedrigschwellige Möglichkeit zur Meldung von Diskriminierungs- und
Rassismusvorfällen kann den Zugang zu bestehenden Unterstützungsangeboten
verbessern und dazu beitragen, entsprechende Vorfälle im Stadtgebiet stärker
sichtbar zu machen.
Darüber hinaus kann eine kommunale Meldemöglichkeit einen zusätzlichen
Erkenntnisgewinn für die Stadtverwaltung ermöglichen, insbesondere wenn die
eingehenden Hinweise datenschutzkonform und anonymisiert ausgewertet werden.
Die daraus gewonnenen Erkenntnisse können gegebenenfalls in die kommunale
Präventions- und Informationsarbeit einfließen.
Gleichzeitig bestehen in Nordrhein-Westfalen bereits umfangreiche fachliche
Strukturen zur Meldung und Beratung bei Diskriminierung und Rassismus. Aus
Sicht der Verwaltung sollte eine kommunale Lösung deshalb ausdrücklich
ergänzend und nicht konkurrierend zu diesen Angeboten ausgestaltet werden.
Sollte der Rat zu der Entscheidung kommen, dass die Stadt Niederkassel selbst
aktiv werden soll, erscheint aus Sicht der Verwaltung daher eine schrittweise
Vorgehensweise sachgerecht. Folgende Punkte sollten zur endgültigen Beurteilung
geprüft werden:
1. der konkrete technische, organisatorische und personelle Aufwand,
2. die datenschutzrechtlichen Anforderungen,
3. die bestehenden Meldestellen und Beratungsangebote in Nordrhein-
Westfalen,
4. die Möglichkeiten einer Kooperation mit diesen bestehenden Strukturen,
5. der konkrete zusätzliche Erkenntnisgewinn für das Stadtgebiet Niederkassel,
6. die Möglichkeiten einer möglichst weitgehenden Integration in bestehende
Verwaltungsabläufe sowie
7. vorhandene Fördermöglichkeiten
Eine konkrete Umsetzung muss in jedem Fall unter Berücksichtigung der
bestehenden Landesstrukturen, der personellen und finanziellen Möglichkeiten der
Stadt sowie unter Ausschöpfung möglicher Förder- und Kooperationsmöglichkeiten
erfolgen.
Der Rat sollte aus Sicht der Verwaltung nur eine weitere Prüfung beauftragen,
wenn er auch gewillt ist personelle Ressourcen für dieses Thema aufzuwenden.
Beschlussvorschlag:
Anlage/n:
Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niederkassel und DIE
LINKE Niederkassel
Text aus PDF extrahiert