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Antrag der Grünen, RF Kringel, betr. Keine diskriminierende, sexistische und frauenfeindliche Werbung auf öffentlichen Flächen, Gebäuden und bei städtischen Veranstaltungen
Abgelehnt9 Ja · 45 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neumünster |
| Datum | 2026-09-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Grünen-Fraktion beantragt, dass die Stadt Neumünster zukünftig keine diskriminierende, sexistische und frauenfeindliche Werbung auf öffentlichen Flächen, Gebäuden und bei städtischen Veranstaltungen zulässt. Die Verwaltung soll zusammen mit der Gleichstellungsbeauftragten prüfen, Werbeverträge abzulehnen, die Menschen aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Identität herabwürdigen. Als Bewertungskriterien für sexistische Werbung sollen die Standards des Deutschen Werberats gelten. Ein Beschluss ist für die Ratsversammlung am 29.9.2026 vorgesehen.
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Dokument
Extrahierter Text
An die Bündnis 90 Die Grünen
Stadtpräsidentin Fraktion
Anna-Katharina Schättiger Fürsthof 6
Großflecken 59 24534 Neumünster
24534 Neumünster Neumünster, den 15.9.2026
Antrag:
Keine diskriminierende, sexistische und frauenfeindliche Werbung auf öffentlichen
Flächen, Gebäuden und bei städtischen Veranstaltungen
Sehr geehrte Frau Stadtpräsidentin,
gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung Neumünster bringen wir
folgenden Antrag für die Sitzung am 29.9.2026 ein:
Antrag
Die Ratsversammlung möge beschließen:
1. In Neumünster soll es zukünftig keine diskriminierende, sexistische und
frauenfeindliche Werbung auf öffentlichen Flächen, Gebäuden, Fahrzeugen und bei
städtischen Veranstaltungen (Veranstaltungen, an denen die Stadt beteiligt ist oder
Flächen bereitstellt) geben. Dies gilt auch für die Gesellschaften der Stadt
Neumünster.
2. Die Verwaltung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der
Gleichstellungsbeauftragen die Möglichkeit zu prüfen, alle bestehenden und
zukünftigen Werbeverträge und Verträge mit Teilnehmer*innen städtischer
Veranstaltungen abzulehnen, die Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer
sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität herabwürdigt.
3. Die Kriterien für die Bewertung sexistischer Werbung orientieren sich an den
Kriterien des Deutschen Werberats. Danach handelt es sich um sexistische
Darstellungen, wenn
Geschlechtsbezogene Über-/Unterordnungsverhältnisse dargestellt werden.
Eigenschaften, Fähigkeiten und soziale Rollen in Beruf und Familie
ausschließlich aufgrund von Geschlecht zugeordnet werden.
Sexuelle Anziehung als ausschließlicher Wert von Frauen dargestellt wird.
Sexuelle Verfügbarkeit suggeriert wird.
Begründung
Sexismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem.
Werbung prägt und multipliziert Rollenbilder. Sexualisierte Darstellungen von Frauen, die keinen
Bezug zum beworbenen Produkt haben, sind diskriminierend, nicht weil sie nackte Haut zeigen,
sondern weil sie Frauenkörper als Konsumgüter darstellen.
Der Deutsche Werberat kann keine Verbote aussprechen, sondern lediglich rügen.
Städte und Gemeinden haben Vertragsfreiheit und können Verbote für ihre Flächen erlassen.
Die Stadt Flensburg hat 2019 mit breit getragener Mehrheit ein Verbot für entsprechende Werbung
auf allen städtischen Flächen beschlossen.
Die Stadt Lübeck ist dem 2020 gefolgt.
Ein Meinungsbild im Ausschuss für Kultur und Tourismus am 8.9.2026 anlässlich einer Darstellung
auf dem Sommermarkt 2026 zeigte eine einhellige Haltung gegen frauenfeindliche und sexistische
Werbung im öffentlichen Raum.
Mit freundlichen Grüßen
Urte Kringel
Bündnis 90/ Die Grünen
Ratsfraktion
Text aus PDF extrahiert