Startseite › Neumünster › Antrag

Antrag der Grünen, RF Kringel, betr. Keine diskriminierende, sexistische und frauenfeindliche Werbung auf öffentlichen Flächen, Gebäuden und bei städtischen Veranstaltungen

Abgelehnt9 Ja · 45 Nein
TypAntrag
GemeindeNeumünster
Datum2026-09-29
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Grünen-Fraktion beantragt, dass die Stadt Neumünster zukünftig keine diskriminierende, sexistische und frauenfeindliche Werbung auf öffentlichen Flächen, Gebäuden und bei städtischen Veranstaltungen zulässt. Die Verwaltung soll zusammen mit der Gleichstellungsbeauftragten prüfen, Werbeverträge abzulehnen, die Menschen aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Identität herabwürdigen. Als Bewertungskriterien für sexistische Werbung sollen die Standards des Deutschen Werberats gelten. Ein Beschluss ist für die Ratsversammlung am 29.9.2026 vorgesehen.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

An die Bündnis 90 Die Grünen Stadtpräsidentin Fraktion Anna-Katharina Schättiger Fürsthof 6 Großflecken 59 24534 Neumünster 24534 Neumünster Neumünster, den 15.9.2026 Antrag: Keine diskriminierende, sexistische und frauenfeindliche Werbung auf öffentlichen Flächen, Gebäuden und bei städtischen Veranstaltungen Sehr geehrte Frau Stadtpräsidentin, gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung Neumünster bringen wir folgenden Antrag für die Sitzung am 29.9.2026 ein: Antrag Die Ratsversammlung möge beschließen: 1. In Neumünster soll es zukünftig keine diskriminierende, sexistische und frauenfeindliche Werbung auf öffentlichen Flächen, Gebäuden, Fahrzeugen und bei städtischen Veranstaltungen (Veranstaltungen, an denen die Stadt beteiligt ist oder Flächen bereitstellt) geben. Dies gilt auch für die Gesellschaften der Stadt Neumünster. 2. Die Verwaltung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragen die Möglichkeit zu prüfen, alle bestehenden und zukünftigen Werbeverträge und Verträge mit Teilnehmer*innen städtischer Veranstaltungen abzulehnen, die Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität herabwürdigt. 3. Die Kriterien für die Bewertung sexistischer Werbung orientieren sich an den Kriterien des Deutschen Werberats. Danach handelt es sich um sexistische Darstellungen, wenn  Geschlechtsbezogene Über-/Unterordnungsverhältnisse dargestellt werden.  Eigenschaften, Fähigkeiten und soziale Rollen in Beruf und Familie ausschließlich aufgrund von Geschlecht zugeordnet werden.  Sexuelle Anziehung als ausschließlicher Wert von Frauen dargestellt wird.  Sexuelle Verfügbarkeit suggeriert wird. Begründung Sexismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Werbung prägt und multipliziert Rollenbilder. Sexualisierte Darstellungen von Frauen, die keinen Bezug zum beworbenen Produkt haben, sind diskriminierend, nicht weil sie nackte Haut zeigen, sondern weil sie Frauenkörper als Konsumgüter darstellen. Der Deutsche Werberat kann keine Verbote aussprechen, sondern lediglich rügen. Städte und Gemeinden haben Vertragsfreiheit und können Verbote für ihre Flächen erlassen. Die Stadt Flensburg hat 2019 mit breit getragener Mehrheit ein Verbot für entsprechende Werbung auf allen städtischen Flächen beschlossen. Die Stadt Lübeck ist dem 2020 gefolgt. Ein Meinungsbild im Ausschuss für Kultur und Tourismus am 8.9.2026 anlässlich einer Darstellung auf dem Sommermarkt 2026 zeigte eine einhellige Haltung gegen frauenfeindliche und sexistische Werbung im öffentlichen Raum. Mit freundlichen Grüßen Urte Kringel Bündnis 90/ Die Grünen Ratsfraktion

Text aus PDF extrahiert