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Gemeinsamer Antrag von FDP, CDU, Grüne, BfB/dieBasis und Bürger für Neumünster, betr. Mehr finanzielles Bewusstsein - Ergänzung aller Drucksachen um die Klassifizierung der Aufgabe nach ihrem Autonomiegrad

Angenommen39 Ja · 14 Nein
TypAntrag
GemeindeNeumünster
Datum2026-09-29
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

FDP, CDU, Grüne, BfB/dieBasis und Bürger für Neumünster beantragen, dass die Ratsversammlung einen ursprünglichen Antrag vom Juni 2024 zur Klassifizierung finanzieller Aufwendungen erneut behandelt. Die Stadtverwaltung soll alle Drucksachen künftig nach dem Autonomiegrad der Aufgabe klassifizieren (Aufgaben nach Weisung, pflichtige/freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben, Gemeinkosten, Finanzmittel), um mehr Transparenz über finanzielle Handlungsspielräume zu schaffen. Die Begründung verweist auf die verschärfte Haushaltslage und darauf, dass diese Praxis bereits erfolgreich im Finanzausschuss etabliert ist.

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Extrahierter Text

An die Stadtpräsidentin der Stadt Neumünster Frau Anna-Katharina Schättiger Rathaus Neumünster Großflecken 59 24534 Neumünster Neumünster, 15.09.2026 Antrag 1: Die Ratsversammlung beschließt gemäß Geschäftsordnung, sich erneut mit dem am 04.06.2024 als gemeinsamen Antrag der Freien Demokraten, B’90/Die Grünen & Bürger für Neumünster zum Thema „Mehr finanzielles Bewusstsein – Klassifizierung von finanziellen Aufwendungen“ zu befassen und diesen auf die Tagesordnung der Ratsversammlung vom 29.09.2026 zu setzen. Begründung: Eine erneute Befassung der Ratsversammlung mit der Thematik ist dringend erforderlich und sachlich geboten. Die finanzielle Situation der Stadt Neumünster hat sich seit der ursprünglichen Einreichung des Antrags nicht verbessert, sondern weiter spürbar verschlechtert. Die Haushaltslage spitzt sich zusehends dramatisch zu. Gerade in einer solchen Lage ist die Selbstverwaltung mehr denn je darauf angewiesen, weiterhin kompetente, vorausschauende und sachgerechte Entscheidungen fällen zu können. Dafür ist eine maximale Transparenz über den Autonomiegrad und die finanziellen Handlungsspielräume bei allen Vorlagen unverzichtbar. Zudem hat sich die im Antrag vorgeschlagene Praxis zur Klassifizierung finanzieller Aufwendungen im Ausschuss für Finanzen und Vergabeangelegenheiten inzwischen als gängige Praxis etabliert. Sie wird dort von den Mitgliedern über alle Fraktionsgrenzen hinweg sehr geschätzt und hat sich in der laufenden Arbeit bestens bewährt. Vor diesem Hintergrund ist es nur folgerichtig, dass sich die Ratsversammlung erneut mit dem Antrag befasst, um diese bewährte und wertvolle Entscheidungshilfe verbindlich einzuführen. Antrag 2: 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei allen Drucksachen ergänzend zur Höhe der finanziellen Auswirkungen eine Klassifizierung der Aufgabe nach ihrem Autonomiegrad vorzunehmen. 2. Diese Klassifizierung soll analog zu den Vorgaben der Gemeindeordnung in folgenden fünf Kategorien erfolgen: a. Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung (§3 Abs. 1 GO) b. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben (§2 Abs. 2 GO) c. Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben (§2 Abs. 1 GO) d. Gemeinkosten e. Finanzmittel Begründung: Die Mitglieder der kommunalen Selbstverwaltung verfügen über sehr unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen für ihre politische Arbeit, eine finanzwirtschaftliche Vorbildung ist nicht immer gegeben. Daher ist es teilweise schwierig, bei einzelnen politischen Entscheidungen die finanziellen Zusammenhänge wie z. B. die Wechselwirkungen zwischen Investitions- und Ergebnishaushalt oder die konkreten finanziellen Handlungsspielräume bei einzelnen Entscheidungen zu erkennen. Mit der vorgeschlagenen Maßnahme lassen sich diese Aspekte schneller erkennen und insgesamt ein besseres Bewusstsein für die finanziellen Auswirkungen der (politischen) Entscheidungen herbeiführen. Ziel des Antrags ist es, insbesondere dem ehrenamtlichen Teil der Selbstverwaltung aufzuzeigen, ob eine Drucksache A) bedingt z.B. durch ein Gesetz, verpflichtend umzusetzen ist (und somit zwar keine finanziellen Handlungsspielräume gegeben sind, man aber die Frage nach Kompensation, z. B. aus Landesmitteln in die Überlegungen einbeziehen sollte) B) sie umzusetzen ist, aber das Wie im Ermessensspielraum der Stadt liegt (und somit Überlegungen z. B. zu einer effizienteren und / oder rentableren Ausgestaltung folgen sollten) C) oder aber, ob die Drucksachen und ihre Umsetzung gänzlich in der Verantwortung der Stadt liegen (und somit die Selbstverwaltung diese Maßnahmen auch aus anderen als finanziellen Gründen bewusst eingeht). Bei der Kategorie „Gemeinkosten“ handelt es sich um die Kosten der allgemeinen Querschnitts- und Bauverwaltung. Unter den „Finanzmitteln“ werden Auswirkungen wie Steuererträge oder Zinsaufwendungen abgebildet Peter Janetzky Arne Rüstemeier Claudia Broy Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende Andreas Gärtner Jürgen Joost Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender

Text aus PDF extrahiert