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Antrag der CSU-Fraktion vom 24.07.2026 "Prüfen der rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags anlässlich des Neufahrner Christkindlmarktes"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNeufahrn bei Freising
Datum2026-09-28
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CSU-Fraktion beantragt, anlässlich des Neufahrner Christkindlmarktes verkaufsoffene Sonntage am 29. November 2026 und 28. November 2027 jeweils von 13:00 bis 18:00 Uhr durchzuführen, um den Einzelhandel in der Vorweihnachtszeit zu stärken und die Ortsmitte zu beleben. Die besondere rechtliche Konstellation durch den 1. Advent im November ermöglicht dies nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz. Die Verwaltung sieht keine Einwände und bestätigt die Rechtmäßigkeit. Der Gemeinderat soll der Durchführung zustimmen und die Verwaltung mit Erlass der erforderlichen Rechtsverordnung beauftragen.

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Dokument

Extrahierter Text

GEMEINDE NEUFAHRN BEI FREISING Beschlussvorlage Vorlage Nr.: GL/039/2026 Sachgebiet Sachbearbeiter Datum: Geschäftsleitung Meßner, Alexander 28.07.2026 Beratungsfolge Termin Behandlung Status Gemeinderat 28.09.2026 öffentlich Antrag der CSU-Fraktion vom 24.07.2026 "Prüfen der rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags jeweils in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr am 29.November 2026 sowie am 28.November 2027 anlässlich des Neufahrner Christkindlmarktes" Sachverhalt: Die CSU-Fraktion stellte mit E-Mail vom 24.07.2026 folgenden Antrag mit Datum vom 24.07.2026: Antrag (B) der CSU-Fraktion die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags jeweils in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr am 29.November 2026 sowie am 28.November 2027 anlässlich des Neufahrner Christkindlmarktes zu prüfen. Der Antrag ist fristgerecht eingegangen (§ 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung). Gem. § 24 Abs. 1 GeschO ist der Antrag innerhalb von 3 Monaten dem Gemeinderat oder dem zuständigen Ausschuss vorzulegen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und ggf. zu beachtender erforderlicher Fristen, wird der Antrag dem Gemeinderat vorgelegt. Begründung (Auszug aus dem Antrag): Der Neufahrner Christkindlmarkt ist seit vielen Jahren eine der bedeutendsten kulturellen Veranstaltungen unserer Gemeinde und prägt das öffentliche Leben in der Vorweihnachtszeit in besonderer Weise. Er ist ein identitätsstiftender Bestandteil unseres Ortskerns und ein wesentlicher Faktor für die Belebung der Ortsmitte. Der Christkindlmarkt stellt dabei eindeutig die Hauptveranstaltung dar. Die beantragte Ladenöffnung dient ausschließlich der ergänzenden Aufwertung dieser Veranstaltung. Im Jahr 2026 fällt der 1. Advent auf den 29. November, im Jahr 2027 auf den 28. November. In beiden Jahren liegt der 1. Advent bereits im November und fällt zudem nicht auf den Totensonntag. Dadurch ergibt sich eine rechtlich besondere Konstellation. Nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz kann diese Ausnahmesituation genutzt werden, um im Rahmen eines bestehenden und tragfähigen Veranstaltungsformats einen verkaufsoffenen Sonntag zu ermöglichen. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLadSchlG-6 Genau hierin sehen wir eine besondere Chance: Während viele Kommunen zunehmend vor der Herausforderung stehen, ihren stationären Einzelhandel im Wettbewerb mit dem Onlinehandel und steigenden Standortkosten zu stärken, verfügt Neufahrn mit dem Christkindlmarkt über eine etablierte Veranstaltung mit hoher Besucherfrequenz und großer Strahlkraft. Dieses Potenzial sollte gezielt genutzt werden, anstatt weitere isolierte Einzelmaßnahmen zu entwickeln. Ein verkaufsoffener Sonntag im Rahmen des Christkindlmarktes ist kein Selbstzweck, sondern ein konkretes Instrument zur Stärkung des örtlichen Einzelhandels. Er kann dazu beitragen, Kaufkraft in der Gemeinde zu halten, zusätzliche Besucherinnen und Besucher in die Geschäfte zu bringen und den lokalen Betrieben in einer wirtschaftlich besonders wichtigen Phase des Jahres zusätzliche Perspektiven zu eröffnen. Gleichzeitig würde die Verbindung von Christkindlmarkt und geöffnetem Einzelhandel die Attraktivität der gesamten Ortsmitte weiter erhöhen. Besucherinnen und Besucher profitieren von einem ganzheitlichen Angebot aus Kultur, Begegnung, Gastronomie und Einkaufsmöglichkeiten – ein Mehrwert, der über die eigentliche Veranstaltung hinausgeht. Nicht zuletzt ist auch die bisherige Entwicklung zu berücksichtigen. Einzelne verkaufsoffene Sonntage im Rahmen anderer Veranstaltungsformate haben lediglich eine geringe Beteiligung des Einzelhandels erfahren. Daraus ergibt sich die berechtigte Frage, ob eine stärkere Konzentration auf den Christkindlmarkt als etabliertes und saisonal besonders passendes Format nicht zielführender wäre. Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht und verantwortungsvoll, die besondere Konstellation der Jahre 2026 und 2027 zu nutzen und den Neufahrner Christkindlmarkt als stärksten Anker für Handel, Ortsmitte und Innenstadtentwicklung gezielt weiterzuentwickeln. Antrag: Ziel der Maßnahme ist es, den Neufahrner Christkindlmarkt als zentrale kulturelle Veranstaltung weiter aufzuwerten, die Ortsmitte nachhaltig zu beleben und den örtlichen Einzelhandel in einer wirtschaftlich besonders wichtigen Phase der Vorweihnachtszeit gezielt zu stärken. Vor diesem Hintergrund beantragt die CSU-Fraktion, der Gemeinderat möge beschließen,  am 29. November 2026 sowie am 28. November 2027 anlässlich des Neufahrner Christkindlmarktes jeweils einen verkaufsoffenen Sonntag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchzuführen und  die Verwaltung zu beauftragen, die hierfür erforderliche Rechtsverordnung zu erlassen sowie die weiteren notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten. Die CSU-Fraktion bittet den Gemeinderat um breite Unterstützung dieses Antrags – auch im Interesse unseres örtlichen Einzelhandels –, um gemeinsam ein starkes Zeichen für die Weiterentwicklung unserer Ortsmitte und die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Neufahrn zu setzen. Stellungnahme der Verwaltung, Zentrale Dienste, Sicherheit und Ordnung: Gegen die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags anlässlich des geplanten Christkindlmarktes am 29.11.2026 sowie für den 28.11.2027, keine Einwände bestehen. Gem. Art. 6 Abs. 1 BayLadSchlG ist der besondere Anlass gegeben, der im Zusammenhang eines kulturellen und traditionellen Ereignisses steht und eine erhebliche Zahl von Besuchern anzieht. Die unmittelbare räumliche sowie die zeitliche Nähe zur anlassgebenden Veranstaltung ist ebenfalls bestätigt und der Charakter widerspricht nicht der eigentlichen Veranstaltung. Lt. Gesetz sind die Adventssonntage im Dezember nicht erlaubt (siehe Art. Abs.2 BayLadSchlG). D.h., für Sonntage im November bestehen keine Einwände. Die gewünschte Öffnungszeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr übersteigt nicht die erlaubten 5 zusammenhängenden Stunden. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt  am 29. November 2026 sowie am 28. November 2027 anlässlich des Neufahrner Christkindlmarktes jeweils einen verkaufsoffenen Sonntag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchzuführen und  die Verwaltung zu beauftragen, die hierfür erforderliche Rechtsverordnung zu erlassen sowie die weiteren notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten. Der Antrag ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Beratungsergebnis: zugestimmt abgelehnt lt. Beschlussvor- Abweich. Beschluss Abstimmungs- schlag (Rücks.) Ergebnis : Anlagen: CSU_Antrag_Kultur_verkaufsoffener Sonntag

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