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Antrag der CSU-Fraktion vom 24.07.2026 "Prüfen der rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags anlässlich des Neufahrner Christkindlmarktes"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neufahrn bei Freising |
| Datum | 2026-09-28 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CSU-Fraktion beantragt, anlässlich des Neufahrner Christkindlmarktes verkaufsoffene Sonntage am 29. November 2026 und 28. November 2027 jeweils von 13:00 bis 18:00 Uhr durchzuführen, um den Einzelhandel in der Vorweihnachtszeit zu stärken und die Ortsmitte zu beleben. Die besondere rechtliche Konstellation durch den 1. Advent im November ermöglicht dies nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz. Die Verwaltung sieht keine Einwände und bestätigt die Rechtmäßigkeit. Der Gemeinderat soll der Durchführung zustimmen und die Verwaltung mit Erlass der erforderlichen Rechtsverordnung beauftragen.
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Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE NEUFAHRN
BEI FREISING
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: GL/039/2026
Sachgebiet Sachbearbeiter Datum:
Geschäftsleitung Meßner, Alexander 28.07.2026
Beratungsfolge Termin Behandlung Status
Gemeinderat 28.09.2026 öffentlich
Antrag der CSU-Fraktion vom 24.07.2026 "Prüfen der rechtlichen
Voraussetzungen für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags
jeweils in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr am 29.November 2026 sowie am
28.November 2027 anlässlich des Neufahrner Christkindlmarktes"
Sachverhalt:
Die CSU-Fraktion stellte mit E-Mail vom 24.07.2026 folgenden Antrag mit Datum vom
24.07.2026:
Antrag (B) der CSU-Fraktion die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines
verkaufsoffenen Sonntags jeweils in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr am 29.November 2026
sowie am 28.November 2027 anlässlich des Neufahrner Christkindlmarktes zu prüfen.
Der Antrag ist fristgerecht eingegangen (§ 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung). Gem. § 24 Abs.
1 GeschO ist der Antrag innerhalb von 3 Monaten dem Gemeinderat oder dem zuständigen
Ausschuss vorzulegen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und ggf. zu beachtender
erforderlicher Fristen, wird der Antrag dem Gemeinderat vorgelegt.
Begründung (Auszug aus dem Antrag):
Der Neufahrner Christkindlmarkt ist seit vielen Jahren eine der bedeutendsten kulturellen
Veranstaltungen unserer Gemeinde und prägt das öffentliche Leben in der
Vorweihnachtszeit in besonderer Weise. Er ist ein identitätsstiftender Bestandteil unseres
Ortskerns und ein wesentlicher Faktor für die Belebung der Ortsmitte.
Der Christkindlmarkt stellt dabei eindeutig die Hauptveranstaltung dar. Die beantragte
Ladenöffnung dient ausschließlich der ergänzenden Aufwertung dieser Veranstaltung.
Im Jahr 2026 fällt der 1. Advent auf den 29. November, im Jahr 2027 auf den 28. November.
In beiden Jahren liegt der 1. Advent bereits im November und fällt zudem nicht auf den
Totensonntag. Dadurch ergibt sich eine rechtlich besondere Konstellation. Nach dem
Bayerischen Ladenschlussgesetz kann diese Ausnahmesituation genutzt werden, um im
Rahmen eines bestehenden und tragfähigen Veranstaltungsformats einen verkaufsoffenen
Sonntag zu ermöglichen.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLadSchlG-6
Genau hierin sehen wir eine besondere Chance: Während viele Kommunen zunehmend vor
der Herausforderung stehen, ihren stationären Einzelhandel im Wettbewerb mit dem
Onlinehandel und steigenden Standortkosten zu stärken, verfügt Neufahrn mit dem
Christkindlmarkt über eine etablierte Veranstaltung mit hoher Besucherfrequenz und großer
Strahlkraft. Dieses Potenzial sollte gezielt genutzt werden, anstatt weitere isolierte
Einzelmaßnahmen zu entwickeln.
Ein verkaufsoffener Sonntag im Rahmen des Christkindlmarktes ist kein Selbstzweck,
sondern ein konkretes Instrument zur Stärkung des örtlichen Einzelhandels. Er kann dazu
beitragen, Kaufkraft in der Gemeinde zu halten, zusätzliche Besucherinnen und Besucher in
die Geschäfte zu bringen und den lokalen Betrieben in einer wirtschaftlich besonders
wichtigen Phase des Jahres zusätzliche Perspektiven zu eröffnen.
Gleichzeitig würde die Verbindung von Christkindlmarkt und geöffnetem Einzelhandel die
Attraktivität der gesamten Ortsmitte weiter erhöhen. Besucherinnen und Besucher profitieren
von einem ganzheitlichen Angebot aus Kultur, Begegnung, Gastronomie und
Einkaufsmöglichkeiten – ein Mehrwert, der über die eigentliche Veranstaltung hinausgeht.
Nicht zuletzt ist auch die bisherige Entwicklung zu berücksichtigen. Einzelne verkaufsoffene
Sonntage im Rahmen anderer Veranstaltungsformate haben lediglich eine geringe
Beteiligung des Einzelhandels erfahren. Daraus ergibt sich die berechtigte Frage, ob eine
stärkere Konzentration auf den Christkindlmarkt als etabliertes und saisonal besonders
passendes Format nicht zielführender wäre.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht und verantwortungsvoll, die besondere
Konstellation der Jahre 2026 und 2027 zu nutzen und den Neufahrner Christkindlmarkt als
stärksten Anker für Handel, Ortsmitte und Innenstadtentwicklung gezielt weiterzuentwickeln.
Antrag:
Ziel der Maßnahme ist es, den Neufahrner Christkindlmarkt als zentrale kulturelle
Veranstaltung weiter aufzuwerten, die Ortsmitte nachhaltig zu beleben und den örtlichen
Einzelhandel in einer wirtschaftlich besonders wichtigen Phase der Vorweihnachtszeit gezielt
zu stärken.
Vor diesem Hintergrund beantragt die CSU-Fraktion, der Gemeinderat möge beschließen,
am 29. November 2026 sowie am 28. November 2027 anlässlich des Neufahrner
Christkindlmarktes jeweils einen verkaufsoffenen Sonntag in der Zeit von 13:00 Uhr
bis 18:00 Uhr durchzuführen und
die Verwaltung zu beauftragen, die hierfür erforderliche Rechtsverordnung zu
erlassen sowie die weiteren notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten.
Die CSU-Fraktion bittet den Gemeinderat um breite Unterstützung dieses Antrags – auch im
Interesse unseres örtlichen Einzelhandels –, um gemeinsam ein starkes Zeichen für die
Weiterentwicklung unserer Ortsmitte und die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Neufahrn zu
setzen.
Stellungnahme der Verwaltung, Zentrale Dienste, Sicherheit und Ordnung:
Gegen die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags anlässlich des geplanten
Christkindlmarktes am 29.11.2026 sowie für den 28.11.2027, keine Einwände bestehen.
Gem. Art. 6 Abs. 1 BayLadSchlG ist der besondere Anlass gegeben, der im Zusammenhang
eines kulturellen und traditionellen Ereignisses steht und eine erhebliche Zahl von Besuchern
anzieht. Die unmittelbare räumliche sowie die zeitliche Nähe zur anlassgebenden
Veranstaltung ist ebenfalls bestätigt und der Charakter widerspricht nicht der eigentlichen
Veranstaltung.
Lt. Gesetz sind die Adventssonntage im Dezember nicht erlaubt (siehe Art. Abs.2
BayLadSchlG). D.h., für Sonntage im November bestehen keine Einwände. Die gewünschte
Öffnungszeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr übersteigt nicht die erlaubten 5
zusammenhängenden Stunden.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt
am 29. November 2026 sowie am 28. November 2027 anlässlich des Neufahrner
Christkindlmarktes jeweils einen verkaufsoffenen Sonntag in der Zeit von 13:00 Uhr
bis 18:00 Uhr durchzuführen und
die Verwaltung zu beauftragen, die hierfür erforderliche Rechtsverordnung zu
erlassen sowie die weiteren notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten.
Der Antrag ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Beratungsergebnis:
zugestimmt abgelehnt lt. Beschlussvor- Abweich. Beschluss
Abstimmungs- schlag (Rücks.)
Ergebnis :
Anlagen:
CSU_Antrag_Kultur_verkaufsoffener Sonntag
Text aus PDF extrahiert