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Antrag 039 - Antrag der AfD-Fraktion - Brauchtumspflege zu Karneval vom 08.09.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Leichlingen |
| Datum | 2026-10-05 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die AfD-Fraktion beantragt, das Karnevalszelt zukünftig im alten Stadtpark am Busbahnhof aufzustellen und die Karnevalsveranstaltungen dort durchzuführen. Sie fordert zudem eine Erweiterung der Ausnahmeverordnung für diese Veranstaltungen und eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung bis 01:00 Uhr. Der Rat nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, ohne einen Beschluss zu fassen.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr. bearbeitet von:
Stab des Bürgermeisters /
AN-039/2025-2030
Ordnungsamt
vom 08.09.2026
Amt für Sicherheit und
Ordnung
öffentlich
Haupt- und Finanzausschuss am 05.10.2026 zur Kenntnisnahme
Rat am 07.10.2026 zur Kenntnisnahme
Produktnummer Produktbeschreibung
Finanzielle Auswirkungen: nein
Antrag 039 - Antrag der AfD-Fraktion - Brauchtumspflege zu Karneval vom 08.09.2026
Beschlussempfehlung
Mit Blick auf die beantragten Punkte der AfD-Fraktion,
1. das Karnevalszelt für zukünftige Veranstaltungen im „alten“ Stadtpark am Busbahnhof aufzustellen,
wie auch in den Jahren zuvor, sodass dort die Karnevalsfeierlichkeiten und die After-Zug-Party
durchgeführt werden können,
2. den § 1 der „Verordnung über allgemeine Ausnahmen im Stadtgebiet von Leichlingen“ ist
entsprechend zu erweitern, sodass die Veranstaltungen im Karnevalszelt hiervon erfasst werden,
3. die Ausnahme für die Karnevalsveranstaltungen ist auf 01:00 Uhr zu erweitern,
nimmt der Rat der Blütenstadt (Rheinland) die Ausführungen der Verwaltung in der
Sachverhaltsbeschreibung bzw. gemäß Vorlage 32-07/2026 zur Kenntnis.
Mitzeichnung:
Winter, Maurice, Bürgermeister
Knabbe, Thomas, Haushalt, Finanzcontrolling und Finanzbuchhaltung
FortsetzungBeschlussvorlageAN-039/2025-2030 Seite:2
Finanzielle Auswirkungen aufgrund Beschlussfassung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja X nein
konsumtiv investiv
Die benötigten Aufwands- bzw. Auszahlungs-
ermächtigungen sind vollumfänglich im Haushalt
bzw. der mittelfristigen Finanzplanung geplant: ja nein
Betroffene Haushaltsjahre:
Erläuterungen des Fachamtes zu finanziellen Auswirkungen
(gem.DienstanweisungSitzungsdienstStadtLeichlingenZiffer4.9)
Deckungsvorschlag, sofern Haushaltsmittel nicht geplant
Bezug zum Leitbild der Stadt Leichlingen:
Nachhaltiges Wohnen: Vorzüge aus Stadt- und Land
Wirtschaft und Versorgung: Stärkung der lokalen Betriebe
Energie: Entwicklung der klimagerechten Stadt
Mobilität: Intermodalität und intelligente Systeme
Bildung: Erhalt und Ausbau eines lebenslangen Bildungsangebotes
Freizeit, Sport und Tourismus: Naherholungsraum Leichlingen
Image und Identität: Ruhepol zwischen den Metropolen
Stadtinterne Kommunikation und Beteiligung
FortsetzungBeschlussvorlageAN-039/2025-2030 Seite:3
Klimaschutz-Faktoren:
Co2 Ausstoß (z.B. Verbrauch fossiler Brennstoffe, Mobilität, Stromverbrauch, etc.)
Ressourcenverbrauch (z.B. Flächenverbrauch, Umgang mit Wasser / Abwasser,
Verbrauchsgüterkonsum, Nachhaltigkeit verwendeter Materialien, etc.)
regenerative Energien
Phytomasse, Artenvielfalt
Strategische Arbeit (z.B. Öffentlichkeits- und Projektarbeit, Bewusstseinsstärkung)
Sonstige:
Stellungnahme Klimaschutzmanagement
Sachverhalt
Zum Zeitpunkt des Eingangs von Antrag 039 - Antrag der AfD-Frakton - Brauchtumspflege zu Karneval
vom 08.09.2026 hatte die Verwaltung bereits die umfassende Informationsvorlage zur Verlagerung des
Festzeltbetriebs in die Balker Aue und Stellungnahme zur laufenden Genehmigungspraxis / Vorl. vom
20.08.2026 (Vorlage 32-07/2026) erstellt, sodass auf diese verwiesen wird.
Anlagen:
Antrag der AfD-Fraktion vom 08.09.2026
Text aus PDF extrahiert