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Prüfung eines Verbots von Smart Glasses (Antrag der Fraktion der Linken und der PARTEI)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Herdecke |
| Datum | 2026-10-01 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktionen Die Linke und Die PARTEI beantragen, dass der Rat der Stadt Herdecke prüft, wie Smart Glasses (Datenbrillen mit Kamera-, Video- oder Audiofunktion) an Orten mit städtischem Hausrecht unterbunden werden können – insbesondere in Bädern, Schulen, Sportstätten und bei städtischen Veranstaltungen. Sie fordern ein Mitführverbot in sensiblen Bereichen statt nur eines Nutzungsverbots, Anpassung von Regelwerken und Schulungen für Personal sowie Aufklärung für Bürger. Hintergrund sind Datenschutz- und Jugendschutzbedenken angesichts von Verurteilungsdelikten in Badeanstalten.
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Dokument
Extrahierter Text
Fraktion Die Linke und Die PARTEI im Rat der Stadt Herdecke
An die
Bürgermeisterin der Stadt Herdecke
Frau Iris Stalzer
Rathaus
58313 Herdecke
Fraktion Die Linke und Die PARTEI
Rostesiepen 4
Vladimir Munk & Nico Fischer
Herdecke, den 12.09.2026
Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes und
Antrag zur Sache: Prüfung eines Verbots von Smart Glasses
für die Sitzung des Rates der Stadt Herdecke am 01.10.2026
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Stalzer,
die Fraktion Die Linke und Die PARTEI beantragt gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des
Rates in Verbindung mit § 48 Abs. 1 GO NRW die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
„Prüfung eines Verbots von Smart Glasses" und die Fassung des nachstehenden
Beschlusses. Da das Thema quer zu den Zuständigkeiten von SKSA, JHA und WTA liegt, bitten
wir um Behandlung im Rat selbst statt um Vorabüberweisung in einen Fachausschuss.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Herdecke beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie das Mitführen und die
Nutzung von Smart Glasses (Datenbrillen mit Kamera-, Video- oder Audiofunktion) überall
dort unterbunden werden kann, wo die Stadt Hausrecht hat oder die Nutzungsbedingungen
setzt. Zu prüfen sind insbesondere:
1. Geltungsbereich: städtische Bäder einschließlich Umkleide-, Dusch-, Sanitär- und
Saunabereichen; Schulen und Schulgelände; städtische Sportstätten einschließlich der
Vereinsnutzung; Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit; städtische
Veranstaltungen und Märkte, ausdrücklich auch die Maiwoche — jeweils mit Angabe der
Rechtsgrundlage und der rechtlichen Grenzen.
2. Mitführverbot statt nur Nutzungsverbot in den sensiblen Bereichen (Bäder, Umkleiden,
Sanitär, Sauna) mit Zutrittsverweigerung; wo das unverhältnismäßig ist, ein
Nutzungsverbot mit Platzverweis.
3. Anpassung der Regelwerke und Beschilderung: Haus- und Badeordnung,
Nutzungsordnungen, Überlassungsverträge, Veranstaltungs-, Markt- und
Sondernutzungsbedingungen.
4. Kurze Information und Schulung für Aufsichts-, Kassen-, Hausmeister-, Ordnungs- und
Veranstaltungspersonal.
5. Aufklärung: Flyer für Gäste sowie ein Medienkompetenz- und Präventionsangebot für
Kinder und Jugendliche.
6. Verfahren: Beteiligung des Kinder- und Jugendparlaments; Bericht an den Rat,
anschließend Umsetzung der Einzelaspekte in SKSA, JHA und WTA — rechtzeitig vor
Beginn der nächsten Freibadsaison und der nächsten Maiwoche.
Begründung
Smart Glasses sehen aus wie gewöhnliche Brillen und nehmen unbemerkt auf. Wer gefilmt
wird, merkt es nicht und kann sich nicht wehren.
Schwerpunkt ist der Jugendschutz an Orten, an denen Jugendliche unter sich sind. Ein
erheblicher Teil der Gefährdung entsteht unter Jugendlichen selbst.
Polizei NRW: 830 Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung in öffentlichen
Badeanstalten in drei Jahren (DER WESTEN, 23.06.2026), bei hoher Dunkelziffer.
Vorbilder: Verbot in der Hausordnung der Kölner Bäder, Hausverweis beim bloßen Tragen
in
der Claudius Therme Köln; vergleichbarer Antrag der SPD-Fraktion im Sportausschuss der
Stadt Wetter (Ruhr).
Unsere Fassung geht bewusst weiter: Mitführverbot statt Nutzungsverbot, breiterer
Geltungsbereich, aktive Aufklärung statt nur eines Schildes an der Kasse.
Die Kosten sind gering; ein Prüfauftrag legt sich rechtlich nicht vorab fest.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktion Die Linke und Die PARTEI | Vladimir Munk & Nico Fischer
Text aus PDF extrahiert