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Demokratiefeste Kommune Herdecke (Antrag der Fraktion der Linken und der PARTEI)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Herdecke |
| Datum | 2026-10-01 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktionen Die Linke und Die PARTEI beantragen, das Thema „Demokratiefeste Kommune Herdecke" auf die Ratssitzung vom 01.10.2026 zu setzen. Sie wollen, dass der Rat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie kulturelle Angebote, Beratungsstellen und städtische Gremien durch rechtlich verbindliche Regelungen vor Abbau durch künftige Ratsmehrheiten geschützt werden können. Die Verwaltung soll bis 30.06.2027 vier Fragen beantworten: welche Angebote nur auf Jahresbeschlüssen basieren, welche Verträge auslaufen, welche Satzungsänderungen möglich sind, und welche Personendaten ein Risiko darstellen.
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Dokument
Extrahierter Text
Fraktion Die Linke und Die PARTEI im Rat der Stadt Herdecke
An die
Bürgermeisterin der Stadt Herdecke
Frau Iris Stalzer
Rathaus
58313 Herdecke
Fraktion Die Linke und Die PARTEI
Rostesiepen 4
Vladimir Munk & Nico Fischer
Herdecke, den 15.09.2026
Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes und
Antrag zur Sache: „Demokratiefeste Kommune Herdecke"
für die Sitzung des Rates der Stadt Herdecke am 01.10.2026
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Stalzer,
die Fraktion Die Linke und Die PARTEI beantragt gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des
Rates in Verbindung mit § 48 Abs. 1 GO NRW die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
„Demokratiefeste Kommune Herdecke" und die Fassung des nachstehenden Beschlusses.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Herdecke stellt fest: Seit der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 06.09.2026
ist es keine theoretische Möglichkeit mehr, dass extrem rechte Kräfte in Deutschland
Regierungsverantwortung übernehmen. Wo das geschieht, stehen zuerst Kultur, Gedenkarbeit,
Beratungsstellen und die Arbeit von Vereinen und Verbänden zur Disposition.
Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, was diese Stadt jetzt — in dieser Wahlperiode
— rechtlich verbindlich festlegen kann, damit ihre Angebote, ihre Gremien und die Daten
ihrer Einwohnerinnen und Einwohner nicht von einer einzigen künftigen Ratsmehrheit
beseitigt werden können.
Die Verwaltung berichtet dem Hauptausschuss und Ausschuss für öffentliche Sicherheit bis
zum
30.06.2027 zu vier Fragen:
1. Was hängt am Jahresbeschluss? Welche Angebote der Stadt beruhen heute nur auf
einem
jährlichen Haushaltsbeschluss und können damit ohne Verfahren und ohne Begründung enden
—
insbesondere Kultur und Kulturförderung, Erinnerungs- und Gedenkarbeit, Beratungs- und
Antidiskriminierungsangebote, offene Kinder- und Jugendarbeit sowie die Vereinsförderung?
Und welche davon lassen sich in mehrjährige Verträge, Satzungen oder eine eigene
Trägerschaft überführen?
2. Welche Fristen laufen uns weg? Welche Träger- und Förderverträge, Zuwendungen und
Nutzungsüberlassungen enden vor 2031, und bis wann müsste der Rat jeweils entscheiden,
um sie zu verlängern? Wo Eile geboten ist, legt die Verwaltung die Entscheidung vorab vor.
3. Was lässt sich in Hauptsatzung und Geschäftsordnung sichern? Welche Spielräume
gibt das Kommunalrecht, um den Bestand von Beiräten, Kommissionen und Vertretungen
sowie die Rechte einer Ratsminderheit — Akteneinsicht, Anfragen, Anträge zur Tagesordnung
— gegen einfache Mehrheiten abzusichern? Ausdrücklich mit zu prüfen ist, wo das
Mehrheitsprinzip des § 50 GO NRW solchen Regelungen Grenzen setzt und wo qualifizierte
Mehrheiten sich in ihr Gegenteil verkehren, weil sie künftig einer Sperrminorität dienen.
4. Welche Daten sind ein Risiko? Welche personenbezogenen Daten hält die Stadt, aus
denen
sich Herkunft, Aufenthaltsstatus, Religion, Gesundheit, Behinderung, Geschlechtseintrag oder
politisches und ehrenamtliches Engagement ergeben? Welche davon können früher gelöscht,
enger begrenzt oder gar nicht erst erhoben werden? Und wie können die Auskunftssperren des
Melderechts aktiv bekannt gemacht werden — bevor Menschen sie brauchen? Einzubeziehen
ist der Schutz der Beschäftigten und der ehrenamtlichen Mitglieder städtischer Gremien bei
Bedrohung und Einschüchterung im Dienst.
Der Bericht kann formlos erfolgen und mit anderen Vorlagen verbunden werden; wo eine Frage
nicht einschlägig ist, genügt ein Hinweis. Ein externes Gutachten ist nicht beabsichtigt.
Begründung
Am 06.09.2026 wurde die AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit 43,8 Prozent
stärkste Kraft und hält dort 39 von 83 Sitzen — zwei Sitze unter der absoluten Mehrheit. Der
Landesverband wird vom Landesverfassungsschutz seit 2023 als gesichert rechtsextremistisch
eingestuft. Das ist keine Prognose und keine Zuspitzung. Das ist ein Wahlergebnis von vor
neun
Tagen.
Was daraus folgt, muss man nicht vermuten — es steht im Wahlprogramm. Öffentliche Mittel
sollen nicht mehr für „antideutsche" Kunst ausgegeben werden. Vereine sollen für Förderung
eine „Demokratie- und Patriotismuserklärung" unterschreiben. Theater sollen „deutsche Stücke"
spielen. Das Bauhaus, UNESCO-Welterbe, wird als „umstrittene Architekturschule" ohne
„nationale Verwurzelung" bezeichnet — in einer Sprache, die man schon einmal gehört hat. Die
Stiftung Bauhaus Dessau, die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt, die Stiftung Luthergedenkstätten,
das Kunstmuseum Moritzburg und das Theater Magdeburg haben gemeinsam widersprochen.
Darauf zu hoffen, dass Gerichte das aufhalten, ist ein Irrtum. Aus der Kunstfreiheit folgt
kein Anspruch auf Förderung. Eine Mehrheit darf Förderung einstellen und Schwerpunkte neu
setzen. Sie muss dafür kein Gesetz ändern und kein Verbot aussprechen. Es genügt, einen
Zuschuss im Haushalt nicht mehr zu beschließen. Das sieht aus wie Sparsamkeit und wirkt wie
ein Verbot.
Was schützt, ist die Bindung, die vorher eingegangen wurde. Ein mehrjähriger Vertrag gilt
auch dann noch, wenn die Mehrheit wechselt, und sein Bruch kostet Geld. Eine Satzung muss
förmlich geändert werden, öffentlich und begründet. Ein jährlicher Zuschuss dagegen endet
lautlos — es reicht, ihn nicht mehr zu beschließen.
In Herdecke ist das keine abstrakte Sorge. Die Seniorenvertretung erhält in dieser Sitzung
eine Satzung. Die Kommission für Inklusion dagegen wurde am 12.02.2026 durch einfachen
Ratsbeschluss gebildet — einstimmig — und kann durch einen ebenso einfachen Beschluss
wieder verschwinden. Für Verkehrs- und Sportkommission gilt dasselbe. Niemand hat das
falsch gemacht. Aber wir sollten wissen, worauf unsere eigene Arbeit steht.
Der entscheidende Punkt ist der Zeitpunkt. Einen Vertrag kann man nur schließen, solange
man die Mehrheit dafür hat. Wer erst handelt, wenn er sie nicht mehr hat, handelt nicht mehr.
Dieser Rat hat die Jahre bis 2030. Wir wollen wissen, was sich in dieser Zeit noch festmachen
lässt — damit die nächste Entscheidung darüber nicht die letzte ist.
Der Antrag verlangt keine Ausgabe und keine Festlegung. Er verlangt eine Übersicht, damit
dieser Rat entscheiden kann, solange er entscheiden kann.
Wir bitten alle demokratischen Fraktionen dieses Rates um Zustimmung.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktion Die Linke und Die PARTEI | Vladimir Munk & Nico Fischer
Text aus PDF extrahiert