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Demokratiefeste Kommune Herdecke (Antrag der Fraktion der Linken und der PARTEI)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHerdecke
Datum2026-10-01
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktionen Die Linke und Die PARTEI beantragen, das Thema „Demokratiefeste Kommune Herdecke" auf die Ratssitzung vom 01.10.2026 zu setzen. Sie wollen, dass der Rat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie kulturelle Angebote, Beratungsstellen und städtische Gremien durch rechtlich verbindliche Regelungen vor Abbau durch künftige Ratsmehrheiten geschützt werden können. Die Verwaltung soll bis 30.06.2027 vier Fragen beantworten: welche Angebote nur auf Jahresbeschlüssen basieren, welche Verträge auslaufen, welche Satzungsänderungen möglich sind, und welche Personendaten ein Risiko darstellen.

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Dokument

Extrahierter Text

Fraktion Die Linke und Die PARTEI im Rat der Stadt Herdecke An die Bürgermeisterin der Stadt Herdecke Frau Iris Stalzer Rathaus 58313 Herdecke Fraktion Die Linke und Die PARTEI Rostesiepen 4 Vladimir Munk & Nico Fischer Herdecke, den 15.09.2026 Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes und Antrag zur Sache: „Demokratiefeste Kommune Herdecke" für die Sitzung des Rates der Stadt Herdecke am 01.10.2026 Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Stalzer, die Fraktion Die Linke und Die PARTEI beantragt gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates in Verbindung mit § 48 Abs. 1 GO NRW die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Demokratiefeste Kommune Herdecke" und die Fassung des nachstehenden Beschlusses. Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Herdecke stellt fest: Seit der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 06.09.2026 ist es keine theoretische Möglichkeit mehr, dass extrem rechte Kräfte in Deutschland Regierungsverantwortung übernehmen. Wo das geschieht, stehen zuerst Kultur, Gedenkarbeit, Beratungsstellen und die Arbeit von Vereinen und Verbänden zur Disposition. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, was diese Stadt jetzt — in dieser Wahlperiode — rechtlich verbindlich festlegen kann, damit ihre Angebote, ihre Gremien und die Daten ihrer Einwohnerinnen und Einwohner nicht von einer einzigen künftigen Ratsmehrheit beseitigt werden können. Die Verwaltung berichtet dem Hauptausschuss und Ausschuss für öffentliche Sicherheit bis zum 30.06.2027 zu vier Fragen: 1. Was hängt am Jahresbeschluss? Welche Angebote der Stadt beruhen heute nur auf einem jährlichen Haushaltsbeschluss und können damit ohne Verfahren und ohne Begründung enden — insbesondere Kultur und Kulturförderung, Erinnerungs- und Gedenkarbeit, Beratungs- und Antidiskriminierungsangebote, offene Kinder- und Jugendarbeit sowie die Vereinsförderung? Und welche davon lassen sich in mehrjährige Verträge, Satzungen oder eine eigene Trägerschaft überführen? 2. Welche Fristen laufen uns weg? Welche Träger- und Förderverträge, Zuwendungen und Nutzungsüberlassungen enden vor 2031, und bis wann müsste der Rat jeweils entscheiden, um sie zu verlängern? Wo Eile geboten ist, legt die Verwaltung die Entscheidung vorab vor. 3. Was lässt sich in Hauptsatzung und Geschäftsordnung sichern? Welche Spielräume gibt das Kommunalrecht, um den Bestand von Beiräten, Kommissionen und Vertretungen sowie die Rechte einer Ratsminderheit — Akteneinsicht, Anfragen, Anträge zur Tagesordnung — gegen einfache Mehrheiten abzusichern? Ausdrücklich mit zu prüfen ist, wo das Mehrheitsprinzip des § 50 GO NRW solchen Regelungen Grenzen setzt und wo qualifizierte Mehrheiten sich in ihr Gegenteil verkehren, weil sie künftig einer Sperrminorität dienen. 4. Welche Daten sind ein Risiko? Welche personenbezogenen Daten hält die Stadt, aus denen sich Herkunft, Aufenthaltsstatus, Religion, Gesundheit, Behinderung, Geschlechtseintrag oder politisches und ehrenamtliches Engagement ergeben? Welche davon können früher gelöscht, enger begrenzt oder gar nicht erst erhoben werden? Und wie können die Auskunftssperren des Melderechts aktiv bekannt gemacht werden — bevor Menschen sie brauchen? Einzubeziehen ist der Schutz der Beschäftigten und der ehrenamtlichen Mitglieder städtischer Gremien bei Bedrohung und Einschüchterung im Dienst. Der Bericht kann formlos erfolgen und mit anderen Vorlagen verbunden werden; wo eine Frage nicht einschlägig ist, genügt ein Hinweis. Ein externes Gutachten ist nicht beabsichtigt. Begründung Am 06.09.2026 wurde die AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit 43,8 Prozent stärkste Kraft und hält dort 39 von 83 Sitzen — zwei Sitze unter der absoluten Mehrheit. Der Landesverband wird vom Landesverfassungsschutz seit 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das ist keine Prognose und keine Zuspitzung. Das ist ein Wahlergebnis von vor neun Tagen. Was daraus folgt, muss man nicht vermuten — es steht im Wahlprogramm. Öffentliche Mittel sollen nicht mehr für „antideutsche" Kunst ausgegeben werden. Vereine sollen für Förderung eine „Demokratie- und Patriotismuserklärung" unterschreiben. Theater sollen „deutsche Stücke" spielen. Das Bauhaus, UNESCO-Welterbe, wird als „umstrittene Architekturschule" ohne „nationale Verwurzelung" bezeichnet — in einer Sprache, die man schon einmal gehört hat. Die Stiftung Bauhaus Dessau, die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt, die Stiftung Luthergedenkstätten, das Kunstmuseum Moritzburg und das Theater Magdeburg haben gemeinsam widersprochen. Darauf zu hoffen, dass Gerichte das aufhalten, ist ein Irrtum. Aus der Kunstfreiheit folgt kein Anspruch auf Förderung. Eine Mehrheit darf Förderung einstellen und Schwerpunkte neu setzen. Sie muss dafür kein Gesetz ändern und kein Verbot aussprechen. Es genügt, einen Zuschuss im Haushalt nicht mehr zu beschließen. Das sieht aus wie Sparsamkeit und wirkt wie ein Verbot. Was schützt, ist die Bindung, die vorher eingegangen wurde. Ein mehrjähriger Vertrag gilt auch dann noch, wenn die Mehrheit wechselt, und sein Bruch kostet Geld. Eine Satzung muss förmlich geändert werden, öffentlich und begründet. Ein jährlicher Zuschuss dagegen endet lautlos — es reicht, ihn nicht mehr zu beschließen. In Herdecke ist das keine abstrakte Sorge. Die Seniorenvertretung erhält in dieser Sitzung eine Satzung. Die Kommission für Inklusion dagegen wurde am 12.02.2026 durch einfachen Ratsbeschluss gebildet — einstimmig — und kann durch einen ebenso einfachen Beschluss wieder verschwinden. Für Verkehrs- und Sportkommission gilt dasselbe. Niemand hat das falsch gemacht. Aber wir sollten wissen, worauf unsere eigene Arbeit steht. Der entscheidende Punkt ist der Zeitpunkt. Einen Vertrag kann man nur schließen, solange man die Mehrheit dafür hat. Wer erst handelt, wenn er sie nicht mehr hat, handelt nicht mehr. Dieser Rat hat die Jahre bis 2030. Wir wollen wissen, was sich in dieser Zeit noch festmachen lässt — damit die nächste Entscheidung darüber nicht die letzte ist. Der Antrag verlangt keine Ausgabe und keine Festlegung. Er verlangt eine Übersicht, damit dieser Rat entscheiden kann, solange er entscheiden kann. Wir bitten alle demokratischen Fraktionen dieses Rates um Zustimmung. Die weitere Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Fraktion Die Linke und Die PARTEI | Vladimir Munk & Nico Fischer

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