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Kanalsanierung nach Eigenkontrollverordnung

Angenommen15 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeHerbertingen
Datum2026-09-16
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Herbertingen vergibt einen Auftrag für die Kanalsanierung im 13. Bauabschnitt in punktueller offener Bauweise nach Eigenkontrollverordnung. Für die vom Ingenieurbüro Winecker beschränkt ausgeschriebenen Arbeiten wurden 7 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert; die Submission fand am 08.09.2026 statt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 113.000 € zuzüglich Nebenkosten, wobei Arbeiten an Wasserleitung und Straßenbau separat abgerechnet werden. Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag dem günstigsten Bieter zu erteilen.

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Dokument

Extrahierter Text

Vorlage: 26/067ö Az.: BÜRGERMEISTERAMT HERBERTINGEN Fachbereich II - Finanzwesen / Kommunale Betriebe / Personal Vorlage für die Sitzung am 16.09.2026 im Gemeinderat Kanalsanierung nach Eigenkontrollverordnung 13. Bauabschnitt, punktuelle offen Bauweise Auftragsvergabe _______________________________________________________________________ Im Haushaltsplan 2026 wurden für Unterhaltungsarbeiten nach der EKVO in punktueller offener Bauweise Mittel in Höhe 100,000,- € eingestellt. Die erforderlichen Arbeiten für die punktuelle offene Bauweise wurden vom Ingenieurbüro Winecker beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 7 Firmen aus der Raumschaft aufgefordert ein Angebot abzugeben, Die Submission hat am 08.09.2026 um 11.00 Uhr im Rathaus Herbertingen stattgefunden. Der Preissiegel und der Vergabevorschlag wird nach abgeschlossener Prüfung durch das Büro Winecker in das Ratsinformationssystem eigepflegt. Die Kostenberechnung vom Büro Winecker für die ausgeschrieben Arbeiten teilen sich wie folgt auf: Da die Arbeiten im Bereich der Schadstellen noch die Wasserleitung und Teile des Straßenbaus betreffen, werden diese Bereiche extra abgerechnet und den jeweiligen Haushaltsstellen zugeordnet. Die Gesamtkostenberechnung für die auszuführenden Arbeiten belaufen sich somit auf 113.000,- € zuzüglich Nebenkosten. Beschlussvorschlag: Der Auftrag für die Arbeiten der punktuellen offen Bauweise wird dem günstigsten Bieter entsprechend dem nachgereichten Vergabevorschlag erteilt. Herbertingen, 03.09.2026 Rudolf Pfeifer

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