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Entwicklung eines gesamtstädtischen Handlungskonzeptes gegen Mobbing, Cybermobbing und schulübergreifende Jugendgewalt in Emden; - Antrag der GfE-Fraktion vom 09.07.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeEmden
Datum2026-10-01
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die GfE-Fraktion beantragt ein gesamtstädtisches Handlungskonzept gegen Mobbing, Cybermobbing und Jugendgewalt mit zentraler Fallkoordination, verbindlichen Reaktionswegen und Polizeikooperation. Die Verwaltung lehnt den Ansatz ab, stimmt aber der Zielsetzung zu und schlägt stattdessen vor, den bestehenden „Runden Tisch Schule und Sicherheit" unter Jugendamtsleitung weiterzuentwickeln, um verbindliche Handlungsempfehlungen zu erarbeiten – ohne schulische Fallverantwortung auf die Stadt zu verlagern. Beschluss: ausstehend.

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Extrahierter Text

Beschlussvorlage Antrag öffentlich Dienststelle Datum Vorlagen-Nr.: FB Jugend, Schule und Sport 02.09.2026 18/2119 Beratungsfolge Sitzungstermin Schulausschuss 16.09.2026 Verwaltungsausschuss 28.09.2026 Rat 01.10.2026 Beratungsgegenstand: Entwicklung eines gesamtstädtischen Handlungskonzeptes gegen Mobbing, Cybermobbing und schulübergreifende Jugendgewalt in Emden; - Antrag der GfE-Fraktion vom 09.07.2026 Beschlussentwurf der Antragstellerin: Der Rat der Stadt möge beschließen: 1. Entwicklung eines gesamtstädtischen Handlungskonzeptes 2. Verbindlicher Emder Dreiklang und klare Zuständigkeiten 3. Zentrale Mobbing-Fallkoordination und eigenständiger Opferschutz 4. Verbindliche Reaktionswege und operative Fallkonferenzen 5. Weiterentwicklung bestehender Emder Netzwerkstrukturen 6. Einheitliches Verfahren gegen Cybermobbing und digitale Gewalt 7. Abgestimmte Intervention bei Täterstrukturen und bekannten Belastungsorten 8. Verbindliche Kooperations- und Kontaktstruktur mit der Polizei 9. Pilotphase, anonyme Lageerhebung und Evaluation Abweichender Beschlussentwurf der Verwaltung: 1. Die mit dem Antrag verfolgte Zielsetzung, die Prävention und Intervention bei Mobbing, Cybermobbing und schulübergreifender Jugendgewalt weiterzuentwickeln und die Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen verbindlicher zu gestalten, wird aufgegriffen. 2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, unter Federführung der Jugendamtsleitung den bestehenden Runden Tisch Schule und Sicherheit als zentrale Kooperationsstruktur weiterzuentwickeln. Gemeinsam mit Schulen und Schulsozialarbeit, Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung, Polizei sowie unter angemessener Beteiligung des Stadtelternrates und des Stadtschülerrates sollen bestehende Präventions-, Interventions- und Kooperationsstrukturen überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt werden. 3. Auf dieser Grundlage sollen verbindliche Handlungsempfehlungen und Kooperationsstandards für den Umgang mit Mobbing, Cybermobbing und schulübergreifender Jugendgewalt entwickelt werden. Dabei sind die jeweiligen - 2 - Vorlagen-Nr.: 18/2119 gesetzlichen und fachlichen Zuständigkeiten der beteiligten Institutionen zu wahren. Eine Verlagerung der operativen Fallverantwortung auf die Stadtverwaltung ist damit nicht verbunden. Geeignete wissenschaftlich fundierte Präventionsansätze können in die Prüfung einbezogen werden. 4. Die Ergebnisse des Prozesses sowie daraus resultierende Handlungsempfehlungen und gegebenenfalls weitergehende Maßnahmen werden dem zuständigen Fachausschuss durch die Jugendamtsleitung zur Beratung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen: Diese Vorlage hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Begründung: Auf den Antrag der GFE-Fraktion vom 08.07.2026 wird verwiesen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung begrüßt ausdrücklich die Zielsetzung des Antrags, Mobbing, Cybermobbing und schulübergreifender Jugendgewalt konsequent entgegenzuwirken und die Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen weiter zu verbessern. Der Antrag wird daher nicht hinsichtlich seiner Zielsetzung, sondern in der vorgeschlagenen Form der Umsetzung abgelehnt. Ein wesentlicher Grund hierfür liegt in der bestehenden Aufgaben- und Verantwortungsverteilung. Der Antrag weist der Stadtverwaltung teilweise Aufgaben zu, die originär im Verantwortungsbereich der Schulen oder anderer Institutionen liegen. Dies betrifft insbesondere die konkrete Präventions- und Interventionsarbeit, die Fallkoordination bei schulischen Vorfällen, Reaktionswege sowie Teile der vorgesehenen Verfahren bei Cybermobbing und digitaler Gewalt. Diese Abgrenzung gewinnt insbesondere vor dem Hintergrund des novellierten niedersächsischen Erlasses „Gewaltprävention und -intervention zur Sicherheit in Schulen in Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft“ an Bedeutung. Der Erlass stellt klar, dass die Gewährleistung von Sicherheit durch schulische Präventions- und Interventionsmaßnahmen zunächst Aufgabe, der an Schule Beteiligten ist. Schulleitung, Lehrkräfte, weiteres Personal, Erziehungsberechtigte, Schulträger sowie Schülerinnen und Schüler tragen dabei jeweils Verantwortung. Den Schulen kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. Sie sind aufgefordert, ihre schuleigenen Sicherheits- und Gewaltpräventionskonzepte weiterzuentwickeln, Schutzkonzepte zu implementieren und die vorhandenen Strukturen kontinuierlich zu überprüfen. Der vorgesehene Interventionsleitfaden konkretisiert darüber hinaus Meldewege, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten und soll den Schulen Handlungssicherheit bei konkreten Gewaltvorfällen geben. Vor diesem Hintergrund wäre es aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend, parallel dazu ein kommunales System aufzubauen, das operative schulische Verantwortlichkeiten teilweise übernimmt oder eigene Verfahrensstandards neben die schulrechtlichen Vorgaben stellt. Dies könnte zu Doppelstrukturen und Unklarheiten hinsichtlich der jeweiligen Verantwortung führen. Gleichzeitig macht der Gewaltpräventionserlass deutlich, dass Gewaltprävention nicht allein durch Schule geleistet werden kann. Ausdrücklich vorgesehen ist eine engere Zusammenarbeit insbesondere mit Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Justiz. Genau an dieser Schnittstelle sieht die Verwaltung ihre besondere Aufgabe. - 3 - Vorlagen-Nr.: 18/2119 Mit dem Runden Tisch Schule und Sicherheit verfügt die Stadt Emden bereits über eine geeignete Netzwerk- und Kooperationsstruktur. Diese sollte unter Federführung der Jugendamtsleitung genutzt werden, um bestehende Verfahren zu überprüfen, Schnittstellen zu verbessern, Zuständigkeiten transparent zu machen und gemeinsame Handlungs- und Übergabewege zwischen Schule, Jugendhilfe, Polizei und weiteren Beteiligten verbindlicher auszugestalten. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, keine neue kommunale Parallelstruktur und keine generelle Übernahme schulischer Fallverantwortung zu schaffen. Stattdessen sollen die Schulen in der Wahrnehmung ihrer durch den Gewaltpräventionserlass gestärkten Verantwortung unterstützt und gleichzeitig die institutionsübergreifende Zusammenarbeit weiterentwickelt werden. Der Gegenvorschlag der Verwaltung verfolgt damit das gleiche Ziel wie der Fraktionsantrag, setzt jedoch einen anderen Schwerpunkt: Verantwortung dort belassen, wo sie rechtlich und fachlich verortet ist, vorhandene Emder Strukturen nutzen und die Schnittstellen zwischen den beteiligten Systemen verbindlicher gestalten. Auswirkungen auf den Demografieprozess: Das Vorhaben unterstützt das Ziel eines gesunden Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen in Emden. Durch die Weiterentwicklung verbindlicher Präventions-, Schutz- und Unterstützungsstrukturen bei Mobbing, Cybermobbing und Gewalt sollen psychische und soziale Belastungen frühzeitig erkannt und gesundheitliche Folgen möglichst vermieden bzw. reduziert werden. Gleichzeitig werden sichere Lebens- und Lernbedingungen, soziale Teilhabe und das subjektive Sicherheitsempfinden von Kindern und Jugendlichen gestärkt. Das Vorhaben leistet damit einen präventiven Beitrag zur Förderung der psychischen Gesundheit und zur Gestaltung eines kinder-, jugend- und familienfreundlichen Lebensumfeldes in Emden.

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