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Entwicklung eines gesamtstädtischen Handlungskonzeptes gegen Mobbing, Cybermobbing und schulübergreifende Jugendgewalt in Emden; - Antrag der GfE-Fraktion vom 09.07.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Emden |
| Datum | 2026-10-01 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die GfE-Fraktion beantragt ein gesamtstädtisches Handlungskonzept gegen Mobbing, Cybermobbing und Jugendgewalt mit zentraler Fallkoordination, verbindlichen Reaktionswegen und Polizeikooperation. Die Verwaltung lehnt den Ansatz ab, stimmt aber der Zielsetzung zu und schlägt stattdessen vor, den bestehenden „Runden Tisch Schule und Sicherheit" unter Jugendamtsleitung weiterzuentwickeln, um verbindliche Handlungsempfehlungen zu erarbeiten – ohne schulische Fallverantwortung auf die Stadt zu verlagern. Beschluss: ausstehend.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Antrag
öffentlich
Dienststelle Datum Vorlagen-Nr.:
FB Jugend, Schule und Sport 02.09.2026 18/2119
Beratungsfolge Sitzungstermin
Schulausschuss 16.09.2026
Verwaltungsausschuss 28.09.2026
Rat 01.10.2026
Beratungsgegenstand:
Entwicklung eines gesamtstädtischen Handlungskonzeptes gegen Mobbing, Cybermobbing und
schulübergreifende Jugendgewalt in Emden;
- Antrag der GfE-Fraktion vom 09.07.2026
Beschlussentwurf der Antragstellerin:
Der Rat der Stadt möge beschließen:
1. Entwicklung eines gesamtstädtischen Handlungskonzeptes
2. Verbindlicher Emder Dreiklang und klare Zuständigkeiten
3. Zentrale Mobbing-Fallkoordination und eigenständiger Opferschutz
4. Verbindliche Reaktionswege und operative Fallkonferenzen
5. Weiterentwicklung bestehender Emder Netzwerkstrukturen
6. Einheitliches Verfahren gegen Cybermobbing und digitale Gewalt
7. Abgestimmte Intervention bei Täterstrukturen und bekannten Belastungsorten
8. Verbindliche Kooperations- und Kontaktstruktur mit der Polizei
9. Pilotphase, anonyme Lageerhebung und Evaluation
Abweichender Beschlussentwurf der Verwaltung:
1. Die mit dem Antrag verfolgte Zielsetzung, die Prävention und Intervention bei Mobbing,
Cybermobbing und schulübergreifender Jugendgewalt weiterzuentwickeln und die
Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen verbindlicher zu gestalten, wird aufgegriffen.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, unter Federführung der Jugendamtsleitung den
bestehenden Runden Tisch Schule und Sicherheit als zentrale Kooperationsstruktur
weiterzuentwickeln. Gemeinsam mit Schulen und Schulsozialarbeit, Jugendhilfe,
Jugendhilfeplanung, Polizei sowie unter angemessener Beteiligung des Stadtelternrates
und des Stadtschülerrates sollen bestehende Präventions-, Interventions- und
Kooperationsstrukturen überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt werden.
3. Auf dieser Grundlage sollen verbindliche Handlungsempfehlungen und
Kooperationsstandards für den Umgang mit Mobbing, Cybermobbing und
schulübergreifender Jugendgewalt entwickelt werden. Dabei sind die jeweiligen
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gesetzlichen und fachlichen Zuständigkeiten der beteiligten Institutionen zu wahren. Eine
Verlagerung der operativen Fallverantwortung auf die Stadtverwaltung ist damit nicht
verbunden. Geeignete wissenschaftlich fundierte Präventionsansätze können in die
Prüfung einbezogen werden.
4. Die Ergebnisse des Prozesses sowie daraus resultierende Handlungsempfehlungen und
gegebenenfalls weitergehende Maßnahmen werden dem zuständigen Fachausschuss
durch die Jugendamtsleitung zur Beratung vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Diese Vorlage hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Begründung:
Auf den Antrag der GFE-Fraktion vom 08.07.2026 wird verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung begrüßt ausdrücklich die Zielsetzung des Antrags, Mobbing, Cybermobbing und
schulübergreifender Jugendgewalt konsequent entgegenzuwirken und die Zusammenarbeit der
beteiligten Institutionen weiter zu verbessern. Der Antrag wird daher nicht hinsichtlich seiner
Zielsetzung, sondern in der vorgeschlagenen Form der Umsetzung abgelehnt.
Ein wesentlicher Grund hierfür liegt in der bestehenden Aufgaben- und Verantwortungsverteilung.
Der Antrag weist der Stadtverwaltung teilweise Aufgaben zu, die originär im
Verantwortungsbereich der Schulen oder anderer Institutionen liegen. Dies betrifft insbesondere
die konkrete Präventions- und Interventionsarbeit, die Fallkoordination bei schulischen Vorfällen,
Reaktionswege sowie Teile der vorgesehenen Verfahren bei Cybermobbing und digitaler Gewalt.
Diese Abgrenzung gewinnt insbesondere vor dem Hintergrund des novellierten
niedersächsischen Erlasses „Gewaltprävention und -intervention zur Sicherheit in Schulen in
Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft“ an Bedeutung. Der
Erlass stellt klar, dass die Gewährleistung von Sicherheit durch schulische Präventions- und
Interventionsmaßnahmen zunächst Aufgabe, der an Schule Beteiligten ist. Schulleitung,
Lehrkräfte, weiteres Personal, Erziehungsberechtigte, Schulträger sowie Schülerinnen und
Schüler tragen dabei jeweils Verantwortung. Den Schulen kommt dabei eine besondere
Verantwortung zu. Sie sind aufgefordert, ihre schuleigenen Sicherheits- und
Gewaltpräventionskonzepte weiterzuentwickeln, Schutzkonzepte zu implementieren und die
vorhandenen Strukturen kontinuierlich zu überprüfen.
Der vorgesehene Interventionsleitfaden konkretisiert darüber hinaus Meldewege,
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten und soll den Schulen Handlungssicherheit bei
konkreten Gewaltvorfällen geben. Vor diesem Hintergrund wäre es aus Sicht der Verwaltung nicht
zielführend, parallel dazu ein kommunales System aufzubauen, das operative schulische
Verantwortlichkeiten teilweise übernimmt oder eigene Verfahrensstandards neben die
schulrechtlichen Vorgaben stellt. Dies könnte zu Doppelstrukturen und Unklarheiten hinsichtlich
der jeweiligen Verantwortung führen. Gleichzeitig macht der Gewaltpräventionserlass deutlich,
dass Gewaltprävention nicht allein durch Schule geleistet werden kann. Ausdrücklich vorgesehen
ist eine engere Zusammenarbeit insbesondere mit Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Justiz.
Genau an dieser Schnittstelle sieht die Verwaltung ihre besondere Aufgabe.
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Mit dem Runden Tisch Schule und Sicherheit verfügt die Stadt Emden bereits über eine geeignete
Netzwerk- und Kooperationsstruktur. Diese sollte unter Federführung der Jugendamtsleitung
genutzt werden, um bestehende Verfahren zu überprüfen, Schnittstellen zu verbessern,
Zuständigkeiten transparent zu machen und gemeinsame Handlungs- und Übergabewege
zwischen Schule, Jugendhilfe, Polizei und weiteren Beteiligten verbindlicher auszugestalten.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, keine neue kommunale Parallelstruktur und keine generelle
Übernahme schulischer Fallverantwortung zu schaffen. Stattdessen sollen die Schulen in der
Wahrnehmung ihrer durch den Gewaltpräventionserlass gestärkten Verantwortung unterstützt
und gleichzeitig die institutionsübergreifende Zusammenarbeit weiterentwickelt werden.
Der Gegenvorschlag der Verwaltung verfolgt damit das gleiche Ziel wie der Fraktionsantrag, setzt
jedoch einen anderen Schwerpunkt: Verantwortung dort belassen, wo sie rechtlich und fachlich
verortet ist, vorhandene Emder Strukturen nutzen und die Schnittstellen zwischen den beteiligten
Systemen verbindlicher gestalten.
Auswirkungen auf den Demografieprozess:
Das Vorhaben unterstützt das Ziel eines gesunden Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen
in Emden. Durch die Weiterentwicklung verbindlicher Präventions-, Schutz- und
Unterstützungsstrukturen bei Mobbing, Cybermobbing und Gewalt sollen psychische und soziale
Belastungen frühzeitig erkannt und gesundheitliche Folgen möglichst vermieden bzw. reduziert
werden. Gleichzeitig werden sichere Lebens- und Lernbedingungen, soziale Teilhabe und das
subjektive Sicherheitsempfinden von Kindern und Jugendlichen gestärkt. Das Vorhaben leistet
damit einen präventiven Beitrag zur Förderung der psychischen Gesundheit und zur Gestaltung
eines kinder-, jugend- und familienfreundlichen Lebensumfeldes in Emden.
Text aus PDF extrahiert