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Antrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN; Stärkung des Einzelhandels und Gewerbes in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler |
| Datum | 2026-09-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragte, an verkaufsoffenen Sonntagen Parkgebühren in zwei zentralen Parkhäusern zu erlassen, um den Einzelhandel und das Gewerbe zu unterstützen und die Innenstadt zu beleben. Die Stadtverwaltung lehnte den Antrag ab: Zahlenauswertungen zeigten geringe Nachfrage, kostenloses Parken könne zu Fehlbelegungen durch Tagestouristen führen und den Vorwurf der Bevorteilung von Gästen schüren. Alternative Fördermaßnahmen mit 40.000 Euro und privatwirtschaftliche Rabattinitiativen seien ausreichend. Der Stadtrat lehnte den Antrag einstimmig ab.
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Dokument
Extrahierter Text
STADTVERWALTUNG
BAD NEUENAHR-AHRWEILER
Beschlussvorlage Nr. 2026/0152 Datum: 16.09.2026
Bezugsnummer Verfasser/in: Frau Marner
Abteilung 2.2
Gremium Termin öffentlich nichtöffentlich vorberatend beschließend
Stadtrat 28.09.2026
Ergebnis der Beratung
einstimmig geändert
mehrheitlich ohne Beschlussvorschlag
.... Ja
.... Nein Anmerkungen
.... Enthaltung
Tagesordnungspunkt
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN; Stärkung des Einzelhandels und Ge-
werbes in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, an verkaufsoffe-
nen Sonntagen auf die Erhebung von Parkgebühren im Zentrum Parkhaus Moses sowie im
Parkhaus Marktgarage Ahrweiler zu verzichten, nicht stattzugeben.
- 2 -
Sach- und Rechtslage
Mit Email vom 20.07.2026 stellte die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN den Antrag, an ver-
kaufsoffenen Sonntagen auf die Erhebung von Parkgebühren im Zentrum Parkhaus Moses
sowie im Parkhaus Marktgarage Ahrweiler zu verzichten (vgl. Anlage 1).
Durch den Verzicht solle ein deutliches Zeichen der Unterstützung für den Einzelhandel und
das Gewerbe gesetzt, weitere Kaufanreize geschaffen und die Innenstadt attraktiviert wer-
den.
Zu dem Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Der vorgeschlagene Verzicht auf die Erhebung von Parkgebühren dient zwar dem legitimen
Zweck, die Wirtschaftskraft vor Ort zu stärken, jedoch ist diese Maßnahme nicht geeignet,
erforderlich und angemessen.
Zahlenauswertungen zu Folge ist beispielsweise die Marktgarage in Ahrweiler für Kurzzeit-
parker an solchen Tagen nicht bzw. nur wenig interessant.
Weiter könnte das Angebot in zweierlei Hinsicht fehlgesteuert bzw. fehlinterpretiert werden.
Tagestouristen, die zu Wanderungen aufbrechen, könnten die kostenlosen Parkplätze ganz-
tags belegen, sodass die für den Handel so wichtige Fluktuation an Stellflächen nicht gege-
ben ist. Einheimische könnten den Vorwurf erheben, dass „mal wieder nur für Gäste“ kosten-
loses Parken an verkaufsoffenen Sonntagen eingerichtet werde, unter der Woche aber die
Ortsansässigen mit Parkgebühren/ Bußgeldern überzogen würden.
In 2026 stehen der Gewerbegemeinschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler e.V. bereits Haushalts-
mittel in Höhe von 40.000,00€ zur Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen zur Verfü-
gung.
Diese schlüsseln sich wie folgt auf:
Künstler 10.000,00 €
Shuttle-Bus 5.000,00 €
Dekomaterial, Givaway 10.000,00 €
Drucksachen, Onlinewerbung 15.000,00 €
Darüber hinaus werden derzeit aus wirtschaftsförderlichen Gründen keine Sondernutzungs-
gebühren für die verkaufsoffenen Sonntage, Shopping Genussabende und Feierabend-
märkte erhoben.
Schließlich sind die auf eine privatwirtschaftliche Initiative zurückzuführenden aktuellen Be-
strebungen des örtlichen Kaufhauses und Einzelhandels, Parkgebühren gegen Waren zu er-
statten oder gegen Bons zu rabattieren, dem Verzicht auf öffentliche Einnahmen – insbeson-
dere vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage – vorzuziehen.
Insoweit empfiehlt die Verwaltung, dem Antrag nicht stattzugeben.
Peter Diewald
Erster Beigeordneter
Anlagen:
Anlage 1_Beschlussvorlage Nr.2026_0152
Text aus PDF extrahiert