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Antrag der AfD-Fraktion auf Reduzierung der Zahl der Mitglieder des Gemeinderats der Stadt Rastatt ab der Kommunalwahl 2029

Abgelehnt
TypAntrag
GemeindeStadt Rastatt
Datum2026-08-24
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TOP 5 DrucksacheNr. 2026-238 Sitzung GR 28.09.2026 Federführende/rDezernent/in OberbürgermeisterinMüller,DezernatI GeschäftsstelleGemeinderatund Federführende/rFachbereich/Dienststelle Bürgerbeteiligung Beteiligte/rFachbereich/e/Dienststelle/n FB2,FB3 TOP Antrag der AfD-Fraktion auf Reduzierung der Zahl der Mitglieder des Gemeinderats der Stadt Rastatt ab der Kommunalwahl 2029 Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Gemeinderat 28.09.2026 öffentlich Entscheidung Ortschaftsrat - Anhörung§70GemO Jugendliche - Beteiligung§41aGemO StädtischeKonzepteundStrategien - Maßnahmendes/der Gast/Gäste - Anlagen vorangegangeneDrucksachen Anlage 1: Antrag der AfD-Fraktion - Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat einen Entwurf zur Änderung der Hauptsatzung vorzulegen, mit dem die Zahl der Gemeinderäte gemäß § 25 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ab der Kommunalwahl 2029 von derzeit 40 auf 32 Mitglieder reduziert wird. *** Beratungsergebnis: mitStimmen- Anzahl Anzahl Anzahl lautBeschluss- abweichender einstimmig mehrheit JA NEIN Enthaltungen vorschlag Beschlussvorschlag 1/3 l.WesentlicherInhalt Die AfD-Fraktion hat per Mail vom 27.07.2026 zur Konsolidierung des städtischen Haushalts beantragt, dass der Gemeinderat der Stadt Rastatt beschließen möge, dem Gemeinderat einen Entwurf zur Änderung der Hauptsatzung vorzulegen, mit dem die Zahl der Gemeinderäte gemäß § 25 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung) ab der Kommunalwahl 2029 von derzeit 40 auf 32 Mitglieder reduziert wird. ll.ErläuterungundBegründung Antragsrecht von Fraktionen des Gemeinderats Gemäß § 34 (1) der Gemeindeordnung ist ein Verhandlungsgegenstand auf Antrag einer Fraktion auf die Tagesordnung der spätestens übernächsten Sitzung des Gemeinderates zu setzen, sofern die Verhandlungsgegenstände zum Aufgabengebiet des Gemeinderates gehören und der Gemeinderat den gleichen Verhandlungsgegenstand nicht innerhalb der letzten sechs Monate bereits behandelt hat. Die Änderung der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Rastatt zur Reduzierung der Mitglieder des Gemeinderats obliegt gem. §§ 4, 25 Gemeindeordnung dem Gemeinderat. In den zurückliegenden sechs Monaten wurde keine Reduzierung des Gemeinderats angestrebt. Der Antrag ist somit zulässig. Zusammensetzung des Gemeinderats Die Zahl der Gemeinderäte beträgt gemäß § 25 Gemeindeordnung in Gemeinden - mit mehr als 30.000 Einwohnern, aber nicht mehr als 50.000 Einwohnern 32; - mit mehr als 50.000 Einwohnern, aber nicht mehr als 150.000 Einwohnern 40. Durch die Hauptsatzung kann bestimmt werden, dass für die Zahl der Gemeinderäte die nächstniedrigere Gemeindegrößengruppe maßgebend ist. Die Stadt Rastatt hat zum 31.03.26 50.669 Einwohnerinnen/Einwohner (Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg). Sollte die Einwohnerzahl unter die maßgebliche Grenze von 50.000 fallen, wäre der Gemeinderat zur nächsten Wahl kraft Gesetz auf 32 Mitglieder zu reduzieren. Oberhalb der Grenze von 50.000 Einwohnern ist die Reduzierung freiwillig. Dem Gemeinderat der Stadt Rastatt gehören neben der Oberbürgermeisterin aktuell 40 Mitglieder an. 2/3 Historie Im Zuge der Eingemeindung der fünf Ortsteile in den 70er Jahren wurde die Unechte Teilortswahl eingeführt. So wurde gewährleistet, dass die Interessen der einzelnen Ortsteile nach Eingemeindungen besser berücksichtigt wurden. Teilweise gehörten dem Gemeinderat daraufhin bis zu 48 Mitglieder an. Im Jahr 2023, nachdem die Eingemeindungen mehr als 50 Jahre zurücklagen, wurde die Unechte Teilortswahl zur nächsten regulären Kommunalwahl im Jahr 2024 abgeschafft und die Reduzierung auf 40 Mitglieder beschlossen (möglich wäre seinerzeit auch 32 Mitglieder gewesen). Seither gehören dem Gemeinderat 40 Mitglieder an. Einsparungen Eine Reduzierung des Gemeinderats um 8 Mitglieder auf 32 Mitglieder würde zu einer Einsparung in Höhe von ca. 54.500 € jährlich führen. Wie oben dargestellt, hat der Gemeinderat über eine mögliche Reduzierung seiner Mitglieder durch Änderung der Hauptsatzung zu entscheiden. III.AngabenzumHaushalt Führt die Beschlussvorlage zu finanziellen Verpflichtungen? nein ja, in Höhe von: *** 3/3

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