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Antrag der AfD-Fraktion auf Reduzierung der Zahl der Mitglieder des Gemeinderats der Stadt Rastatt ab der Kommunalwahl 2029
Abgelehnt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Rastatt |
| Datum | 2026-08-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
TOP 5 DrucksacheNr. 2026-238
Sitzung GR 28.09.2026
Federführende/rDezernent/in OberbürgermeisterinMüller,DezernatI
GeschäftsstelleGemeinderatund
Federführende/rFachbereich/Dienststelle
Bürgerbeteiligung
Beteiligte/rFachbereich/e/Dienststelle/n FB2,FB3
TOP Antrag der AfD-Fraktion auf Reduzierung der Zahl der Mitglieder des
Gemeinderats der Stadt Rastatt ab der Kommunalwahl 2029
Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit
Gemeinderat 28.09.2026 öffentlich Entscheidung
Ortschaftsrat
-
Anhörung§70GemO
Jugendliche
-
Beteiligung§41aGemO
StädtischeKonzepteundStrategien
-
Maßnahmendes/der
Gast/Gäste -
Anlagen vorangegangeneDrucksachen
Anlage 1: Antrag der AfD-Fraktion -
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat einen Entwurf zur Änderung der
Hauptsatzung vorzulegen, mit dem die Zahl der Gemeinderäte gemäß § 25 Abs. 2 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ab der Kommunalwahl 2029 von derzeit
40 auf 32 Mitglieder reduziert wird.
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Beratungsergebnis:
mitStimmen- Anzahl Anzahl Anzahl lautBeschluss- abweichender
einstimmig
mehrheit JA NEIN Enthaltungen vorschlag Beschlussvorschlag
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l.WesentlicherInhalt
Die AfD-Fraktion hat per Mail vom 27.07.2026 zur Konsolidierung des städtischen Haushalts
beantragt, dass der Gemeinderat der Stadt Rastatt beschließen möge, dem Gemeinderat
einen Entwurf zur Änderung der Hauptsatzung vorzulegen, mit dem die Zahl der
Gemeinderäte gemäß § 25 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(Gemeindeordnung) ab der Kommunalwahl 2029 von derzeit 40 auf 32 Mitglieder reduziert
wird.
ll.ErläuterungundBegründung
Antragsrecht von Fraktionen des Gemeinderats
Gemäß § 34 (1) der Gemeindeordnung ist ein Verhandlungsgegenstand auf Antrag einer
Fraktion auf die Tagesordnung der spätestens übernächsten Sitzung des Gemeinderates zu
setzen, sofern die Verhandlungsgegenstände zum Aufgabengebiet des Gemeinderates
gehören und der Gemeinderat den gleichen Verhandlungsgegenstand nicht innerhalb der
letzten sechs Monate bereits behandelt hat.
Die Änderung der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Rastatt zur Reduzierung der
Mitglieder des Gemeinderats obliegt gem. §§ 4, 25 Gemeindeordnung dem Gemeinderat. In
den zurückliegenden sechs Monaten wurde keine Reduzierung des Gemeinderats
angestrebt.
Der Antrag ist somit zulässig.
Zusammensetzung des Gemeinderats
Die Zahl der Gemeinderäte beträgt gemäß § 25 Gemeindeordnung in Gemeinden
- mit mehr als 30.000 Einwohnern, aber nicht mehr als 50.000 Einwohnern 32;
- mit mehr als 50.000 Einwohnern, aber nicht mehr als 150.000 Einwohnern 40.
Durch die Hauptsatzung kann bestimmt werden, dass für die Zahl der Gemeinderäte die
nächstniedrigere Gemeindegrößengruppe maßgebend ist.
Die Stadt Rastatt hat zum 31.03.26 50.669 Einwohnerinnen/Einwohner (Quelle: Statistisches
Landesamt Baden-Württemberg). Sollte die Einwohnerzahl unter die maßgebliche Grenze
von 50.000 fallen, wäre der Gemeinderat zur nächsten Wahl kraft Gesetz auf 32 Mitglieder
zu reduzieren. Oberhalb der Grenze von 50.000 Einwohnern ist die Reduzierung freiwillig.
Dem Gemeinderat der Stadt Rastatt gehören neben der Oberbürgermeisterin aktuell 40
Mitglieder an.
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Historie
Im Zuge der Eingemeindung der fünf Ortsteile in den 70er Jahren wurde die Unechte
Teilortswahl eingeführt. So wurde gewährleistet, dass die Interessen der einzelnen Ortsteile
nach Eingemeindungen besser berücksichtigt wurden. Teilweise gehörten dem Gemeinderat
daraufhin bis zu 48 Mitglieder an.
Im Jahr 2023, nachdem die Eingemeindungen mehr als 50 Jahre zurücklagen, wurde die
Unechte Teilortswahl zur nächsten regulären Kommunalwahl im Jahr 2024 abgeschafft und
die Reduzierung auf 40 Mitglieder beschlossen (möglich wäre seinerzeit auch 32 Mitglieder
gewesen). Seither gehören dem Gemeinderat 40 Mitglieder an.
Einsparungen
Eine Reduzierung des Gemeinderats um 8 Mitglieder auf 32 Mitglieder würde zu einer
Einsparung in Höhe von ca. 54.500 € jährlich führen.
Wie oben dargestellt, hat der Gemeinderat über eine mögliche Reduzierung seiner Mitglieder
durch Änderung der Hauptsatzung zu entscheiden.
III.AngabenzumHaushalt
Führt die Beschlussvorlage zu finanziellen Verpflichtungen?
nein ja, in Höhe von:
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