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Bestellung einer Schriftführung und stellv. Schriftführung im Rechnungsprüfungsausschuss
Angenommen6 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Würselen |
| Datum | 2026-07-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, Frau Hannelore Meyer zur Schriftführerin und Herrn Christian May zum stellvertretenden Schriftführer des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestellen.
Sachverhalt:
Gemäß § 52 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist über die im Rat der Stadt gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom Bürgermeister und einer vom Rat zu bestellenden Schriftführung unterzeichnet.
Gemäß § 1 Abs. 6 der Zuständigkeitsordnung als Anlage zur Geschäftsordnung des Rates der Stadt Würselen (Zuständigkeitsordnung) sind die Ausschüsse befugt, ihre Schriftführung und stellv. Schriftführung selbst zu bestellen. Analog zu den Regelungen des Rates in der Gemeindeordnung ist gem. § 22 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung auch hier eine Niederschrift über die gefassten Beschlüsse zu erstellen und vom/von der Ausschussvorsitzenden und der Schriftführung zu unterzeichnen.
Text aus PDF extrahiert