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Prüfung einer weiteren Verkehrsberuhigung im Ortsausgang/Eingang Froitzheim (Martinusstraße-L211) Richtung Kreisverkehr hier: Antrag der CDU-Franktion vom 28.08.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Vettweiß |
| Datum | 2026-10-01 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragte am 28.08.2026 die Prüfung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Martinusstraße (L211) im Ortsausgang/-eingang Froitzheim Richtung Kreisverkehr. Der Antrag wurde an StraßenNRW weitergeleitet, die Geschwindigkeitsmessungen empfahl und eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zwischen Kreisverkehr und Ortseingangstafel vorschlug. Das Ordnungsamt wird daraufhin einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einreichen.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Vettweiß Vettweiß, den 17.09.2026
Der Bürgermeister
Dezernat: Dezernat II Vorlagennummer: V-140/2026
Bearbeiter/in: Steinmann, René
Leitung: Hüvelmann, Peter
Kämmerei: ,
Genehmigung: Kunth, Joachim
Mitteilung
für den
Gemeinderat am 01.10.2026
- öffentlich -
Prüfung einer weiteren Verkehrsberuhigung im Ortsausgang/Eingang
Froitzheim (Martinusstraße-L211) Richtung Kreisverkehr
hier: Antrag der CDU-Franktion vom 28.08.2026
Mitteilung:
Die CDU-Fraktion hat mit Antrag vom 28.08.2026 die Prüfung weiterer
verkehrsberuhigender Maßnahmen auf der Martinusstraße (L 211) im Bereich des
Ortsausgangs/-eingangs Froitzheim in Richtung Kreisverkehr eingereicht.
Über den Antrag wurde in der Sitzung des Bauausschusses entsprechend informiert.
Da es sich bei der Martinusstraße um eine Landesstraße handelt, wurde der Antrag
zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
(StraßenNRW) mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet.
Mit Schreiben vom 02.09.2026 hat StraßenNRW hierzu Stellung genommen. Nach
dortiger Einschätzung gehört die Überwachung der Geschwindigkeit nicht zu den
Aufgaben des Landesbetriebes. Eine entsprechende Anregung könne bei der
zuständigen Straßenverkehrsbehörde bzw. der Polizei erfolgen. Darüber hinaus wurde
angeregt, zunächst Geschwindigkeitsprofile zu erstellen und die sogenannte V85
(Geschwindigkeit, die von 85 % der Verkehrsteilnehmer unterschritten wird) zu
ermitteln. Abhängig vom Ergebnis könnten gegebenenfalls weitere Maßnahmen
geprüft werden.
Als mögliche verkehrsberuhigende Maßnahme schlägt StraßenNRW die Anordnung
einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (Verkehrszeichen 274-50)
zwischen dem Kreisverkehr und der Ortseingangstafel vor. Eine entsprechende
Regelung wäre nach Einschätzung des Landesbetriebes auch in Gegenrichtung
denkbar. Die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung obliegt jedoch der
zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Im Rahmen des hierfür erforderlichen
Anhörungsverfahrens würden sowohl die Polizei als auch StraßenNRW beteiligt.
Das Ordnungsamt wird daher einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde auf Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von
50 km/h im Bereich zwischen dem Kreisverkehr und der Ortseingangstafel in
Froitzheim stellen.
StraßenNRW weist in seiner Stellungnahme zudem darauf hin, dass es sich bei dem
im ursprünglichen Antrag angeführten Unfall nach den vorliegenden Erkenntnissen um
einen polizeilich erfassten Unfall infolge von Ablenkung gehandelt habe. Ein
unmittelbarer Zusammenhang mit einer überhöhten Geschwindigkeit bzw. dem
Geschwindigkeitsniveau auf dem betreffenden Streckenabschnitt lasse sich daraus
nach Einschätzung des Landesbetriebes nicht ableiten.
Über das Ergebnis des Verfahrens bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde wird
entsprechend informiert.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
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