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Prüfung einer weiteren Verkehrsberuhigung im Ortsausgang/Eingang Froitzheim (Martinusstraße-L211) Richtung Kreisverkehr hier: Antrag der CDU-Franktion vom 28.08.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Vettweiß
Datum2026-10-01
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragte am 28.08.2026 die Prüfung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Martinusstraße (L211) im Ortsausgang/-eingang Froitzheim Richtung Kreisverkehr. Der Antrag wurde an StraßenNRW weitergeleitet, die Geschwindigkeitsmessungen empfahl und eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zwischen Kreisverkehr und Ortseingangstafel vorschlug. Das Ordnungsamt wird daraufhin einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einreichen.

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Gemeinde Vettweiß Vettweiß, den 17.09.2026 Der Bürgermeister Dezernat: Dezernat II Vorlagennummer: V-140/2026 Bearbeiter/in: Steinmann, René Leitung: Hüvelmann, Peter Kämmerei: , Genehmigung: Kunth, Joachim Mitteilung für den Gemeinderat am 01.10.2026 - öffentlich - Prüfung einer weiteren Verkehrsberuhigung im Ortsausgang/Eingang Froitzheim (Martinusstraße-L211) Richtung Kreisverkehr hier: Antrag der CDU-Franktion vom 28.08.2026 Mitteilung: Die CDU-Fraktion hat mit Antrag vom 28.08.2026 die Prüfung weiterer verkehrsberuhigender Maßnahmen auf der Martinusstraße (L 211) im Bereich des Ortsausgangs/-eingangs Froitzheim in Richtung Kreisverkehr eingereicht. Über den Antrag wurde in der Sitzung des Bauausschusses entsprechend informiert. Da es sich bei der Martinusstraße um eine Landesstraße handelt, wurde der Antrag zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (StraßenNRW) mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet. Mit Schreiben vom 02.09.2026 hat StraßenNRW hierzu Stellung genommen. Nach dortiger Einschätzung gehört die Überwachung der Geschwindigkeit nicht zu den Aufgaben des Landesbetriebes. Eine entsprechende Anregung könne bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bzw. der Polizei erfolgen. Darüber hinaus wurde angeregt, zunächst Geschwindigkeitsprofile zu erstellen und die sogenannte V85 (Geschwindigkeit, die von 85 % der Verkehrsteilnehmer unterschritten wird) zu ermitteln. Abhängig vom Ergebnis könnten gegebenenfalls weitere Maßnahmen geprüft werden. Als mögliche verkehrsberuhigende Maßnahme schlägt StraßenNRW die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (Verkehrszeichen 274-50) zwischen dem Kreisverkehr und der Ortseingangstafel vor. Eine entsprechende Regelung wäre nach Einschätzung des Landesbetriebes auch in Gegenrichtung denkbar. Die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung obliegt jedoch der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Im Rahmen des hierfür erforderlichen Anhörungsverfahrens würden sowohl die Polizei als auch StraßenNRW beteiligt. Das Ordnungsamt wird daher einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h im Bereich zwischen dem Kreisverkehr und der Ortseingangstafel in Froitzheim stellen. StraßenNRW weist in seiner Stellungnahme zudem darauf hin, dass es sich bei dem im ursprünglichen Antrag angeführten Unfall nach den vorliegenden Erkenntnissen um einen polizeilich erfassten Unfall infolge von Ablenkung gehandelt habe. Ein unmittelbarer Zusammenhang mit einer überhöhten Geschwindigkeit bzw. dem Geschwindigkeitsniveau auf dem betreffenden Streckenabschnitt lasse sich daraus nach Einschätzung des Landesbetriebes nicht ableiten. Über das Ergebnis des Verfahrens bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde wird entsprechend informiert. Auswirkungen auf den Haushalt: Keine

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