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Prüfung der Gründung eines Fördervereins sowie der Möglichkeiten eines Crowdfundings für das "wasserstraelen"; Antrag der Fraktion SPD/Die Linke vom 01.08.2026

Abgelehnt
TypAntrag
GemeindeStadt Straelen
Datum2026-10-06
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD/Die Linke-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung prüft, ob ein gemeinnütziger Förderverein zur Unterstützung des Fitnessbades „wasserstraelen" gegründet werden kann und welche Möglichkeiten Crowdfunding, Sponsoring und Bürgerbeteiligung zur Reduktion des städtischen Zuschussbedarfs bieten. Die Verwaltung lehnt eine weitergehende Befassung ab und empfiehlt stattdessen geringfügige Preiserhöhungen und verstärkte Sponsorenakquise, da Förderverein und Spenden nur für konkrete Einzelprojekte, nicht aber für den laufenden Betrieb tragfähig sind.

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Stadt Straelen Der Bürgermeister Aqua Fit-GmbH Fraktionsantrag Vorlagennummer: XVII/2026-135V Datum: 12.08.2026 öffentlich Prüfung der Gründung eines Fördervereins sowie der Möglichkeiten eines Crowdfundings für das "wasserstraelen"; Antrag der Fraktion SPD/Die Linke vom 01.08.2026 Beratungsweg: Gremium: Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss 01.10.2026 Rat 06.10.2026 Beschlussvorschlag: Antrag der Fraktion SPD/Die Linke: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen und dem zuständigen Fachausschuss sowie dem Rat ei- nen Bericht vorzulegen: 1. Ob die Gründung eines gemeinnützigen Fördervereins zur ideellen und finanziellen Unterstützung des „wasserstraelen“ initiiert oder begleitet werden kann. 2. Welche Erfahrungen vergleichbare Kommunen mit Fördervereinen, Bürgerinitiativen oder ähnliche Betreibermodellen gesammelt haben. 3. Welche Möglichkeiten bestehen durch Crowdfunding- Kampagnen finanzielle Mittel für konkrete Investitionsmaßnahmen oder Ausstattungsverbesserungen des "wasserstraelen" einzuwerben. 4. Welche weiteren Formen der Bürgerbeteiligung, des Sponsorings und der Einwerbung von Spenden geeignet erscheinen, den städtischen Zuschussbedarf langfristig zu reduzieren. 5. Welche organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden müssten und welche Rolle die Stadt Straelen dabei übernehmen könnte. 6. Welche konkreten Maßnahmen die Verwaltung empfiehlt und welche Erfolgsaussichten sowie welcher personelle und finanzielle Aufwand damit verbunden wäre. Inhalt/Begründung: Mit Schreiben vom 01.08.2026 stellte die Fraktion SPD/Die Linke den o. a. Antrag. Der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Auf die Antragsbegründung wird verwiesen. Einordnung der Verwaltung: Die Gründung eines Fördervereins kann grundsätzlich einen sinnvollen Beitrag zu einer punktuel- len finanziellen Unterstützung des Fitnessbades „wasserstraelen“ leisten. Die Erwartungen an eine nachhaltige Reduzierung des laufenden städtischen Zuschussbedarfs sollten jedoch realistisch ein- geordnet werden. Kommunale Schwimmbäder erfüllen wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge. Hierzu gehören ins- besondere das Schul- und Vereinsschwimmen, die Schwimmausbildung der Kinder. Daneben dient 1 das „wasserstraelen“ aber auch in erheblichem Umfang der allgemeinen Freizeitgestaltung sowie der Gesundheitsprävention und Rehabilitation durch das breitangelegte Fitnessprogramm. Die wirtschaftliche Besonderheit kommunaler Schwimmbäder besteht regelmäßig darin, dass die von den Nutzerinnen und Nutzern gezahlten Eintrittsentgelte die tatsächlichen Kosten nur zu einem Teil decken. Im Fall des „wasserstraelen“ bedeutet das anhand einer vereinfachten Rechnung zum Jahresabschluss 2025, dass der Eintritt pro Besucher bei gleicher Auslastung verdoppelt werden müsste, um kostendeckend zu arbeiten. Der verbleibende Aufwand wird aus kommunalen (Steuer-)Mitteln finanziert. Diese Subventionierung ist Ausdruck einer politischen Entscheidung, bestimmte Angebote der Daseinsvorsorge, aber eben auch der Freizeitgestaltung zu sozial ver- träglichen Preisen vorzuhalten. Die Aqua Fit GmbH als Betreiberin des Fitnessbades „wasserstraelen“ ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadt Straelen. Sie ist in ihrer Ausgestaltung keine gemeinnützige GmbH. Folglich wären auch direkte Zahlungen eines gemeinnützigen Fördervereins an die GmbH steuer- lich problematisch. Ob die Umwandlung in eine gGmbH beziehungsweise Änderung des Gesell- schaftsvertrags zur gGmbH steuerlich und betrieblich sinnvoll sein können, wäre zunächst in Zu- sammenarbeit mit einem Steuerberater zu prüfen und anschließend durch die Gesellschafterver- sammlung der Aqua Fit GmbH zu bewerten. Vor diesem Hintergrund stellt sich unweigerlich bei der Einwerbung von Spenden für den laufenden Badebetrieb die Frage nach der Motivation potenzieller Spenderinnen und Spender. Für Personen, die das Bad selbst nicht oder nur selten nutzen, dürfte nur schwer vermittelbar sein, weshalb sie zusätzlich freiwillige finanzielle Mittel aufbringen sollten, um die ohnehin nicht kostendeckenden Eintrittspreise anderer Nutzerinnen und Nutzer zu finanzieren. Gleiches gilt für die Finanzierung ei- nes allgemeinen Betriebsdefizits, welches sich insbesondere aus Personal- und Energiekosten so- wie Instandhaltungsaufwand ergibt. Ein Spendenaufruf mit dem Ziel, den laufenden Zuschussbe- darf der Stadt zu reduzieren, dürfte daher nur eine begrenzte Attraktivität entfalten. Anders könnte die Situation bei konkreten, nachvollziehbaren und gesellschaftlich besonders aner- kannten Projekten sein. Eine deutlich höhere Bereitschaft zur Unterstützung könnte beispielsweise bei Maßnahmen zur Schwimmausbildung von Kindern, bei Angeboten für Schulen und Vereine, bei Maßnahmen zur Barrierefreiheit, bei der Anschaffung besonderer Ausstattungsgegenstände zu er- warten sein. Hier ist für die Spenderinnen und Spender unmittelbar erkennbar, welchem zusätzli- chen Zweck ihre Zuwendung dient. Die Betrachtung der Deckungsbeitragsrechnung des Jahres 2025 zeigt deutlich, dass in den Berei- chen Gastronomie, Tennisanlage, Wohnmobilstellplatz und insbesondere im Kursbetrieb die Erlöse höher sind als die Kosten. Das bedeutet, dass die Verluste aus den übrigen Bereichen des Schwimmbades stammen. Eine erhebliche Anhebung der Eintrittspreise für Einzel- und Mehrfachkarten scheint sowohl aus sozialen als auch aus rein wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar. Betrachtet man die letzten 20 Jahre lässt sich festhalten, dass sich der Eintrittspreis in einem ähnli- chen Umfang entwickelt hat, wie die verfügbaren Einkommen. Während sich der Erwachsenen- preis von 4,00 Euro auf 6,50 Euro und damit um 62,5 % erhöhte, stieg das verfügbare Einkommen je Einwohner in NRW im gleichen Zeitraum um rund 51 %. Vor diesem Hintergrund scheint es durchaus überlegenswert, über eine geringfügige Preiserhöhung nachzudenken, um die Besucher stärker am Defizit des Schwimmbetriebes zu beteiligen. Beispielsweise würde die Anhebung des Eintrittspreises der Einzelkarte sowie der ermäßigten Eintrittskarte um jeweils 0,50 EUR, bei gleich- bleibendem Besucheraufkommen zu einem Mehrertrag in Höhe von rund 17.000 EUR führen. Das „wasserstraelen“ hat einen ganzjährigen Betrieb mit rund 70 Öffnungsstunden pro Woche. Eine Lösung, in der Ehrenamtliche die Kasse, Grünpflege, Wasseraufsicht, Hygiene- und Doku- mentationspflichen, Wasseraufbereitung, Bereitschaftsdienste, Kursbetrieb und Schwimmschule übernehmen ist schwer vorstellbar. Derzeit werden ca. 15 verschiedene Kurse der Schwimmschule 2 angeboten. Die Aqua-Fitnesskure werden durch ausgebildete Sportwissenschaftler angeleitet. Es handelt sich um einen technisch und organisatorisch anspruchsvollen Ganzjahresbetrieb mit lan- gen Öffnungszeiten, mehreren Becken und Attraktionen, Schwimmschule, umfangreichem Aqua- Fitness-Angebot, Bistro sowie weiteren Betriebszweigen. Der Kernbetrieb sollte somit dauerhaft überwiegend durch hauptamtliches Fachpersonal erfolgen. Allein die gegenwärtigen Öffnungszeiten entsprechen rechnerisch rund 3.500 öffentlichen Betriebs- stunden pro Jahr. Da Kasse, Aufsicht, Technik, Reinigung und Kursbetrieb teilweise gleichzeitig besetzt werden müssen, ist der tatsächliche Personalbedarf ein Mehrfaches davon. Ähnlich gestaltete Bäder in der näheren Umgebung, die ein Betreibermodell mit Fördervereinen oder Bürgerinitiativen aufweisen sind der Verwaltung aktuell nicht bekannt. Umsetzbar könnte in unserem Fitnessbad „wasserstraelen“ die Zusammenarbeit zwischen der Aqua Fit GmbH und einem unterstützenden Förderverein sein. Der Förderverein könnte sich ge- meinsam mit der Aqua Fit GmbH unter anderem um folgende Inhalte bemühen: Finanzierung klar abgegrenzter Ausstattungen, Unterstützung von Schwimmlernangeboten, Veranstaltungen, oder bei der Sponsorengewinnung. Insbesondere der Bereich der Sponsorengewinnung könnte ausgeweitet werden. Derzeit bestehen neben dem Sponsoring der SWK in zwei gut sichtbaren Wänden des Bades, lediglich kleinere Ver- träge. Darüber hinaus könnte beispielsweise großflächig an den Wandpaneelen oberhalb der Fenster, durch die Beklebung einiger Fenster, am Sprungturm oder an der Rutsche geworben wer- den. Auch über eine Vergabe von Namensrechten könnte diskutiert werden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sofern der städtische Zuschussbedarf dauerhaft redu- ziert werden soll, nachfolgende Faktoren von wesentlicher Bedeutung sind. Hierzu gehören insbe- sondere die Ausweitung des Sponsorings im Schwimmbad, die Höhe und Struktur der Eintritts- preise und sonstigen Nutzungsentgelte, die Besucherzahlen, die Öffnungs- und Betriebszeiten, Personal- und Energiekosten sowie die Organisation des Betriebs insgesamt. Die Gründung eines Fördervereins scheint als geeignetes Instrument zur Förderung einzelner Pro- jekte und besonderer Angebote, nicht vorrangig als Instrument zur Finanzierung des laufenden Be- triebs oder zur Deckung struktureller Defizite. Seine Stärke dürfte vielmehr in der Umsetzung zu- sätzlicher Maßnahmen, der Förderung besonderer Angebote sowie in der stärkeren Einbindung bürgerschaftlichen Engagements liegen. An dieser Stelle sei aber auch erwähnt, dass dies zu einem enormen Mehraufwand innerhalb der Verwaltung der Aqua Fit GmbH führen würde, welcher aufgrund der derzeitigen Arbeitsbelastung der Kolleginnen und Kollegen nicht kurzfristig umsetzbar ist. Zudem wäre die Prüfung durch einen Steuerberater erforderlich, ob Änderungen in der Aqua Fit GmbH erforderlich sind, damit der För- derverein die städtische GmbH unterstützen kann. Hierbei ist mit entstehenden Kosten zu rechnen. Nach Auffassung der Verwaltung eignen sich in diesem konkreten Anwendungsfall der Aqua Fit GmbH und des „wasserstraelens“ lediglich die geringfügige Anhebung der Eintrittspreise sowie die Ausweitung des Sponsorings dazu, den Zuschussbedarf des Schwimmbades zu reduzieren. Die Verwaltung empfiehlt daher, die weitergehende Befassung mit dem Fraktionsantrag abzuleh- nen. Gleichwohl wird die Verwaltung prüfen, ob weitere Sponsoren gewonnen werden können und ob gegebenenfalls eine Anpassung der Eintrittspreise zum 01.01.2027 sinnvoll sein kann. Finanzielle Auswirkungen: ( x ) Die Maßnahme ist im Rahmen der Festsetzungen des Haushaltsplanes zu realisieren. Produkt: 16.02.01 Bezeichnung: Beteiligungsverwaltung Sachkonto Teilergebnisplan / Teilfinanzplan: 531501 – Zuschuss an verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen 3 Anmerkungen: Im Haushalt 2026 ist eine Kapitalzuführung an die Aqua Fit GmbH als städtischer Bäderbetrieb in Höhe von 895.000 Euro zur Finanzierung des laufenden Betriebs eingeplant. Darüber hinaus werden die Abschreibungen auf die Finanzanlage „Aqua Fit GmbH“, die sich aus dem zahlungsunwirksamen Eigenkapitalverzehr der Gesellschaft aufgrund des Betriebs des Schwimmbades ergeben, ergebnisneutral mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Hierfür ist im Haushalt 2026 ein Betrag in Höhe von 214.000 Euro kalkuliert. Stellungnahme zur Nachhaltigkeit des Vorhabens: Aus Sicht der Nachhaltigkeit ist insbesondere die Bedeutung des „wasserstraelen“ für die soziale Teilhabe, Schwimmausbildung, Gesundheitsförderung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt hervorzuheben. Die im Antrag angestrebte Stärkung bürgerschaftlichen Engagements entspricht den Zielen des Stadtleitbildes und kann einen Beitrag zur langfristigen Sicherung und Weiterent- wicklung des Angebots leisten. Für die Finanzierung des laufenden Betriebs stellen Förderverein, Spenden und Crowdfunding hingegen voraussichtlich keine tragfähige Lösung dar. Sinnvoll er- scheint daher eine Fokussierung bürgerschaftlicher Unterstützung auf konkrete, zusätzliche und klar erkennbare Maßnahmen. Bewertung des Vorhabens in Bezug auf das Stadtleitbild: Die Verwaltung bewertet die im Antrag angesprochenen Formen bürgerschaftlichen Engagements grundsätzlich positiv. Sie entsprechen insbesondere den Zielen des Stadtleitbildes, das Gemein- wohl, den sozialen Zusammenhalt, die Identifikation mit der Stadt sowie ehrenamtliches Engage- ment und Partizipation zu stärken. Für die dauerhafte Finanzierung des laufenden Betriebs des wasserstraelen beziehungsweise eine substanzielle Verringerung des strukturellen Zuschussbe- darfs sind Förderverein, Spenden und Crowdfunding nach Einschätzung der Verwaltung jedoch nur nicht, bzw. nur eingeschränkt geeignet. Anlagen:  Anfrage Prüfung Fördervereins WasserStraelen_HuF_01.10.2026 Workflow-Beteiligung(en): Aufgabe Signaturname erledigt am Bearbeitung Christian Hinkelmann 11.09.2026 Stellungnahme Uwe Marksteiner 11.09.2026 Bestätigung Robin Schmidt 11.09.2026 Stellungnahme Jordi Fages 15.09.2026 Freigabe Bernd Kuse 21.09.2026 4

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