Startseite › Gemeinde Merzenich › Antrag
Antrag der CDU-Fraktion vom 02.09.2026 Bestellung einer stellvertretenden sachkundigen Bürgerin für den Ausschuss Revitalisierung Bürgewald
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Merzenich |
| Datum | 2026-09-30 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt die Wahl von Dr. Maria Schoeller als stellvertretende sachkundige Bürgerin für Björn Gasper im Ausschuss Revitalisierung Bürgewald. Der Gemeinderat beschließt die Wahl von Dr. Maria Schoeller als persönliche Stellvertreterin gemäß § 48 GO und § 3 der Hauptsatzung. Die Bestellung erfolgt nach festgelegten Vertretungsregeln ohne finanzielle Auswirkungen.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE MERZENICH Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
Nr./Drucksache:
113/2026
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Verantwortlicher Fachbereich: BM Büro
Zur Beratung in: Sachbearbeiter: Astrid Gasper
öffentlicher Sitzung Aktenzeichen: Antrag
Datum: 11.09.2026
Vorgesehene Beratungsfolge: Termin:
Gemeinderat 30.09.2026
Betreff / TOP:
Antrag der CDU-Fraktion vom 02.09.2026
Bestellung einer stellvertretenden sachkundigen Bürgerin für den Ausschuss Re-
vitalisierung Bürgewald
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt:
Als persönliche Stellvertreterin für den sachkundigen Bürger Björn Gasper im Aus-
schuss Revitalisierung Bürgewald wird die sachkundige Bürgerin Frau Dr. Maria
Schoeller gewählt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Klimaschutz: positiv ohne Auswirkungen negativ
Kompensation: entfällt entfällt: ja nein
Begründung:
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Gesamtkosten: jährl. Kosten: jährl. Einnahmen:
Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein
Kostenträger:
Sachverhalt / Begründung:
Der Antrag wird gem. § 48 GO i.V.m. § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich
vorgelegt.
Auf Drs. 99/2025 1. Ergänzung wird verwiesen.
Vertretungsregelungen:
Die Bestellung von stellvertretenden Ausschussmitgliedern liegt im Ermessen des Rates
(§ 58 Abs. 1 Satz 2 GO NRW). Die Reihenfolge der Vertretung ist dabei vom Rat in hin
reichender bestimmter Art zu regeln. Das bedeutet, dass die Reihenfolge einer bestimm
ten Regel folgt und damit stets „willkürfrei“ erfolgt. Sollte sich der Rat, wie in der vorheri
gen Legislatur auf eine Besetzung in alphabetischer Reihenfolge durch Ratsmitglieder
innerhalb der Fraktion verständigen, so müssen diese in der alphabetischen mit der Nie
derschrift festgehalten werden. Somit wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass die
Reihenfolge der Vertretung festgelegt ist (§58 Abs. 1 Satz 2 GO NRW).
Der Antrag der CDU-Fraktion ist anliegend beigefügt.
Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister:
(Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)
Datum: Datum: Datum:
2
Text aus PDF extrahiert