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Antrag der CDU-Fraktion vom 02.09.2026 Bestellung einer stellvertretenden sachkundigen Bürgerin für den Ausschuss Revitalisierung Bürgewald

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Merzenich
Datum2026-09-30
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt die Wahl von Dr. Maria Schoeller als stellvertretende sachkundige Bürgerin für Björn Gasper im Ausschuss Revitalisierung Bürgewald. Der Gemeinderat beschließt die Wahl von Dr. Maria Schoeller als persönliche Stellvertreterin gemäß § 48 GO und § 3 der Hauptsatzung. Die Bestellung erfolgt nach festgelegten Vertretungsregeln ohne finanzielle Auswirkungen.

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GEMEINDE MERZENICH Beschlussvorlage Der Bürgermeister Nr./Drucksache: 113/2026 „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Verantwortlicher Fachbereich: BM Büro Zur Beratung in: Sachbearbeiter: Astrid Gasper öffentlicher Sitzung Aktenzeichen: Antrag Datum: 11.09.2026 Vorgesehene Beratungsfolge: Termin: Gemeinderat 30.09.2026 Betreff / TOP: Antrag der CDU-Fraktion vom 02.09.2026 Bestellung einer stellvertretenden sachkundigen Bürgerin für den Ausschuss Re- vitalisierung Bürgewald Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt: Als persönliche Stellvertreterin für den sachkundigen Bürger Björn Gasper im Aus- schuss Revitalisierung Bürgewald wird die sachkundige Bürgerin Frau Dr. Maria Schoeller gewählt. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Klimaschutz: positiv ohne Auswirkungen negativ Kompensation: entfällt entfällt: ja nein Begründung: Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: ja nein Gesamtkosten: jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein Kostenträger: Sachverhalt / Begründung: Der Antrag wird gem. § 48 GO i.V.m. § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich vorgelegt. Auf Drs. 99/2025 1. Ergänzung wird verwiesen. Vertretungsregelungen: Die Bestellung von stellvertretenden Ausschussmitgliedern liegt im Ermessen des Rates (§ 58 Abs. 1 Satz 2 GO NRW). Die Reihenfolge der Vertretung ist dabei vom Rat in hin­ reichender bestimmter Art zu regeln. Das bedeutet, dass die Reihenfolge einer bestimm­ ten Regel folgt und damit stets „willkürfrei“ erfolgt. Sollte sich der Rat, wie in der vorheri­ gen Legislatur auf eine Besetzung in alphabetischer Reihenfolge durch Ratsmitglieder innerhalb der Fraktion verständigen, so müssen diese in der alphabetischen mit der Nie­ derschrift festgehalten werden. Somit wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass die Reihenfolge der Vertretung festgelegt ist (§58 Abs. 1 Satz 2 GO NRW). Der Antrag der CDU-Fraktion ist anliegend beigefügt. Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 2

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