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WLAN in der Innenstadt (Antrag CDU vom 9. Juli 2025 und gemeinsamer Antrag SPD, GRÜNE, FWGH und FDP vom 8. September 2025)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHeilbronn
Datum2026-07-13
DatenstufeNur Dokumente
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Gemeinderatsdrucksache-Nr. 163 / 2026 Dezernat I Datum 0 8.06.2026 Büro des Oberbürgermeisters, Strategie und Gz. I/105-15.28.02- Zukunftsfragen 1/2017-1/2026- 213642/2026 Telefon 56-2726 Behandlung Gremium Datum Status Vorberatung Verwaltungsausschuss 21.09.2026 nicht öffentlich Entscheidung Gemeinderat 28.09.2026 öffentlich Anlagen Betreff Entscheidung WLAN in der Innenstadt 1. Antrag CDU vom 09.07.2025 Abschaltung öffentliches WLAN am Marktplatz 2. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD, Grünen, FWGH, FDP vom 08.09.2025: Einführung und Ausbau von kostenfreiem WLAN in Heilbronn I. Antrag A. Antrag CDU vom 09.07.2025 Ein zunächst auf sechs Monate angelegtes Pilotprojekt zur zeitweisen und örtlich begrenzten Abschaltung des öffentlichen WLANs am Marktplatz wird beschlossen. B. Gemeinsamer Antrag SPD, GRÜNE, FWGH, FDP vom 08.09.2025 Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Einrichtung eines frei zugänglichen, si- cheren und datenschutzkonformen WLAN-Netzes in Heilbronn zu erarbeiten und dem Ge- meinderat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Ziel dabei ist eine flächendeckende Bereitstellung von kostenfreiem WLAN in der Innenstadt sowie an stark frequentierten öffentlichen Orten (z.B. Bahnhofsbereich, Rathausumfeld, Neckarufer, Bildungseinrichtungen, zentrale Plätze und Bus- und Stadtbahnhaltestellen). C. Anträge der Verwaltung 1. Das öffentliche WLAN am Marktplatz wird nicht weiter eingeschränkt. Die max. Nut- zungsdauer beträgt weiterhin 1 Stunde, was angesichts der tatsächlichen Nutzungszei- ten mehr als ausreichend erscheint. 2. Unter Berücksichtigung der erneuten Recherche-Ergebnisse und der Stellungnahme der Verwaltung wird der weitere Ausbau des öffentlichen WLANs nicht weiter angestrebt. Der Status-quo wird unverändert beibehalten. GEMEINDERATSDRUCKSACHE NR. 163 / 2026 Seite 1 von 4 Seite 2 von 4 GEMEINDERATSDRUCKSACHE NR. 163 / 2026 II. Sachverhalt Auf die Ausführungen in Drucksache 298/2025 wird verwiesen. Um dem Gemeinderat die verschiedenen Realisierungsmöglichkeiten einer flächendecken- den Bereitstellung von kostenfreiem WLAN in der Innenstadt sowie an stark frequentierten öffentlichen Orten fachlich fundiert zur Beratung und Entscheidung vorzulegen, hat die Ver- waltung seit Dezember 2025 versucht Vergleichsangebote einholen. In der Drucksache „zu 298/2025“ hatte die Verwaltung dem Verwaltungsausschuss dargelegt, dass eine Abfrage bei sechs Unternehmen - WIK Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste GmbH - ZEAG Energie AG - Vodafone GmbH - Deutsche Telekom Business Solutions - ADDIX GmbH - Netze BW GmbH keine Bereitschaft zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie (und damit einer verlässlichen Kostenschätzung) für den Ausbau ergeben hat. Eine wichtige Erkenntnis hatte die damalige Abfrage dennoch erbracht: Die Klarheit von Sei- ten der ZEAG Energie AG, einen WLAN-Ausbau über den bisherigen Radius hinaus nicht durchführen. Die ZEAG Energie AG hat das Breitbandgeschäft aufgegeben und sich damit strategisch aus einem zentralen Infrastruktur- und Kompetenzfeld zurückgezogen. Damit ent- fällt ein zentraler und lokaler Umsetzungspartner. Aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 16.03.2026 hat die Abteilung Strategie und Zukunftfragen den Auftrag erhalten, bei anderen Städten nachzufragen, wie es dort mit dem öffentlichen WLAN gehandhabt werde, insbesondere in Konstanz. Das Ergebnis der Recherche liegt nun vor. Ergebnis der Abfrage zur Bereitstellung von öffentlichem WLAN in anderen Städten Stadt Kosten und Umfang / Technische Umsetzung Finanzierung Stadt Konstanz | Zuschussbescheid Die Stadt Konstanz hat die STADT- Amt für Digitalisierung der Stadt Konstanz WERKE zweckgebunden bezuschusst und IT an die Stadtwerke damit diese an ca. 15 Standorten Manuel Eberhardt, Digi- Die Kosten damals WLAN-Accesspoints zur Verfügung talisierungskoordinator (2019) waren ca. stellt und die Nutzung für mindestens 3 1.500 € pro Stand- Jahre kostenlos über das Konstanz ort. WLAN ermöglicht. Als Nachweis sollte Insgesamt: ein Inbetriebnahmeprotokoll mit Funkti- 22.500 € onsprüfung und ein zahlenmäßiger Nachweis über die Ausgaben ja Stand- ort vorgelegt werden. Stadt Pforzheim, Für die ersten fünf Die technische Umsetzung des öffentli- Amt für Digitalisierung WLAN-Standorte chen WLAN-Netzes erfolgt seit 2019 und IT, Digitale Verwal- wurde im Rahmen über die STADTWERKE Pforzheim. tung 3 GEMEINDERATSDRUCKSACHE NR. 163 / 2026 Anika Blank der damaligen Um- Vertragsgrundlage für den Aufbau sowie setzung mit Investi- den Betrieb der einzelnen WLAN-Stand- tionskosten von orte waren entsprechende Angebote der rund 84.000 € kal- STADTWERKE. kuliert. Die Kosten für weitere Stand- orte waren je nach Standort sehr unter- schiedlich. Die laufenden Be- triebskosten betra- gen derzeit ca. 900- 1.100 € monatlich. Stadt Ulm Die SWU TeleNet bietet ihren Kunden SWU TeleNet GmbH öffentliche Hotspots an, mittels denen Henning Krone sie Dritten einen kabellosen Zugang Geschäftsführer TeleNet zum Internet zur Verfügung stellen kön- nen. Umsetzung durch SWU STADTWERKE Ulm/Neu-Ulm GmbH. Stadt Reutlingen 22 APs im Betrieb Die FairNetz GmbH gehört zur STADT- Abt. Wirtschaftsförde- Investitionskosten WERKE Reutlingen Gruppe und ist eine rung ca. 85.000 €. 100%-ige Tochter der FairEnergie Dimitar Roudarski Die laufenden Kos- GmbH. Koordinator Glasfaser- ten für den Betrieb ausbau und Digitalisie- ca. 25.000 € im rung Jahr Die Kosten für die Errichtung eines einzelnen WLAN-Accesspoints können stark variieren in Abhängigkeit der lokalen Verfügbarkeit und Zugänglichkeit eines Stromanschlusses und ei- nes Glasfaseranschlusses. Das bestätigen alle Gesprächspartner in den kontaktierten Städ- ten. Zusammenfassend bleibt festzuhalten: 1. Ein WLAN-Ausbau über den bisherigen Radius hinaus wird die ZEAG Energie AG nicht durchführen. Die ZEAG Energie AG hat das Breitbandgeschäft aufgegeben und sich damit strategisch aus einem zentralen Infrastruktur- und Kompetenzfeld zurück- gezogen. Wichtig zu wissen: Die ZEAG Energie AG stellt der Stadt Heilbronn diese Leistung kostenfrei zur Verfügung. 2. Fünf weitere Unternehmen haben das Erstellen einer Machbarkeitsstudie abgelehnt. 3. Die Stadtwerke Heilbronn sind aufgrund eines laufenden Sparpakets nicht in der Lage, neue Aufgaben zu übernehmen. Die Verwaltung beantragt daher den bisherigen status-quo beizubehalten. Eine WLAN- Erweiterung über den bisherigen Radius mit einem neuen Anbieter würde, abgeleitet aus oben genannten Beispielen, geschätzte laufenden Betriebskosten im höheren fünfstelligen Seite 4 von 4 GEMEINDERATSDRUCKSACHE NR. 163 / 2026 Bereich auf unbestimmte Zeit verursachen. Dies kann durch Beibehaltung der derzeitigen Konstellation vermieden werden. III. Finanzwirtschaft Der Beschluss hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. IV. Bürgerbeteiligung/Vorhaben Diese Stellungnahme der Verwaltung ist kein städtisches Vorhaben im Sinne der »Leitlinien für eine freiwillig mitgestaltende Bürgerbeteiligung«. V. Klimarelevante Auswirkungen Keine relevanten Auswirkungen auf das Klima. Begründung: -

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