Startseite › Heilbronn › Antrag

Ticketfreier Innenstadtverkehr (Antrag GRÜNE vom 2. Juni 2026)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHeilbronn
Datum2026-07-13
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Gemeinderatsdrucksache-Nr. 197 / 2026 Dezernat I/ II Datum 1 1.08.2026 Stadtkämmerei / Büro des Oberbürgermeisters Gz. 20.01-20.44.00- 15/2019- 306930/2026 Telefon 56-3827 Behandlung Gremium Datum Status Vorberatung Verwaltungsausschuss 21.09.2026 nicht öffentlich Entscheidung Gemeinderat 28.09.2026 öffentlich Anlagen Betreff Ticketfreier Innenstadtverkehr 2027 - Ergänzung EGC-Projektsteckbriefe (Antrag Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN vom 2. Juni 2026, AN/021/2026) I. Antrag 1. Mit Schreiben vom 02.06.2026 beantragt die GRÜNE-Fraktion: „Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der SWHN und dem HNV zu prüfen und umzusetzen, dass im Jahr 2027 im Bereich der Heilbronner Innenstadt (Zwischen Europaplatz und Cäcilienstraße, Hauptbahnhof und Harmonie) ein ticketfreier ÖPNV angeboten wird. Ziel ist es, - die Erreichbarkeit der Ziele innerhalb der Innenstadt zu verbessern, - Besucherinnen und Besuchern eine einfache und flexible Bewegung zwischen zent- ralen Punkten zu ermöglichen, - Strategischen Park-Such-Verkehr dadurch überflüssig zu machen, da die großen Parkhäuser innerhalb dieser Zone liegen. - die Ziele der Grünen Hauptstadt Europas 2027 zu unterstützen. Das Angebot ist als zeitlich befristeter Pilot im EGC-Jahr umzusetzen und zu evaluieren. Dabei sind u.a. Fahrgastzahlen, Auswirkungen auf den Innenstadtverkehr sowie wirt- schaftliche Effekte zu betrachten.“ 2. Die Verwaltung empfiehlt aufgrund den unter II. und III. dargestellten Punkten, den Antrag abzulehnen. II. Sachverhalt Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat den Antrag gemeinsam mit der Heilbronner-Hohenloher-Haller-Nahver- kehr GmbH (HNV) sowie der Stadtwerke Heilbronn GmbH (SWHN) geprüft. GEMEINDERATSDRUCKSACHE NR. 197 / 2026 Seite 1 von 3 Seite 2 von 3 GEMEINDERATSDRUCKSACHE NR. 197 / 2026 Im Ergebnis wird die Einführung eines räumlich begrenzten ticketfreien ÖPNV im beantrag- ten Bereich nicht empfohlen. Aus fachlicher Sicht wird darauf hingewiesen, dass im HNV bereits ein insgesamt attraktives und preisgünstiges Tarifangebot besteht. Ein auf einen Teilbereich der Innenstadt be- schränktes kostenfreies Angebot könnte zu Verlagerungseffekten innerhalb des bestehen- den Tarifsystems führen und wäre gegenüber Fahrgästen mit regulären Fahrausweisen, ins- besondere Zeitkarten oder dem Deutschlandticket, nur eingeschränkt nachvollziehbar. Zu- dem lässt sich die tatsächliche Nachfrage nach einem solchen Angebot aufgrund fehlender Datengrundlagen derzeit nicht belastbar prognostizieren. Nach Einschätzung von HNV und SWHN wären die mit einem ticketfreien Angebot verbun- denen Einnahmeausfälle durch die Stadt Heilbronn auszugleichen. Die hierfür zu erwarten- den Kosten werden derzeit auf rund 170.000 Euro jährlich geschätzt. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass die verkehrliche Wirkung aufgrund der kurzen Wege innerhalb des vor- gesehenen Geltungsbereichs begrenzt wäre. Darüber hinaus ist die derzeitige Haushaltslage zu berücksichtigen. Mit Beschluss der Druck- sache 103a vom 30.04.2026 hat der Gemeinderat für die konsumtiven Maßnahmen im Rah- men der Grünen Hauptstadt Europas einen Sperrvermerk in Höhe von 30 % der Gesamtkos- ten beschlossen. Die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen steht damit unter Finanzie- rungsvorbehalt. Zusätzliche konsumtive Maßnahmen können nur umgesetzt werden, wenn eine entsprechende Gegenfinanzierung sichergestellt ist. Für die Einführung eines ticket- freien ÖPNV im beantragten Umfang liegt kein Finanzierungsvorschlag vor. Aus Sicht der Verwaltung bestehen daher keine ausreichenden Voraussetzungen für eine Umsetzung des Antrags. Im Falle einer positiven Beschlussfassung des Antrags stellt sich zudem die Frage, wie mit dem Personenkreis umzugehen ist, der bereits über eine gültige Zeitkarte – überwiegend in Form des Deutschlandtickets bzw. von Jobtickets – verfügt und die entsprechenden Entgelt- zahlungen bereits geleistet hat. Wird für einen bestimmten räumlichen Bereich eine zusätzliche Vergünstigung oder Freistel- lung von Fahrgeldern eingeführt, profitieren vor allem Personen ohne bestehende Zeitkarte, während Inhaberinnen und Inhaber eines Deutschlandtickets oder Jobtickets im Ergebnis weiterhin voll bezahlen. Dies wird von diesen Stammkundinnen und Stammkunden nachvoll- ziehbar als Ungleichbehandlung empfunden, da sie das Angebot regelmäßig nutzen, den öf- fentlichen Verkehr dauerhaft stützen und dennoch nicht von der neuen Maßnahme profitie- ren. Eine pauschale oder anteilige Rückerstattung für Inhaberinnen und Inhaber von Zeitkarten ist jedoch aus mehreren Gründen nicht umsetzbar: - Für Zeitkarten, insbesondere das Deutschlandticket, kann der konkrete Nutzungsanteil auf den genannten Bereich weder technisch noch statistisch belastbar ausgewiesen werden. Es ist nicht darstellbar, welcher Anteil der monatlichen Nutzung genau auf die betreffende Stre- cke entfällt. 3 GEMEINDERATSDRUCKSACHE NR. 197 / 2026 - Das aktuell gültige Tarifsystem, ebenso wie das frühere System, ist strukturell nicht darauf ausgelegt, einzelne Teilstrecken nachträglich rechnerisch „herauszulösen“, um dafür Erstat- tungen zu gewähren. - Eine manuelle Bearbeitung und Prüfung zehntausender Fahrkarten, um mögliche Erstat- tungsansprüche fallbezogen zu ermitteln, wäre organisatorisch und personell nicht leistbar und würde die Verwaltung sowie den Verkehrsverbund erheblich überfordern. Vor diesem Hintergrund wäre eine gezielte Bevorteilung von Gelegenheitskundschaft bzw. einzelnen Nutzergruppen ohne Zeitkarte gegenüber den Zeitkarteninhaberinnen und -inha- bern tariflich und politisch schwer vermittelbar. Die Maßnahme birgt das Risiko, gerade bei den bisherigen Stammkundinnen und Stammkunden Unzufriedenheit zu erzeugen, ohne gleichzeitig eine sachgerechte, rechtssichere und praktikable Lösung für Rückerstattungsfra- gen anbieten zu können. Der Gemeinderat sollte diese Aspekte der Ungleichbehandlung und die faktische Nichtdurch- führbarkeit von Rückerstattungen bei seiner Entscheidung berücksichtigen. III. Finanzwirtschaft Eine Gegenfinanzierung wird im Antrag der GRÜNEN nicht genannt. Der städtische Haushaltsentwurf 2027 weist aktuell ein Defizit im Ergebnishaushalt von 200 Mio. EUR auf. Für weitere Freiwilligkeitsleistungen wie in diesem Fall (ÖPNV) sind keine Mit- tel vorhanden. IV. Bürgerbeteiligung/Vorhaben Diese Stellungnahme der Verwaltung ist kein städtisches Vorhaben im Sinne der Leitlinien für eine freiwillig mitgestaltende Bürgerbeteiligung. V. Klimarelevante Auswirkungen Keine relevanten Auswirkungen auf das Klima. Begründung:

Text aus PDF extrahiert