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Antrag der Fraktionen FDP, CDU und SPD auf Schaffung von Planrecht für die gewerbliche Betriebserweiterung zweier ansässiger Betriebe am Bäckerbarg

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Tangstedt
Datum2026-09-21
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktionen FDP, CDU und SPD beantragen die Schaffung von Planrecht für die gewerbliche Betriebserweiterung zweier ansässiger Betriebe am Bäckerbarg auf einem rückwärtig gelegenen Grundstück nördlich dieser Straße. Der Bürgermeister und die Amtsverwaltung sollen die erforderlichen planungsrechtlichen Schritte einleiten, mit den Gewerbetreibenden und dem Grundstückseigentümer verhandeln und die Gemeindevertretung informieren. Die Erschließung soll über die bestehenden Betriebsgrundstücke erfolgen; ein vorhandener Knick und Schutzflächen sind freizuhalten. Ein Beschluss der Gemeindevertretung zur Vorlage ist für den 30. September 2026 vorgesehen.

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AMT ITZSTEDT Der Amtsdirektor Sitzungsvorlage Datum: 17.09.2026 Status: öffentlich TA/2026/1247 Abteilung: Stabsbereich Sachbearbeiter/in: Sandra Kaiser Aktenzeichen: Gemeindevertretung Tangstedt Antrag der Fraktionen FDP, CDU und SPD auf Schaffung von Planrecht für die gewerbliche Betriebserweiterung zweier ansässiger Betriebe am Bäckerbarg Sitzungstermin Beratungsfolge Zuständigkeit 30.09.2026 Gemeindevertretung Tangstedt Entscheidung Sachverhalt: Der Antrag Antrag der Fraktionen FDP, CDU und SPD auf Schaffung von Planrecht für die gewerbliche Betriebserweiterung zweier ansässiger Betriebe am Bäckerbarg ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsmittel stehen zur Verfügung Nachfinanzierung erforderlich Keine Haushaltsmittel vorhanden Fördermittel Fördermittel geprüft Fördermitteltopf vorhanden Antragstellung möglich? Ja Nein Anlagen: Antrag der Fraktionen Gemeinde Tangstedt Fraktionen der Gemeinde Tangstedt: Der Bürgermeister FDP Herr Jens Kleinschmidt CDU Hauptstraße 93 Bündnis 90 / Grüne 22889 Tangstedt SPD Tangstedt, 16. September 2026 Per Mail: [email protected] Antrag auf Schaffung von Planrecht für die gewerbliche Betriebser- weiterung zweier ansässiger Betriebe am Bäckerbarg Sehr geehrte Herr Bürgermeister Kleinschmidt, lieber Jens, die Gemeindevertretung möge beschließen, für das rückwärtig gelegene Grundstück nördlich des Bäckerbarg die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung zur Erweiterung der beiden dort ansässigen Gewerbebetriebe zu schaffen. Der Bürgermeister und die Amtsverwaltung werden beauftragt: • die erforderlichen planungsrechtlichen Schritte einzuleiten und das geeignete Verfah- ren zur Schaffung des Planrechts zu prüfen, • Gespräche mit den beiden Gewerbetreibenden sowie dem Eigentümer des rückwärti- gen Grundstücks zu führen und auf eine einvernehmliche Regelung zum käuflichen Er- werb der Fläche durch die Gewerbetreibenden hinzuwirken, • die Gemeindevertretung über den Fortgang der Planung und der Gespräche zu infor- mieren. Die Erschließung soll unmittelbar über die bestehenden Grundstücke der beiden Gewerbebe- triebe erfolgen. Der vorhandene Knick und die erforderlichen Abstands- und Schutzflächen sind bei der Planung zu berücksichtigen und von baulichen Eingriffen freizuhalten. Antrag – Gewerbliche Betriebserweiterung am Bäckerbarg Seite 2 von 2 Begründung Die beiden am Bäckerbarg ansässigen Gewerbebetriebe verzeichnen eine positive wirtschaft- liche Entwicklung mit steigender Nachfrage, wachsendem Kundenstamm und guter Auftrags- lage. Zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und zur weiteren Entwicklung benötigen sie zusätzliche betriebliche Kapazitäten, insbesondere Flächen für Maschinen, Nutzfahrzeuge, moderne Technik sowie Lager- und Hallenflächen. Das rückwärtig nördlich des Bäckerbarg gelegene Grundstück bietet hierfür eine geeignete Erweiterungsmöglichkeit unmittelbar am bestehenden Betriebsstandort. Die vorgesehene Er- schließung über die vorhandenen Betriebsgrundstücke ermöglicht eine funktionale Anbin- dung, ohne zusätzliche öffentliche Erschließungsflächen in Anspruch nehmen zu müssen. Der Erhalt des vorhandenen Knicks einschließlich der erforderlichen Abstands- und Schutzflä- chen soll im weiteren Planungsverfahren sichergestellt werden. Wirtschaftliche Auswirkungen Die Betriebserweiterungen stärken den örtlichen Wirtschaftsstandort, sichern bestehende Ar- beitsplätze und schaffen Entwicklungsperspektiven für zwei ortsansässige Unternehmen. Durch zusätzliche Investitionen und steigende Umsätze sind zudem positive Auswirkungen auf die gemeindlichen Steuereinnahmen, insbesondere die Gewerbesteuer, zu erwarten. Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen liegt damit sowohl im Interesse der betroffenen Gewerbebetriebe als auch in dem einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwick- lung der Gemeinde. Für die Fraktionen FDP CDU SPD Volker Rohlfing Jan Wolter Ingrid Sichau

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