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Antrag der Fraktionen FDP, CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und SPD auf Schaffung eines leistungsfähigen Verkehrsknotens am Knotenpunkt B432 / L98 / K51 als zweispuriger Turbokreisel mit höhenfreier Unterführung der B432 - Grundsatzbeschluss
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Tangstedt |
| Datum | 2026-09-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktionen FDP, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD beantragen einen Grundsatzbeschluss zur Schaffung eines leistungsfähigen Verkehrsknotens am Knotenpunkt B432/L98/K51 in Tangstedt. Geplant ist ein zweispuriger Turbokreisel oberirdisch mit höhenfreier Unterführung der B432 in Troglage, um Verkehrsströme zu trennen und Rückstaus zu reduzieren. Die Planung soll Rad-, Fuß- und öffentlichen Personennahverkehr sowie perspektivisch einen Zentralen Omnibusbahnhof berücksichtigen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Machbarkeit mit dem Kreis Stormarn und dem Landesbetrieb Straßenbau zu prüfen; geschätzte Gesamtkosten liegen bei etwa 15 Millionen Euro.
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Dokument
Extrahierter Text
AMT ITZSTEDT
Der Amtsdirektor
Sitzungsvorlage Datum: 17.09.2026
Status: öffentlich
TA/2026/1246
Abteilung: Stabsbereich
Sachbearbeiter/in: Sandra Kaiser
Aktenzeichen:
Gemeindevertretung Tangstedt
Antrag der Fraktionen FDP, CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und SPD auf
Schaffung eines leistungsfähigen Verkehrsknotens am Knotenpunkt B432 /
L98 / K51 als zweispuriger Turbokreisel mit höhenfreier Unterführung der
B432 - Grundsatzbeschluss
Sitzungstermin Beratungsfolge Zuständigkeit
30.09.2026 Gemeindevertretung Tangstedt Entscheidung
Sachverhalt:
Der Antrag der Fraktionen FDP, CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und SPD auf Schaffung
eines leistungsfähigen Verkehrsknotens am Knotenpunkt B432 / L98 / K51 als zweispuriger
Turbokreisel mit höhenfreier Unterführung der B432 - Grundsatzbeschluss ist der Vorlage als
Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
Nachfinanzierung erforderlich
Keine Haushaltsmittel vorhanden
Fördermittel
Fördermittel geprüft
Fördermitteltopf vorhanden
Antragstellung möglich?
Ja Nein
Anlagen:
Antrag der Fraktionen
Gemeinde Tangstedt Fraktionen der Gemeinde Tangstedt:
Der Bürgermeister FDP
Herr Jens Kleinschmidt CDU
Hauptstraße 93 Bündnis 90 / Grüne
22889 Tangstedt SPD
Tangstedt, 16. September 2026
Per Mail: [email protected]
Grundsatzbeschluss - Schaffung eines leistungsfähigen Verkehrsknotens am
Knotenpunkt B432/L98/K51 als zweispuriger Turbokreisel mit höhenfreier
Unterführung der B432
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Lieber Jens,
die Gemeindevertretung möge folgendes beschließen:
1. Grundsatzbeschluss
Die Gemeindevertretung spricht sich grundsätzlich für die Planung und Schaffung eines leis-
tungsfähigen, zukunftsfähigen Verkehrsknotens am Knotenpunkt B432 / L98 (Wulksfelder
Damm) / K51 (Hauptstraße) aus.
Ziel ist die Entwicklung eines leistungsfähigen Verkehrskonzeptes nach dem Vorbild des Och-
senzoller Kreisels, dass insbesondere eine höhenfreie Unterführung der B432 in Troglage und
einen oberirdischen Turbokreisel für die Verbindungen zwischen L98 und K51 vorsieht.
2. Eckpunkte der Planung
Bei der weiteren Planung sollen insbesondere folgende Eckpunkte berücksichtigt werden:
1. eine höhenfreie Unterführung der B432 in Troglage, um den überregionalen und
überörtlichen Durchgangsverkehr leistungsfähig und möglichst störungsfrei zu führen;
2. ein oberirdischer zweispuriger Turbokreisel zur leistungsfähigen Abwicklung der Ver-
kehre zwischen der L98 und der K51;
3. die Anbindung der Ab- und Zufahrtsrampen der B432 an den Kreisverkehr;
4. eine sichere und durchgängige Führung des Rad- und Fußverkehrs mit möglichst kreu-
zungsarmer Wegeführung;
5. barrierefreie Querungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie mobi-
litätseingeschränkte Personen;
6. die umfassende Berücksichtigung der Belange des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV);
FDP-Antrag – Kreisverkehr Knotenpunkt B432 / L98 / K51 - 22. Juli 2026
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7. die planerische Vorhaltung einer möglichen Erschließung eines Zentralen Omnibus-
bahnhofes (ZOB) einschließlich
- P+R-Anlagen,
- B+R-Anlagen sowie
- geeigneter Flächen für eine Abstell- und Betriebsinfrastruktur für autonom fah-
rende Fahrzeuge.
Die genannten Eckpunkte sollen als Zielsetzungen in die weiteren Untersuchungen und Ab-
stimmungen eingebracht werden. Die konkrete technische Ausgestaltung bleibt den erforder-
lichen verkehrlichen, technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Untersuchungen vorbe-
halten.
3. Einleitung der erforderlichen Abstimmungen
Die Verwaltung wird beauftragt, das Vorhaben frühzeitig dem Fachdienst Planung und Ver-
kehr des Kreises Stormarn vorzustellen und die grundsätzliche Umsetzbarkeit gemeinsam mit
dem Kreis zu prüfen.
Darüber hinaus soll das Vorhaben im Vorfeld einer förmlichen Bauanfrage unmittelbar mit der
zuständigen Niederlassung des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
(LBV.SH) als maßgeblichem Straßenbaulastträger erörtert und abgestimmt werden.
Dabei sollen insbesondere
- die grundsätzliche technische und verkehrliche Machbarkeit,
- die Zuständigkeiten und Baulastträgerschaften,
- die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsschritte,
- die verkehrlichen Auswirkungen auf das übergeordnete Straßennetz,
- die Belange des Rad- und Fußverkehrs,
- die Anforderungen des ÖPNV sowie
- die Möglichkeiten einer gemeinsamen Finanzierung
geklärt werden.
4. Finanzierung und Fördermöglichkeiten
Für Planung, Grunderwerb und Bau des Verkehrsknotens ist frühzeitig ein Finanzierungs- und
Förderkonzept zu entwickeln.
Die Kosten sollen in einer noch abzuschließenden Kreuzungs- und Finanzierungsvereinbarung
zwischen den beteiligten Straßenbaulastträgern und den betroffenen Nachbargemeinden ent-
sprechend den jeweiligen Zuständigkeiten und Verursachungsanteilen aufgeschlüsselt wer-
den.
Dabei sind insbesondere Fördermöglichkeiten des Landes und des Bundes zu prüfen und aus-
zuschöpfen. Für die verkehrliche Infrastruktur sollen insbesondere Förderungen nach dem Ge-
meindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) geprüft werden. Nach den jeweils geltenden För-
derbedingungen ist dabei eine Förderung von bis zu etwa 70 bis 75 Prozent in Betracht zu
ziehen.
Für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur sollen darüber hinaus Fördermöglichkei-
ten, insbesondere aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“, geprüft und entsprechende
Förderanträge vorbereitet werden.
FDP-Antrag – Kreisverkehr Knotenpunkt B432 / L98 / K51 - 23. August 2026
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Die derzeit für das Gesamtprojekt anzusetzenden Investitionskosten werden in Anlehnung an
den Umbau des Knotenpunktes „Ochsenzoller Kreisel“ vorläufig mit rund 15 Mio. Euro veran-
schlagt. Dieser Betrag ist im weiteren Planungsprozess durch eine belastbare Kostenberech-
nung zu konkretisieren.
Begründung
Der Knotenpunkt B432 / L98 (Wulksfelder Damm) / K51 (Hauptstraße) stellt bereits heute ei-
nen erheblich belasteten und verkehrlich problematischen Bereich dar. Die bestehende Ver-
kehrssituation ist durch Rückstaus, lange Wartezeiten und zahlreiche miteinander konkurrie-
rende Verkehrsströme gekennzeichnet. Dies beeinträchtigt nicht nur den motorisierten Indi-
vidualverkehr, sondern insbesondere auch den öffentlichen Personennahverkehr sowie die
Sicherheit und Attraktivität des Fuß- und Radverkehrs.
Die verkehrliche Situation an diesem Knotenpunkt wird seit Jahren in der Gemeinde Tangstedt
und in den umliegenden Gemeinden der Metropolregion Hamburg intensiv diskutiert. Ver-
schiedene Verkehrsuntersuchungen und Gutachten haben die bestehenden Belastungen und
die daraus resultierenden Handlungsbedarfe aufgezeigt. Gleichzeitig ist aufgrund der dynami-
schen Entwicklung der Gemeinden in der Region und der damit verbundenen steigenden Ein-
wohner- und Pendlerzahlen davon auszugehen, dass das Verkehrsaufkommen künftig weiter
zunehmen wird.
Eine punktuelle Optimierung der bestehenden Kreuzung erscheint deshalb langfristig nicht
ausreichend. Erforderlich ist vielmehr eine grundlegende und zukunftsorientierte Neuord-
nung des gesamten Verkehrsknotens, die sowohl die überörtlichen Verkehrsströme als auch
die innerörtlichen Verbindungen berücksichtigt.
Mit einer höhenfreien Führung der B432 in Troglage und einem darüberliegenden zweispuri-
gen Turbokreisel für die Verbindungen von und zur L98 sowie K51 kann eine klare Trennung
der wesentlichen Verkehrsströme erreicht werden. Die Anbindung der Ab- und Zufahrtsram-
pen der B432 an den Kreisverkehr ermöglicht dabei eine leistungsfähige Verknüpfung der un-
terschiedlichen Verkehrsbeziehungen.
Ein solcher Knotenpunkt bietet erhebliche verkehrliche und städtebauliche Vorteile:
1. Verbesserung des Verkehrsflusses durch die klare Trennung der Verkehrsströme und
die höhenfreie Führung der B432 können die vorhandenen Kapazitäten besser genutzt
und Verkehrsströme leistungsfähiger abgewickelt werden.
2. Verringerung von Rückstaus und Wartezeiten - die Entflechtung der Verkehrsbezie-
hungen reduziert gegenseitige Behinderungen und kann insbesondere zu den Spitzen-
zeiten zu einer deutlichen Verringerung von Rückstaus und Wartezeiten beitragen.
3. Erhöhung der Verkehrssicherheit durch den Wegfall beziehungsweise die Reduzierung
von Konfliktpunkten zwischen den unterschiedlichen Verkehrsströmen wird die Ver-
kehrssicherheit verbessert. Dies gilt insbesondere auch für den Fuß- und Radverkehr.
FDP-Antrag – Kreisverkehr Knotenpunkt B432 / L98 / K51 - 23. August 2026
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4. Verbesserung der Bedingungen für Fuß- und Radverkehr - Durchgängige, sichere und
möglichst kreuzungsarme Rad- und Gehwegverbindungen sowie barrierefreie Que-
rungsmöglichkeiten schaffen eine deutlich bessere Infrastruktur für den nichtmotori-
sierten Verkehr.
5. Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs - eine leistungsfähigere Ver-
kehrsinfrastruktur schafft bessere Voraussetzungen für einen zuverlässigen und pünkt-
lichen ÖPNV. Gleichzeitig soll die Planung die Möglichkeit eröffnen, an diesem wichti-
gen Verkehrsknoten perspektivisch einen Zentralen Omnibusbahnhof mit P+R und B+R
sowie weiteren Mobilitätsangeboten zu entwickeln.
6. Zukunftsfähige Mobilitätsinfrastruktur mit der vorsorglichen Berücksichtigung von Flä-
chen für einen Fuhrpark beziehungsweise eine Betriebsinfrastruktur für autonom fah-
rende Fahrzeuge kann der Verkehrsknoten bereits heute auf zukünftige Entwicklungen
der Mobilität ausgerichtet werden.
7. Reduzierung von Lärm- und Schadstoffbelastungen - ein gleichmäßigerer Verkehrsab-
lauf mit weniger Stop-and-go-Verkehr kann dazu beitragen, Lärm- und Schadstoffbe-
lastungen im Umfeld des Knotenpunktes zu reduzieren.
Der geplante Umbau ist daher nicht lediglich als Maßnahme zur Verbesserung des motorisier-
ten Individualverkehrs zu verstehen. Vielmehr soll ein integrierter und zukunftsfähiger Mobi-
litätsknoten geschaffen werden, der die Interessen von Auto-, Bus-, Rad- und Fußverkehr mit-
einander verbindet und gleichzeitig die Voraussetzungen für zukünftige Mobilitätsformen
schafft.
Da die B432 als übergeordnete Bundesstraße maßgeblich in der Zuständigkeit des Landes be-
ziehungsweise der hierfür zuständigen Straßenbaulastträger liegt, kann ein derartiges Vorha-
ben nicht allein durch die Gemeinde umgesetzt werden. Eine frühzeitige Einbindung des Krei-
ses Stormarn sowie insbesondere des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-
Holstein (LBV.SH) ist daher zwingend erforderlich.
Mit der frühzeitigen Vorstellung des Projektes beim Fachdienst Planung und Verkehr des Krei-
ses Stormarn und der direkten Abstimmung mit dem LBV.SH soll zunächst geklärt werden,
unter welchen technischen, verkehrlichen, rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen ein
solches Vorhaben realisiert werden kann.
Die Gemeindevertretung setzt mit diesem Grundsatzbeschluss daher ein klares Signal für
eine langfristige, leistungsfähige und sichere Verkehrslösung am Knotenpunkt
B432/L98/K51. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Kreis, dem Land, dem Bund, beteiligten Stra-
ßenbaulastträgern und den betroffenen Nachbargemeinden eine tragfähige Planung zu ent-
wickeln und die erforderlichen Förder- und Finanzierungswege frühzeitig zu erschließen.
Die vorläufige Kostenschätzung von rund 15 Mio. Euro stellt dabei ausdrücklich einen Pla-
nungsansatz dar. Durch die mögliche Beteiligung mehrerer Straßenbaulastträger und Gemein-
den sowie die Nutzung von Fördermitteln des Landes und des Bundes soll der auf die einzelnen
Beteiligten entfallende Eigenanteil auf ein vertretbares Maß begrenzt werden.
Die Gemeindevertretung hält es angesichts der bereits heute bestehenden Verkehrsprobleme
und der absehbaren weiteren Verkehrsentwicklung für erforderlich, jetzt die notwendigen
FDP-Antrag – Kreisverkehr Knotenpunkt B432 / L98 / K51 - 23. August 2026
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Planungsschritte einzuleiten, anstatt die bestehenden Probleme lediglich durch kurzfristige
Einzelmaßnahmen zu verwalten.
Finanzielle Auswirkung ca. 15 Mio. EUR
Gemeindeeigene Haushaltsmittel nach Feststellung der Kostengröße im Rahmen des Konzep-
tes der Finanzierung / Förderungsmöglichkeiten sowie Vorlage der Kreuzungsvereinbarung.
Für die Fraktionen
FDP CDU Die Grünen/Bündnis 90 SPD
Volker Rohlfing Jan Wolter Stefan Mauel Ingrid Sichau
FDP-Antrag – Kreisverkehr Knotenpunkt B432 / L98 / K51 - 23. August 2026
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