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Umbenennung der Arbeitsgruppen (AG) in Interfraktionelle Gesprächsformate (IGF)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Hiddenhausen |
| Datum | 2026-09-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Verwaltung der Gemeinde Hiddenhausen beantragt die Umbenennung der bestehenden Arbeitsgruppen (AG) in Interfraktionelle Gesprächsformate (IGF). Grund ist eine rechtliche Überprüfung nach einer CDU-Anfrage zur Nichtöffentlichkeit dieser Formate. Die Umbenennung soll der Klarstellung und Transparenz dienen, während die rechtliche Bewertung bestätigt, dass solche nicht-öffentlichen interfraktionellen Gesprächsformate zulässig sind. Der Rat beschließt die Umbenennung am 29.09.2026.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
VorlagenNr: VL-137/2026
Amt: Amt für Zentrale Dienste
Aktenz.: 10 Lap
Datum: 17.09.2026
Beratungsfolge
Gremium Termin Kennung Beratungsaktion
Rat der Gemeinde Hiddenhausen 29.09.2026 öffentlich beschließend
Betreff:
Umbenennung der Arbeitsgruppen (AG) in Interfraktionelle Gesprächsformate (IGF)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hiddenhausen beschließt die Umbenennung der bestehenden
Arbeitsgruppen (AG) in Interfraktionelle Gesprächsformate (IGF).
Finanzielle Auswirkungen: Kosten:
Finanzmittel verfügbar: Produkt:
Klimatische Auswirkungen: ☐ POSITIV ☐ NEGATIV ☐ NEUTRAL
Begründung;
Sachdarstellung:
Seit vielen Jahren bestehen bei der Gemeinde Hiddenhausen Arbeitsgruppen (AG), wie zum
Beispiel die AG Haushalt oder die AG Klimaschutz und Mobilität. Diese haben sich als nicht-
öffentliche Gesprächsformate fest etabliert und dienen ausschließlich dem themenspezifischen
interfraktionellen Austausch. Die AGs werden in unregelmäßigen Abständen durch Einladung der
Verwaltung einberufen. Besprochene Inhalte aus den Gesprächsformaten sind ohne
Bindungswirkung für nachgelagerte Gremien.
Aufgrund der Anfrage der CDU-Fraktion zur rechtlichen Bewertung der Nichtöffentlichkeit der
Arbeitsgruppen „Haushalt“ und „Klimaschutz und Mobilität“ vom 30.06.2026 hat die Verwaltung
eine rechtliche Überprüfung der Arbeitsgruppen vorgenommen. Die Anfrage wurde in der Sitzung
des Rates am 09.07.2026 von der Verwaltung beantwortet.
Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Bildung von Arbeitsgruppen weder in den §§ 57, 58 GO
NRW enthalten sind, noch an anderer Stelle in der GO NRW normiert werden. Im Rahmen der
Organisationsfreiheit der Gemeinden obliegt Gemeinden durchaus die Befugnis, Arbeitsgruppen
und ähnliche Gremien zu bilden. Der Nutzen liegt dabei in der schnellen und effizienten
Information und Kommunikation der politischen Entscheidungsträger.
Die Aufgaben von Arbeitsgruppen beschränken sich auf Beiträge (Stellungnahmen, Empfehlungen
etc.), die dem von der GO NRW vorgesehenen Entscheidungsfindungsprozess der Ausschüsse
und des Rates vorgelagert sind und die keine Bindungswirkung für die Ausschüsse oder den Rat
haben. Im Interesse der Chancengleichheit sollten darüber hinaus alle im Rat vertretenen
Fraktionen die Möglichkeit bekommen, Mitglieder in den Arbeitsgruppen zu stellen.
Der Öffentlichkeitsgrundsatz gilt bei unregelmäßig und nicht institutionalisiert, etwa nur auf
ausdrückliche Einladung der Verwaltung, zusammentretenden Arbeitsgruppen nicht.
Eine Pflicht zur Veröffentlichung von Protokollen, Niederschriften etc. der Arbeitsgruppen besteht
nicht, soweit alle Ratsfraktionen in den Arbeitsgruppen vertreten sind.
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Aufbauend auf die Ergebnisse der rechtlichen Überprüfung empfiehlt die Verwaltung daher aus
Gründen der Klarstellung und Transparenz, die vorhandenen Arbeitsgruppen (AG) in
Interfraktionelle Gesprächsformate (IGF) umzubenennen.
Der Bürgermeister
Anlage(n):
- keine
Beschlussvorlage VL-137/2026 Seite 2 von 2
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