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Einführung einer "Windeltonne" für Familien mit Kleinkindern -Antrag nach § 24 GO NRW von Herrn David Kerkenhoff-Szopinski
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kalkar |
| Datum | 2026-09-24 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Herr David Kerkenhoff-Szopinski beantragt die Einführung einer speziellen "Windeltonne" für Familien mit Kleinkindern. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragte die Verwaltung, den Bedarf, verschiedene Entsorgungsangebote und Entlastungsmöglichkeiten bei Abfallgebühren zu prüfen. Dabei sollen rechtliche, finanzielle und gebührenrechtliche Auswirkungen analysiert werden. Die Verwaltung soll anschließend eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorlegen.
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Dokument
Extrahierter Text
Antrag
Fachbereich 1 - Verwaltungssteuerung und -service
Vorlagen-Nr. A-12/32
Beratungsart öffentlich
Einführung einer "Windeltonne" für Familien mit Kleinkindern
-Antrag nach § 24 GO NRW von Herrn David Kerkenhoff-Szopinski
Beratungsfolge:
24.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss beschließend
Stellungnahme der Verwaltung:
Für zulässige Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW ist der Haupt- und Finanzaus-
schuss (HFA) zuständig.
Der HFA übernimmt die petitionsrechtliche Behandlung: er prüft die Eingabe inhaltlich und über-
weist sie – gegebenenfalls mit einer Empfehlung – an die nach Gesetz, Hauptsatzung und Zu-
ständigkeitsordnung sachlich entscheidungsberechtigte Stelle. Deren Zuständigkeit bleibt durch
das Petitionsverfahren unberührt.
Der HFA erfüllt damit die politische Kontroll- und Petitionsfunktion. Er kann die Eingabe unterstüt-
zen, ablehnen oder eine abweichende Empfehlung aussprechen. Die abschließende Sachent-
scheidung trifft jedoch ausschließlich die jeweils zuständige Bürgermeisterin, der zuständige Aus-
schuss oder der Rat.
Der mit der Eingabe vorgelegte Vorschlag bedarf vor einer Entscheidung einer umfassenden
fachlichen Prüfung. Dabei sind insbesondere der tatsächliche Bedarf, rechtlich und organisato-
risch umsetzbare Entlastungsmöglichkeiten für Familien sowie die Auswirkungen auf den Gebüh-
renhaushalt zu betrachten. Die Verwaltung wird anschließend eine Empfehlung für das weitere
Vorgehen vorlegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen vorhanden: Ja X Nein
Beschlussvorschlag:
Abweichend von dem Beschlussvorschlag der Eingabe beauftragt der Haupt- und Finanzaus-
schuss die Verwaltung, den Bedarf, die unterschiedlichen Entsorgungsangebote sowie die be-
stehenden Möglichkeiten zur Entlastung von Familien im Bereich der Abfallentsorgungsgebühren
zu prüfen. Hierbei sind insbesondere die rechtlichen, finanziellen und gebührenrechtlichen Aus-
wirkungen darzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Haupt- und Finanzausschuss eine
Empfehlung für das weitere Vorgehen vorzulegen.
Kalkar, den 11.09.2026
Die Bürgermeisterin
i. V. Frank Sundermann
Anlage(n):
1. Windeltonnen_Antrag
2. Vorschlag Windeltonnen_Änderungssatzung
Antrag A-12/32 Seite 2 von 2
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