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Sicherstellung der Bewässerung und des Erhalts der Altbäume - Antrag des Bürgers Ralf Lenders vom 29.06.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKalkar
Datum2026-09-24
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Antrag Fachbereich 1 - Verwaltungssteuerung und -service Vorlagen-Nr. A-12/30 Beratungsart öffentlich Sicherstellung der Bewässerung und des Erhalts der Altbäume - Antrag des Bürgers Ralf Lenders vom 29.06.2026 Beratungsfolge: 24.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss beschließend Stellungnahme der Verwaltung: Für zulässige Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW ist nach § 6 der Hauptsatzung der Stadt Kalkar der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) zuständig. Der HFA übernimmt die petitionsrechtliche Behandlung: er prüft die Eingabe inhaltlich und über- weist sie – gegebenenfalls mit einer Empfehlung – an die nach Gesetz, Hauptsatzung und Zu- ständigkeitsordnung sachlich entscheidungsberechtigte Stelle. Deren Zuständigkeit bleibt durch das Petitionsverfahren unberührt. Der HFA erfüllt damit die politische Kontroll- und Petitionsfunktion. Er kann die Eingabe unterstüt- zen, ablehnen oder eine abweichende Empfehlung aussprechen. Die abschließende Sachent- scheidung trifft jedoch ausschließlich die jeweils zuständige Bürgermeisterin, der zuständige Aus- schuss oder der Rat. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen vorhanden: Ja X Nein Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss verweist den Antrag des Bürgers Ralf Lenders zur Sicherstel- lung der Bewässerung und des Erhalts der Altbäume an den Ausschuss für Bauwesen und Um- welt. Kalkar, den 01.09.2026 Die Bürgermeisterin Alexandra Schacky Anlage(n): 1. Bürgerantrag

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