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Sicherstellung der Bewässerung und des Erhalts der Altbäume - Antrag des Bürgers Ralf Lenders vom 29.06.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kalkar |
| Datum | 2026-09-24 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antrag
Fachbereich 1 - Verwaltungssteuerung und -service
Vorlagen-Nr. A-12/30
Beratungsart öffentlich
Sicherstellung der Bewässerung und des Erhalts der Altbäume
- Antrag des Bürgers Ralf Lenders vom 29.06.2026
Beratungsfolge:
24.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss beschließend
Stellungnahme der Verwaltung:
Für zulässige Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW ist nach § 6 der Hauptsatzung
der Stadt Kalkar der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) zuständig.
Der HFA übernimmt die petitionsrechtliche Behandlung: er prüft die Eingabe inhaltlich und über-
weist sie – gegebenenfalls mit einer Empfehlung – an die nach Gesetz, Hauptsatzung und Zu-
ständigkeitsordnung sachlich entscheidungsberechtigte Stelle. Deren Zuständigkeit bleibt durch
das Petitionsverfahren unberührt.
Der HFA erfüllt damit die politische Kontroll- und Petitionsfunktion. Er kann die Eingabe unterstüt-
zen, ablehnen oder eine abweichende Empfehlung aussprechen. Die abschließende Sachent-
scheidung trifft jedoch ausschließlich die jeweils zuständige Bürgermeisterin, der zuständige Aus-
schuss oder der Rat.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen vorhanden: Ja X Nein
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss verweist den Antrag des Bürgers Ralf Lenders zur Sicherstel-
lung der Bewässerung und des Erhalts der Altbäume an den Ausschuss für Bauwesen und Um-
welt.
Kalkar, den 01.09.2026
Die Bürgermeisterin
Alexandra Schacky
Anlage(n):
1. Bürgerantrag
Text aus PDF extrahiert