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Vorrangige Einplanung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes (SVIK) für Investitionen in den Bereichen Schulen, Feuerwehr und Straßen; Antrag der CDU/FDP-Gruppe vom 15.06.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Rinteln |
| Datum | 2026-09-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU/FDP-Gruppe beantragte am 15.06.2026 die vorrangige Einplanung von Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes (SVIK) für Investitionen in Schulen, Feuerwehr und Straßen. Die Verwaltung empfiehlt, die Verwendung dieser Mittel erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2027 zu erörtern und zu beschließen. Die Stadt plant, SVIK-Mittel für die ehemalige IGS an der Klosterstraße einzusetzen; bereits 270.000 Euro wurden für Digitalisierung bewilligt.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin
Beschlussvorlage 202-2026 1. Ergänzung
AMT/OE 20 öffentlich
T O P :
Vorrangige Einplanung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität des Bundes (SVIK) für Investitionen in den Bereichen Schulen,
Feuerwehr und Straßen;
Antrag der CDU/FDP-Gruppe vom 15.06.2026
Beteiligte Gremien TOP-Nr. Sitzungs- Beratungsaktion
termin
Ausschuss für Wirtschaft und 29.09.2026 vorberatend
Finanzen
Verwaltungsausschuss 30.09.2026 vorberatend
Rat der Stadt Rinteln 08.10.2026 beschließend
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Über die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität des Bundes (SVIK) wird mit im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
2027 entschieden.
Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin
Beschlussvorlage 202-2026 1. Ergänzung
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 15.06.2026 hat die CDU/FDP-Gruppe im Rat der Stadt Rinteln einen
Antrag bezüglich der vorrangigen Einplanung der Mittel aus dem Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes (SVIK) für Investitionen in den Bereichen
Schulen, Feuerwehr und Straßen gestellt. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage
beigefügt.
Der Antrag wurde gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt
Rinteln zur Vorbereitung an den Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen überwiesen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes (SVIK) mit im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen 2027 zu erörtern und zu beschließen.
Aus Sicht der Verwaltung sollten Mittel aus dem SVIK für die ehemalige IGS an der
Klosterstr. 18 verwendet werden.
Mit Beschlussvorlage 239-2026 wurde schon beschlossen 270.000 Euro der SVIK
Mittel für Digitalisierung zu verwenden.
Zu den Haushaltsplanberatungen 2027 macht die Verwaltung konkrete Vorschläge bei
welchen investiven Maßnahmen die SVIK-Mittel noch verwendet werden sollten.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Der Antrag hat haushaltsrechtliche Auswirkungen auf den Finanzplan (Investive
Haushaltsplanung) ab dem Haushaltsjahr 2027.
Belange von Jugendlichen und jungen Erwachsenen:
Die Belage von Jugendlichen und jungen Erwachsene werden bei der Verwendung
der Mittel mit berücksichtigt bei der Verwendung der Mittel.
Belange von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung:
Die Belage von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung werden
bei der Verwendung der Mittel mit berücksichtigt.
Auswirkungen auf die Umwelt:
Die Auswirkungen auf die Umwelt werden bei der Verwendung der Mittel mit
berücksichtigt.
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