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Prüfung und Umsetzung von Einschränkungen sowie lokalen Verboten für privates Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2) zum Jahreswechsel 2026/2027 - hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Nörvenich |
| Datum | 2026-10-01 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass die Verwaltung prüft, wo im Gemeindegebiet Nörvenich Verbotszonen für privates Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2) zum Jahreswechsel 2026/2027 eingerichtet werden können. Die Ordnungsbehördliche Verordnung soll entsprechend ergänzt werden, mit Fokus auf den Schutz brandempfindlicher Gebäude und sensibler Bereiche wie Altenheime, Kitas und Schulen. Zudem soll die Gemeinde den Bund auffordern, kommunalen Spitzenverbänden durch Änderung der Sprengstoffverordnung mehr Autonomie für umfassendere Feuerwerksverbote zu gewähren.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 101/2026
Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2025-2030)
HSG: Stabstelle Gremien, Wirtschaftsförderung & vom 17.09.2026
Mobil.
Sachbearbeiter: Tanja Werthmann
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil -
An den
Rat 01.10.2026
Prüfung und Umsetzung von Einschränkungen sowie lokalen Verboten für privates
Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2) zum Jahreswechsel 2026/2027 - hier: Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
I. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt den Etat ja
nein
II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen)
ACHTUNG – Anlage der Verwaltung wird zeitnah nachgereicht.
Mit Datum vom 16.10.2026 stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den als Anlage beigefügten
Antrag.
Der genaue Wortlaut ist dem Antrag zu entnehmen.
III: Beschlussvorschlag:
Gemäß Antrag:
1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, rechtlich zu prüfen, in welchen Teilen des
Gemeindegebietes von Nörvenich für den Jahreswechsel 2026/2027 Verbotszonen für
privates Silvesterfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2) eingerichtet
werden können.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu eine entsprechende Ergänzung der
Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung vorzubereiten. Zu berücksichtigen sind insbesondere der
Schutz von besonders brandempfindlichen Gebäuden sowie sensible Bereiche wie die
Nähe zu Altenheimen, Kitas und Schulen.
3. Die Gemeinde Nörvenich schließt sich den Initiativen von kommunalen
Spitzenverbänden, der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Bundesweites Böllerverbot, jetzt!
- GdP und Umweltverbänden an und fordert den Bundesgesetzgeber auf, den
Kommunen durch eine Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.
SprengV) endlich die volle gesetzliche Autonomie zu übertragen, um bei Bedarf ein
vollständiges, gemeindeweites Verbot für privates Feuerwerk erlassen zu können.
Text aus PDF extrahiert