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Prüfung und Umsetzung von Einschränkungen sowie lokalen Verboten für privates Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2) zum Jahreswechsel 2026/2027 - hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Nörvenich
Datum2026-10-01
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass die Verwaltung prüft, wo im Gemeindegebiet Nörvenich Verbotszonen für privates Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2) zum Jahreswechsel 2026/2027 eingerichtet werden können. Die Ordnungsbehördliche Verordnung soll entsprechend ergänzt werden, mit Fokus auf den Schutz brandempfindlicher Gebäude und sensibler Bereiche wie Altenheime, Kitas und Schulen. Zudem soll die Gemeinde den Bund auffordern, kommunalen Spitzenverbänden durch Änderung der Sprengstoffverordnung mehr Autonomie für umfassendere Feuerwerksverbote zu gewähren.

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Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 101/2026 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2025-2030) HSG: Stabstelle Gremien, Wirtschaftsförderung & vom 17.09.2026 Mobil. Sachbearbeiter: Tanja Werthmann Beschlussvorlage - öffentlicher Teil - An den Rat 01.10.2026 Prüfung und Umsetzung von Einschränkungen sowie lokalen Verboten für privates Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2) zum Jahreswechsel 2026/2027 - hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt den Etat ja nein II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) ACHTUNG – Anlage der Verwaltung wird zeitnah nachgereicht. Mit Datum vom 16.10.2026 stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den als Anlage beigefügten Antrag. Der genaue Wortlaut ist dem Antrag zu entnehmen. III: Beschlussvorschlag: Gemäß Antrag: 1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, rechtlich zu prüfen, in welchen Teilen des Gemeindegebietes von Nörvenich für den Jahreswechsel 2026/2027 Verbotszonen für privates Silvesterfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2) eingerichtet werden können. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu eine entsprechende Ergänzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorzubereiten. Zu berücksichtigen sind insbesondere der Schutz von besonders brandempfindlichen Gebäuden sowie sensible Bereiche wie die Nähe zu Altenheimen, Kitas und Schulen. 3. Die Gemeinde Nörvenich schließt sich den Initiativen von kommunalen Spitzenverbänden, der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Bundesweites Böllerverbot, jetzt! - GdP und Umweltverbänden an und fordert den Bundesgesetzgeber auf, den Kommunen durch eine Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) endlich die volle gesetzliche Autonomie zu übertragen, um bei Bedarf ein vollständiges, gemeindeweites Verbot für privates Feuerwerk erlassen zu können.

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