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Beschlussfassung zur Aufstellung für den Bebauungsplan "Domäne Dornburg" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Schließung eines städtebaulichen Vertrags

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TypAntrag
GemeindeDornburg-Camburg
Datum2026-06-23
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STADT DORNBURG-CAMBURG Der Bürgermeister Beschlussvorlage Vorlagen-Nr.: 20/134/2026 Datum: 22.05.2026 Aktenzeichen: 423.3.20.01-DBC-CKo Sachgebiet: Hoch- u. Tiefbau Bearbeiter: Kober, Carolin Beratungsfolge Termin Status Bauausschuss Dornburg-Camburg 02.06.2026 nichtöffentlich vorberatend Hauptausschuss Dornburg-Camburg 09.06.2026 nichtöffentlich vorberatend Stadtrat Dornburg-Camburg 23.06.2026 öffentlich beschließend Betreff: Beschlussfassung zur Aufstellung für den Bebauungsplan "Domäne Dornburg" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Schließung eines städtebaulichen Vertrages Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg beschließt in seiner Sitzung am 23.06.2026 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Domäne Dornburg“. Die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen) wird für diesen die Kosten übernehmen, dazu wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Begründung: 1. Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die folgenden Flurstücke: Gemarkung Dornburg Flur 1 Flurstücke 102; 105/1; 105/3; 105/4, 3; 2 Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Ziele und Zwecke der Planung Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Revitalisierung der historisch geprägten Domäne zu schaffen, die sich derzeit in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet. Durch die Bauleitplanung soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung des Plangebietes ermöglicht und eine zukunftsfähige Nutzungsperspektive eröffnet werden. Vorgesehen ist die Entwicklung einer gemischt genutzten Struktur, insbesondere für • Wohnnutzungen, • Hotellerie sowie • gastronomische Angebote. Ein weiteres Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete verkehrliche Erschließung des Plangebietes, einschließlich der Ergänzung von Erschließungsflächen. Darüber hinaus sollen geeignete Flächen für den ruhenden Verkehr vorgesehen werden, um eine funktionsgerechte Parkierung für die vorgesehenen Nutzungen sicherzustellen und Nutzungskonflikte zu vermeiden. Der Bebauungsplan dient damit der städtebaulichen und funktionalen Aufwertung des Areals, der Sicherung einer geordneten baulichen Entwicklung sowie der Aktivierung bislang unzureichend genutzter Bausubstanz unter Berücksichtigung öffentlicher und privater Belange. 3. Verfahrensart Der Bebauungsplan soll im Regelverfahren nach §§ 2 ff. BauGB aufgestellt werden. Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen sollen in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. 4. Bekanntmachung Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 5. Kosten Die Kosten werden von der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen) übernommen. Rechtliche Grundlage: BauGB Einreicher: Bürgermeister Der Beschlussvorschlag wurde am 22.05.2026 beim Bürgermeister zur Aufnahme in die Tagesordnung vorgelegt. Datum: Unterschrift: - Bürgermeister - Hat der Beschluss finanzielle Auswirkungen für die Stadt?  ja  nein Stellungnahme der Verwaltung: Der Beschlussvorschlag wurde ausgearbeitet von Bearbeiter VG : Frau Kober Datum : 22.05.2026 Unterschrift: Anlagenverzeichnis: 1 26-05-18_Geltungsbereich_Domäne 2 Städtebaulicher Vertrag Entwurf LEG_NEU - 2 -

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