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Beschlussfassung zur Aufstellung für den Bebauungsplan "Domäne Dornburg" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Schließung eines städtebaulichen Vertrags
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dornburg-Camburg |
| Datum | 2026-06-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT DORNBURG-CAMBURG
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
Vorlagen-Nr.: 20/134/2026
Datum: 22.05.2026
Aktenzeichen: 423.3.20.01-DBC-CKo
Sachgebiet: Hoch- u. Tiefbau
Bearbeiter: Kober, Carolin
Beratungsfolge Termin Status
Bauausschuss Dornburg-Camburg 02.06.2026 nichtöffentlich vorberatend
Hauptausschuss Dornburg-Camburg 09.06.2026 nichtöffentlich vorberatend
Stadtrat Dornburg-Camburg 23.06.2026 öffentlich beschließend
Betreff:
Beschlussfassung zur Aufstellung für den Bebauungsplan "Domäne Dornburg" gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB und Schließung eines städtebaulichen Vertrages
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Dornburg-Camburg beschließt in seiner Sitzung am 23.06.2026 gemäß
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Domäne Dornburg“.
Die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen) wird für diesen die Kosten
übernehmen, dazu wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
Begründung:
1. Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die folgenden Flurstücke:
Gemarkung Dornburg
Flur 1
Flurstücke 102; 105/1; 105/3; 105/4, 3; 2
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan. Der Lageplan ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Revitalisierung der historisch geprägten Domäne zu schaffen, die sich derzeit in einem
sanierungsbedürftigen Zustand befindet.
Durch die Bauleitplanung soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung des Plangebietes
ermöglicht und eine zukunftsfähige Nutzungsperspektive eröffnet werden. Vorgesehen ist die
Entwicklung einer gemischt genutzten Struktur, insbesondere für
• Wohnnutzungen,
• Hotellerie sowie
• gastronomische Angebote.
Ein weiteres Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
geordnete verkehrliche Erschließung des Plangebietes, einschließlich der Ergänzung von
Erschließungsflächen. Darüber hinaus sollen geeignete Flächen für den ruhenden Verkehr
vorgesehen werden, um eine funktionsgerechte Parkierung für die vorgesehenen Nutzungen
sicherzustellen und Nutzungskonflikte zu vermeiden.
Der Bebauungsplan dient damit der städtebaulichen und funktionalen Aufwertung des Areals, der
Sicherung einer geordneten baulichen Entwicklung sowie der Aktivierung bislang unzureichend
genutzter Bausubstanz unter Berücksichtigung öffentlicher und privater Belange.
3. Verfahrensart
Der Bebauungsplan soll im Regelverfahren nach §§ 2 ff. BauGB aufgestellt werden. Die
voraussichtlichen Umweltauswirkungen sollen in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet
werden.
4. Bekanntmachung
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
5. Kosten
Die Kosten werden von der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen)
übernommen.
Rechtliche Grundlage:
BauGB
Einreicher: Bürgermeister
Der Beschlussvorschlag wurde am 22.05.2026 beim Bürgermeister zur Aufnahme in die
Tagesordnung vorgelegt.
Datum: Unterschrift:
- Bürgermeister -
Hat der Beschluss finanzielle Auswirkungen für die Stadt? ja nein
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Beschlussvorschlag wurde ausgearbeitet von
Bearbeiter VG : Frau Kober
Datum : 22.05.2026 Unterschrift:
Anlagenverzeichnis:
1 26-05-18_Geltungsbereich_Domäne
2 Städtebaulicher Vertrag Entwurf LEG_NEU
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