Startseite › Bobenheim-Roxheim › Antrag

Antrag der CDU-Fraktion vom 30.08.2026 hier: Öffnung des Silberseerundwegs

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBobenheim-Roxheim
Datum2026-09-23
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt die Wiedereröffnung des gesperrten Silberseerundwegs, der seit jeher ein wichtiges Naherholungsgebiet darstellt, aber wegen Windbruchgefahr und illegaler Aktivitäten gesperrt werden musste. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bereitschaft privater Grundstückseigentümer zur Verfügungstellung ihrer Flächen zu prüfen und bei der Unteren Naturschutzbehörde abzuklären, ob notwendige Rodungsmaßnahmen im geschützten Vogel- und Landschaftsschutzgebiet genehmigungsfähig sind. Nach Abschluss beider Prüfungen berichtet die Verwaltung dem Ausschuss über die Ergebnisse.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Gemeinderat Bobenheim-Rox- Datum: 08.09.2026 heim Bezug-Nummer: 2021/001 und 2022/004 Fachbereich: FB 2: Bauen und Umwelt Verfasser: Claudia Aschmetat Aktenzeichen: FB2/551 261 1-141446 Beschlussvorlage Nr. 2026/073 Betreff: Antrag der CDU-Fraktion vom 30.08.2026 hier: Öffnung des Silberseerundwegs Beratungsreihenfolge: Gremium Datum Vorlagenstatus Umwelt- und Landwirtschaftsaus- 23.09.2026 öffentlich schuss Finanzierung: Kostenstelle Ansatz Beschlussantrag: 1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Eigentümer des überwiegen- den Teils des Silbersee-Rundweges grundsätzlich bereit sind, ihre Flächen für eine dau- erhafte Wiedereröffnung und die öffentliche Nutzung des Rundweges zur Verfügung zu stellen. 2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Naturschutzbe- hörde anzufragen, ob den für die Verkehrssicherheit zwingend erforderlichen Rodungs- und Baumprüfmaßnahmen im betroffenen Landschafts- und Vogelschutzgebiet aus na- turschutzrechtlicher Sicht zugestimmt werden kann und welche Kompensationsmaß- nahmen hierfür voraussichtlich gefordert werden. 3. Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss nach Abschluss der beiden Prüfverfahren über das Ergebnis, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden. - 2 - Begründung: Mit Schreiben vom 30.08.2026 beantragt die CDU-Fraktion, die Wiedereröffnung des Silber- seerundweges voran zu treiben und hierfür die Pflichten der Gemeinde als Grundstückseigentü- mer zu erfüllen. Hierfür sei eine Begutachtung der windbruchgefährdeten Bäume, deren Ent- nahme und ggf. adäquate Kompensationsmaßnahmen vorzunehmen. Begründet wurde der Antrag im Wesentlichen damit, dass der betroffene Rundweg seit jeher ein bestimmendes und prägendes Element für die Freizeitgestaltung und die Naherholung in unserer Gemeinde darstelle. Aufgrund von akutem Windbruch und der damit verbundenen Gefahr durch umstürzende Bäume musste der Weg jedoch zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vollstän- dig gesperrt werden. Mit dem vorliegenden Antrag wird das Ziel verfolgt, diesen wertvollen Erholungsraum wieder zu- gänglich zu machen. Dabei wurde betont, dass eine Wiedereröffnung dem Naturschutz in zwei- erlei Hinsicht gerecht werden könne: • Gesteuerte Naturbeobachtung: Durch den Rundweg wrden im südlichen Seegebiet Na- turbeobachtungsstellen reaktiviert. Dies ermögliche eine gelenkte und umweltverträgliche Naturerfahrung für die Bevölkerung. • Ökologische Aufwertung: Ein einzuholendes Gutachten solle den Zustand bewerten und geeignete Kompensationsmaßnahmen definieren. Durch gezielte Neupflanzungen standortgerechter Bäume könne der Zustand des Areals langfristig sogar ökologisch ver- bessert werden. Zudem habe die Praxis gezeigt, dass die anhaltende Sperrung des Weges zu einer unbeabsich- tigten, negativen Entwicklung führe: Da eine offizielle Wegeführung fehle, sei eine deutliche Zu- nahme illegaler Aktivitäten im gesperrten Bereich festzustellen. Es komme vermehrt zu wildem Lagern und unerlaubten Feuerstellen. Diese unkontrollierten Aktivitäten könnten durch eine ge- ordnete Wiedereröffnung des Weges eingedämmt werden. Stellungnahme der Verwaltung und rechtliche Rahmenbedingungen: Die Gemeindeverwaltung kann das grundlegende Interesse an der Wiederbelebung dieses Nah- erholungsraumes nachvollziehen, verweist jedoch auf erhebliche rechtliche und eigentumsrecht- liche Hürden, die vor einer tatsächlichen Umsetzung zwingend geklärt werden müssen: • Naturschutz- und Schutzgebietsstatus: Der betroffene Eingriffsort liegt innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes und ist zudem als europäisches Vogelschutzgebiet (Na- tura 2000) ausgewiesen. Sämtliche Maßnahmen – insbesondere die für eine Verkehrssi- cherung notwendigen Rodungen und Baumfällungen – unterliegen daher einem strengen Genehmigungsvorbehalt der Unteren Naturschutzbehörde. • Fachliche Stellungnahmen: Bereits vor einigen Jahren wurde die Stellungnahmen der Naturschutzmanagerin RPK und SÜW Frau Jörns betreffend des Areals eingeholt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass einer Wiedereröffnung des Weges gravierende natur- und artenschutzrechtliche Konflikte entgegenstehen. • Eigentumsverhältnisse: Ein wesentlicher Teil des Wegenetzes befindet sich nicht im Besitz der Gemeinde, sondern steht im Privateigentum. Ohne die ausdrückliche und dauerhafte Zustimmung der jeweiligen Eigentümer ist eine öffentliche Nutzung oder eine Durchführung von gemeindlichen Maßnahmen rechtlich nicht möglich. - 3 - Die vorstehenden Bedenken wurden seitens der Verwaltung bereits in den o. g. Drucksachen (siehe Bezugsnummer) geltend gemacht. Die eingeholten Stellungnahmen sind dort ebenfalls einsehbar. Fazit und weiteres Vorgehen: Um dem berechtigten Wunsch nach Naherholung nachzugehen, gleichzeitig aber keine rechtli- chen oder finanziellen Risiken einzugehen, schlägt die Verwaltung ein zweistufiges, vorgeschal- tetes Prüfverfahren vor: 1. Klärung der Eigentumsfrage: Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit den Ei- gentümern des überwiegenden Teils des Rundweges zu führen. Dabei soll ermittelt wer- den, ob eine grundsätzliche Bereitschaft besteht, die Flächen für die Wiedereröffnung und die dauerhafte Nutzung zur Verfügung zu stellen. 2. Vorabfrage bei der Genehmigungsbehörde: Parallel dazu wird bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde offiziell angefragt, ob und unter welchen strengen Auflagen (z. B. im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen) einer für die Verkehrssicherheit er- forderlichen Rodung aus naturschutzrechtlicher Sicht zugestimmt werden kann. 3. Erst wenn aus beiden Prüfungen positive Signale vorliegen, ist eine detaillierte Projekt- und Kostenplanung (inklusive des vorgeschlagenen neuen Gutachtens) sinnvoll. (Jens Becker) Beigeordneter

Text aus PDF extrahiert