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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Verzicht auf Verkehrsschilder in der Wupperstraße im Bereich der Radweg-Querungen und der Einmündung an der Bahnstraße

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeWipperfürth
Datum2026-09-23
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt den Verzicht auf Verkehrsschilder in der Wupperstraße bei Radweg-Querungen und an der Bahnstraße-Einmündung. Nach einem Landeserlass sollen feste Hindernisse auf Radwegen vermieden werden. Die Verwaltung lehnt dies ab: Die Schilder seien erforderlich zur eindeutigen Regelung der Vorfahrt und könnten nicht durch Bodenmarkierungen ersetzt werden. Stattdessen wurden reflektierende Leitbaken an den Pfosten angebracht und die Beschilderung an der Bahnstraße neu positioniert.

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Hansestadt Wipperfürth M/2026/884 Die Bürgermeisterin I - Ordnung Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Verzicht auf Verkehrsschilder in der Wupperstraße im Bereich der Radweg-Querungen und der Einmündung an der Bahnstraße Gremium Status Datum Beschlussqualität Ausschuss für Klima, Umwelt und Ö 23.09.2026 Kenntnisnahme Stadtentwicklung Im Verlauf der vorhandenen Rad-Gehweganlage zwischen der Unterführung Gartenstraße und der Bahnstraße wird der Radfahrer an zwei Stellen (Höhe Ökumenisches Möbellager und Höhe Jugendamt, Wupperstraße 12) über die Wupperstraße geführt. Dabei ist es erforderlich, dass die Vorfahrt an den Kreuzungen eindeutig geregelt wird. Dies geschieht durch die Verkehrszeichen 205 die an jeweils an Schilderpfosten montiert sind. Nach einem Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17.01.2024 sollen feste Hindernisse auf Radwegen möglichst vermieden werden. Nach den Maßgaben der VwV-StVO sind daher Schranken, Sperrpfosten und Absperrgeländer auf Radwegen nur dann als Verkehrseinrichtungen anzuordnen, wenn sie sich regelnd, sichernd oder verbietend auf den Verkehr auswirken. Diese Voraussetzungen treffen jedoch bei der vorgenannten Beschilderung zu. Sie sind daher entsprechend beizubehalten. Aufgrund der eindeutigen Erkennbarkeit ist z.B. eine Bodenmarkierung allein auf dem Radweg nicht ausreichend. Um die Erkennbarkeit der Beschilderungspfosten jedoch für den Radfahrer zu verbessern, wurden in Absprache mit der Kreispolizeibehörde Gummersbach zwischenzeitlich reflektierende Leitbaken für alle Beschilderungspfosten angeordnet. Die Montage erfolgt kurzfristig durch den Baubetriebshof. Zudem wurde die notwendige Beschilderung an der Bahnstraße entsprechend neu positioniert und somit aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich für den Radfahrer entfernt. Anlagen: Antrag Bündnis 90 / Die Grünen Schilder Wupperstraße

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