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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Verzicht auf Verkehrsschilder in der Wupperstraße im Bereich der Radweg-Querungen und der Einmündung an der Bahnstraße
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wipperfürth |
| Datum | 2026-09-23 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt den Verzicht auf Verkehrsschilder in der Wupperstraße bei Radweg-Querungen und an der Bahnstraße-Einmündung. Nach einem Landeserlass sollen feste Hindernisse auf Radwegen vermieden werden. Die Verwaltung lehnt dies ab: Die Schilder seien erforderlich zur eindeutigen Regelung der Vorfahrt und könnten nicht durch Bodenmarkierungen ersetzt werden. Stattdessen wurden reflektierende Leitbaken an den Pfosten angebracht und die Beschilderung an der Bahnstraße neu positioniert.
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Dokument
Extrahierter Text
Hansestadt Wipperfürth M/2026/884
Die Bürgermeisterin
I - Ordnung
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Verzicht auf Verkehrsschilder in
der Wupperstraße im Bereich der Radweg-Querungen und der Einmündung an
der Bahnstraße
Gremium Status Datum Beschlussqualität
Ausschuss für Klima, Umwelt und
Ö 23.09.2026 Kenntnisnahme
Stadtentwicklung
Im Verlauf der vorhandenen Rad-Gehweganlage zwischen der Unterführung
Gartenstraße und der Bahnstraße wird der Radfahrer an zwei Stellen (Höhe
Ökumenisches Möbellager und Höhe Jugendamt, Wupperstraße 12) über die
Wupperstraße geführt. Dabei ist es erforderlich, dass die Vorfahrt an den
Kreuzungen eindeutig geregelt wird. Dies geschieht durch die Verkehrszeichen
205 die an jeweils an Schilderpfosten montiert sind.
Nach einem Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des
Landes Nordrhein-Westfalen vom 17.01.2024 sollen feste Hindernisse auf
Radwegen möglichst vermieden werden. Nach den Maßgaben der VwV-StVO
sind daher Schranken, Sperrpfosten und Absperrgeländer auf Radwegen nur
dann als Verkehrseinrichtungen anzuordnen, wenn sie sich regelnd, sichernd
oder verbietend auf den Verkehr auswirken. Diese Voraussetzungen treffen
jedoch bei der vorgenannten Beschilderung zu. Sie sind daher entsprechend
beizubehalten. Aufgrund der eindeutigen Erkennbarkeit ist z.B. eine
Bodenmarkierung allein auf dem Radweg nicht ausreichend.
Um die Erkennbarkeit der Beschilderungspfosten jedoch für den Radfahrer zu
verbessern, wurden in Absprache mit der Kreispolizeibehörde Gummersbach
zwischenzeitlich reflektierende Leitbaken für alle Beschilderungspfosten
angeordnet. Die Montage erfolgt kurzfristig durch den Baubetriebshof.
Zudem wurde die notwendige Beschilderung an der Bahnstraße entsprechend
neu positioniert und somit aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich für den
Radfahrer entfernt.
Anlagen:
Antrag Bündnis 90 / Die Grünen Schilder Wupperstraße
Text aus PDF extrahiert