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Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Hansestadt Wipperfürth zur Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wipperfürth |
| Datum | 2026-09-23 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Freigabe von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung in Wipperfürth. Die Verwaltung prüft alle städtischen Einbahnstraßen und lehnt die Freigabe der meisten ab – etwa Siegburger-Tor-Straße, Flurstraße und Klosterstraße – wegen unzureichender Breite, Parkplätzen oder Übersichtlichkeitsproblemen. Sie beauftragt sich, nur Hermann-Löns-Weg, Marktstraße und Pollenderstraße freizugeben, die bereits die erforderlichen Kriterien erfüllen.
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Dokument
Extrahierter Text
Hansestadt Wipperfürth A/2026/314
Die Bürgermeisterin
I - Ordnung
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Hansestadt Wipperfürth
zur Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung
Gremium Status Datum Beschlussqualität
Ausschuss für Klima, Umwelt und
Ö 23.09.2026 Entscheidung
Stadtentwicklung
Stellungnahme der Verwaltung:
Radverkehr in Gegenrichtung soll in, mit Zeichen 220 beschilderten
Einbahnstraßen freigegeben werden, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit
nicht mehr als 30 km/h beträgt, eine ausreichende Begegnungsbreite
vorhanden ist und die Verkehrsführung übersichtlich ist. Erforderlichenfalls ist ein
Schutzraum für Radfahrer anzulegen. Nach den Vorgaben der Richtlinien für die
Anlage von Stadtstraßen (RASt) sollen Einbahnstraßen eine Mindestbreite von
3,00 m aufweisen, damit der Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden
kann.
Sofern eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h
gegeben ist, entscheidet die Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit der
Kreispolizeibehörde, ob und wie die betreffenden Einbahnstraßen für den
Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben wird.
Im Stadtgebiet von Wipperfürth existieren folgende Einbahnstraßen:
Stadtteil Straßenname < 30 km/h Str.-breite Radverkehr
im
Gegenverkehr
Innenstadt Siegburger Tor Straße 30 km/h 3,0 - 3,35m nein
Don-Bosco-Weg (teilweise) 30 km/h 2,7 – 3,3 m nein
Hermann-Löns-Weg 30 km/h 4,75 m ja
Hochstraße (teilweise) 30 km/h 3,5 m nein
Engelbertusstraße (teilweise) 30 km/h 3,6 – 5,5 m nein
Flurstraße 30 km/h 5,5 m nein
Klosterstraße 30 km/h 2,75 – 3,2 m nein
Lenneper Straße 50 km/h 3,8 m nein
Marktstraße Spielstraße 3,9 m ja
Peterstraße 30 km/h 5,5 m nein
Untere Straße 30 km/h 3,5 m nein
Wupperstraße (teilweise) 30 km/h 3,5 m nein
Pollenderstraße 30 km/h 3,3 – 4,0 m ja
Gaulstraße (teilweise) 30 km/h 5,0 nein
Kreuzberg Zur Grube 2,7 – 4,4 m nein
In den Ortschaften Agathaberg, Egen, Hämmern, Thier, Wipperfeld und
Ohl/Klaswipper sind keine Einbahnstraßen angeordnet.
Hinweise zu einzelnen Streckenabschnitten:
Siegburger-Tor-Straße
Bei der Straße handelt es sich um eine innerörtliche Gemeindestraße. Diese
Straße wird als Einbahnstraße geführt und ist durch Vz. 274.1 („Tempo 30-Zone“)
auf eine Geschwindigkeit von 30 km/h beschränkt. Eine Unfallhäufungsstelle ist
im genannten Streckenabschnitt nicht vorhanden. Zur Fußgängersicherung sind
in Fahrtrichtung linksseitig Steinquader verbaut. Die Fahrbahnbreite beträgt 3,00
m. Über den Streckenabschnitt wird das mit dichter Wohnbebauung
erschlossene Gebiet der Leie-Siedlung mit der Innenstadt verbunden. Zudem
wird die Straße auch durch größere landwirtschafte Fahrzeuge genutzt. Ein
dementsprechend hohes Verkehrsaufkommen ist vorzufinden. Separat für den
Radverkehr ausgewiesene Ausweichmöglichkeiten sind nicht vorhanden. Zur
Vermeidung von Unfällen im Begegnungsverkehr kann der Öffnung dieses
Streckenabschnittes für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung nicht
zugestimmt werden.
Flurstraße
Bei der Straße handelt es sich um eine innerörtliche Gemeindestraße. Diese
Straße wird in Teilbereichen als Einbahnstraße geführt und ist durch Vz. 274.1
(„Tempo 30-Zone“) auf eine Geschwindigkeit von 30 km/h beschränkt. Eine
Unfallhäufungsstelle ist im genannten Streckenabschnitt nicht vorhanden. Der
Bereich des als Einbahnstraße geführten Streckenabschnittes wird durch die
Bewohnerschaft des Siedlungsgebietes zum Parken genutzt. Durch die
geparkten Fahrzeuge und die im Streckenverlauf vorzufindende Kurvensituation
ist die Übersichtlichkeit teilweise eingeschränkt. Separat für den Radverkehr
ausgewiesene Ausweichmöglichkeiten sind nicht vorhanden. Zur Vermeidung
von Unfällen im Begegnungsverkehr kann der Öffnung dieses
Streckenabschnittes für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung nicht
zugestimmt werden.
Klosterstraße
Bei der Straße handelt es sich um eine innerörtliche Gemeindestraße. Diese
Klosterstraße wird als Einbahnstraße geführt und ist sowohl durch Vz. 274.1
(„Tempo 30-Zone“) sowie durch mehrere Fahrbahnanhebungen auf eine
Geschwindigkeit von 30 km/h beschränkt. Eine Unfallhäufungsstelle ist im
genannten Streckenabschnitt nicht vorhanden. Im Verlauf der Straße befinden
sich auf der rechten Fahrbahnseite mehrere Parkbuchten. Durch die geparkten
Fahrzeuge, die im Fahrbahnverlauf vorzufindende Kurvensituation sowie den in
Fahrtrichtung Ringstraße topographisch steilen Fahrbahnverlauf ist die
Übersichtlichkeit teilweise eingeschränkt. Separat für den Radverkehr
ausgewiesene Ausweichmöglichkeiten sind nicht vorhanden. Zur Vermeidung
von Unfällen im Begegnungsverkehr kann der Öffnung dieses
Streckenabschnittes für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung nicht
zugestimmt werden.
Wupperstraße
Bei der Straße handelt es sich um eine innerörtliche Gemeindestraße. Diese
Straße wird als Einbahnstraße geführt und ist durch Vz. 274.1 („Tempo 30-Zone“)
auf eine Geschwindigkeit von 30 km/h beschränkt. Eine Unfallhäufungsstelle ist
im genannten Streckenabschnitt nicht vorhanden. In der Wupperstraße sind
sowohl öffentliche Gebäude (Veranstaltungshalle „Alte Drahtzieherei“,
Jugendamt, Jugendzentrum) als auch die Zu- und Abfahrten zu den
Parkflächen der Fa. Radium vorhanden. Im Zuge des Straßenausbaus wurde
daher auch für den Radverkehr ein gesicherter Radweg in beide
Fahrtrichtungen errichtet. Dieser Radweg ermöglicht dem Radfahrer eine
gesicherte Verkehrsführung. Aus diesem Grunde kann der Öffnung der
Wupperstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung nicht zugestimmt werden.
Gaulstraße
Bei der Straße handelt es sich um eine innerörtliche Gemeindestraße. Diese
Straße wird im Bereich zwischen der Straße „Marktplatz und dem Knotenpunkt
Surgéres-Platz – Gaulstraße – Ringstraße als Einbahnstraße geführt. Sie ist durch
Vz. 274.1 („Tempo 30-Zone“) auf eine Geschwindigkeit von 30 km/h beschränkt.
Eine Unfallhäufungsstelle ist im genannten Streckenabschnitt nicht vorhanden.
Die Straße dient als Aufteilungsfahrbahn für den genannten Knotenpunkt
Surgéres-Platz – Gaulstraße – Ringstraße. Aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommens ist ein ungesicherter entgegenkommender Radverkehr
nicht darstellbar. Eine neuerliche Betrachtung ist nach dem geplanten Umbau
des Knotenpunktes vorzunehmen.
Anmerkung:
Sowohl der Straßenverkehrsbehörde als auch der Kreispolizeibehörde ist
bekannt, dass bereits jetzt schon Einbahnstraßen durch Radfahrer in
Gegenrichtung verbotswidrig befahren werden. Dies wird auch in Zukunft nicht
auszuschließen sein. Im Falle eines Unfalles liegt daher auch das Verschulden
dann bei dem jeweiligen Radfahrer. Eine Legalisierung einer verbotswidrigen
Nutzung durch die Straßenverkehrsbehörde kann durch die Freigabe der
Straßen für die Nutzung durch Radfahrer im Gegenverkehr jedoch aufgrund der
dargestellten Gründe nicht vorgenommen werden.
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Hermann-Löns-Weg, die Marktstraße und die
Pollenderstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben.
Anlagen:
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Freigabe von Einbahnstraßen für den
Radverkehr
Text aus PDF extrahiert