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Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Hansestadt Wipperfürth zur Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeWipperfürth
Datum2026-09-23
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Freigabe von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung in Wipperfürth. Die Verwaltung prüft alle städtischen Einbahnstraßen und lehnt die Freigabe der meisten ab – etwa Siegburger-Tor-Straße, Flurstraße und Klosterstraße – wegen unzureichender Breite, Parkplätzen oder Übersichtlichkeitsproblemen. Sie beauftragt sich, nur Hermann-Löns-Weg, Marktstraße und Pollenderstraße freizugeben, die bereits die erforderlichen Kriterien erfüllen.

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Hansestadt Wipperfürth A/2026/314 Die Bürgermeisterin I - Ordnung Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Hansestadt Wipperfürth zur Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung Gremium Status Datum Beschlussqualität Ausschuss für Klima, Umwelt und Ö 23.09.2026 Entscheidung Stadtentwicklung Stellungnahme der Verwaltung: Radverkehr in Gegenrichtung soll in, mit Zeichen 220 beschilderten Einbahnstraßen freigegeben werden, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h beträgt, eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist und die Verkehrsführung übersichtlich ist. Erforderlichenfalls ist ein Schutzraum für Radfahrer anzulegen. Nach den Vorgaben der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) sollen Einbahnstraßen eine Mindestbreite von 3,00 m aufweisen, damit der Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden kann. Sofern eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gegeben ist, entscheidet die Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde, ob und wie die betreffenden Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben wird. Im Stadtgebiet von Wipperfürth existieren folgende Einbahnstraßen: Stadtteil Straßenname < 30 km/h Str.-breite Radverkehr im Gegenverkehr Innenstadt Siegburger Tor Straße 30 km/h 3,0 - 3,35m nein Don-Bosco-Weg (teilweise) 30 km/h 2,7 – 3,3 m nein Hermann-Löns-Weg 30 km/h 4,75 m ja Hochstraße (teilweise) 30 km/h 3,5 m nein Engelbertusstraße (teilweise) 30 km/h 3,6 – 5,5 m nein Flurstraße 30 km/h 5,5 m nein Klosterstraße 30 km/h 2,75 – 3,2 m nein Lenneper Straße 50 km/h 3,8 m nein Marktstraße Spielstraße 3,9 m ja Peterstraße 30 km/h 5,5 m nein Untere Straße 30 km/h 3,5 m nein Wupperstraße (teilweise) 30 km/h 3,5 m nein Pollenderstraße 30 km/h 3,3 – 4,0 m ja Gaulstraße (teilweise) 30 km/h 5,0 nein Kreuzberg Zur Grube 2,7 – 4,4 m nein In den Ortschaften Agathaberg, Egen, Hämmern, Thier, Wipperfeld und Ohl/Klaswipper sind keine Einbahnstraßen angeordnet. Hinweise zu einzelnen Streckenabschnitten: Siegburger-Tor-Straße Bei der Straße handelt es sich um eine innerörtliche Gemeindestraße. Diese Straße wird als Einbahnstraße geführt und ist durch Vz. 274.1 („Tempo 30-Zone“) auf eine Geschwindigkeit von 30 km/h beschränkt. Eine Unfallhäufungsstelle ist im genannten Streckenabschnitt nicht vorhanden. Zur Fußgängersicherung sind in Fahrtrichtung linksseitig Steinquader verbaut. Die Fahrbahnbreite beträgt 3,00 m. Über den Streckenabschnitt wird das mit dichter Wohnbebauung erschlossene Gebiet der Leie-Siedlung mit der Innenstadt verbunden. Zudem wird die Straße auch durch größere landwirtschafte Fahrzeuge genutzt. Ein dementsprechend hohes Verkehrsaufkommen ist vorzufinden. Separat für den Radverkehr ausgewiesene Ausweichmöglichkeiten sind nicht vorhanden. Zur Vermeidung von Unfällen im Begegnungsverkehr kann der Öffnung dieses Streckenabschnittes für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung nicht zugestimmt werden. Flurstraße Bei der Straße handelt es sich um eine innerörtliche Gemeindestraße. Diese Straße wird in Teilbereichen als Einbahnstraße geführt und ist durch Vz. 274.1 („Tempo 30-Zone“) auf eine Geschwindigkeit von 30 km/h beschränkt. Eine Unfallhäufungsstelle ist im genannten Streckenabschnitt nicht vorhanden. Der Bereich des als Einbahnstraße geführten Streckenabschnittes wird durch die Bewohnerschaft des Siedlungsgebietes zum Parken genutzt. Durch die geparkten Fahrzeuge und die im Streckenverlauf vorzufindende Kurvensituation ist die Übersichtlichkeit teilweise eingeschränkt. Separat für den Radverkehr ausgewiesene Ausweichmöglichkeiten sind nicht vorhanden. Zur Vermeidung von Unfällen im Begegnungsverkehr kann der Öffnung dieses Streckenabschnittes für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung nicht zugestimmt werden. Klosterstraße Bei der Straße handelt es sich um eine innerörtliche Gemeindestraße. Diese Klosterstraße wird als Einbahnstraße geführt und ist sowohl durch Vz. 274.1 („Tempo 30-Zone“) sowie durch mehrere Fahrbahnanhebungen auf eine Geschwindigkeit von 30 km/h beschränkt. Eine Unfallhäufungsstelle ist im genannten Streckenabschnitt nicht vorhanden. Im Verlauf der Straße befinden sich auf der rechten Fahrbahnseite mehrere Parkbuchten. Durch die geparkten Fahrzeuge, die im Fahrbahnverlauf vorzufindende Kurvensituation sowie den in Fahrtrichtung Ringstraße topographisch steilen Fahrbahnverlauf ist die Übersichtlichkeit teilweise eingeschränkt. Separat für den Radverkehr ausgewiesene Ausweichmöglichkeiten sind nicht vorhanden. Zur Vermeidung von Unfällen im Begegnungsverkehr kann der Öffnung dieses Streckenabschnittes für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung nicht zugestimmt werden. Wupperstraße Bei der Straße handelt es sich um eine innerörtliche Gemeindestraße. Diese Straße wird als Einbahnstraße geführt und ist durch Vz. 274.1 („Tempo 30-Zone“) auf eine Geschwindigkeit von 30 km/h beschränkt. Eine Unfallhäufungsstelle ist im genannten Streckenabschnitt nicht vorhanden. In der Wupperstraße sind sowohl öffentliche Gebäude (Veranstaltungshalle „Alte Drahtzieherei“, Jugendamt, Jugendzentrum) als auch die Zu- und Abfahrten zu den Parkflächen der Fa. Radium vorhanden. Im Zuge des Straßenausbaus wurde daher auch für den Radverkehr ein gesicherter Radweg in beide Fahrtrichtungen errichtet. Dieser Radweg ermöglicht dem Radfahrer eine gesicherte Verkehrsführung. Aus diesem Grunde kann der Öffnung der Wupperstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung nicht zugestimmt werden. Gaulstraße Bei der Straße handelt es sich um eine innerörtliche Gemeindestraße. Diese Straße wird im Bereich zwischen der Straße „Marktplatz und dem Knotenpunkt Surgéres-Platz – Gaulstraße – Ringstraße als Einbahnstraße geführt. Sie ist durch Vz. 274.1 („Tempo 30-Zone“) auf eine Geschwindigkeit von 30 km/h beschränkt. Eine Unfallhäufungsstelle ist im genannten Streckenabschnitt nicht vorhanden. Die Straße dient als Aufteilungsfahrbahn für den genannten Knotenpunkt Surgéres-Platz – Gaulstraße – Ringstraße. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens ist ein ungesicherter entgegenkommender Radverkehr nicht darstellbar. Eine neuerliche Betrachtung ist nach dem geplanten Umbau des Knotenpunktes vorzunehmen. Anmerkung: Sowohl der Straßenverkehrsbehörde als auch der Kreispolizeibehörde ist bekannt, dass bereits jetzt schon Einbahnstraßen durch Radfahrer in Gegenrichtung verbotswidrig befahren werden. Dies wird auch in Zukunft nicht auszuschließen sein. Im Falle eines Unfalles liegt daher auch das Verschulden dann bei dem jeweiligen Radfahrer. Eine Legalisierung einer verbotswidrigen Nutzung durch die Straßenverkehrsbehörde kann durch die Freigabe der Straßen für die Nutzung durch Radfahrer im Gegenverkehr jedoch aufgrund der dargestellten Gründe nicht vorgenommen werden. Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, den Hermann-Löns-Weg, die Marktstraße und die Pollenderstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben. Anlagen: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr

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