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Einrichtung einer Ordnungsstreife und einer Ordnungspartnerschaft hier: Antrag der UCW-Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Olpe
Datum2026-09-23
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die UCW-Fraktion beantragt die Einrichtung einer Ordnungsstreife und einer Ordnungspartnerschaft in der Kreisstadt Olpe. Der Beratungspunkt wird daraufhin in die Tagesordnungen des Haupt- und Finanzausschusses (21.09.2026) und der Stadtverordnetenversammlung (23.09.2026) aufgenommen, da die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Ordnungsstreife hätte Personalkosten von bis zu acht Vollzeitstellen (ca. 63.000 Euro/Jahr pro Stelle) zur Folge. Ein Beschluss ist aus der Vorlage nicht erkennbar.

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Kreisstadt Olpe Beschlussvorlage Der Bürgermeister Ordnungsamt AZ: 109.5 X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 14.09.2026 165/2026 Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 21.09.2026 Stadtverordnetenversammlung 23.09.2026 Betreff: Einrichtung einer Ordnungsstreife und einer Ordnungspartnerschaft hier: Antrag der UCW-Fraktion Beschlussvorschlag: Ergibt sich aus der Beratung. Sachverhaltsdarstellung Ziel/Problem: Mit Schreiben vom 11.09.2026 hat die UCW-Fraktion beantragt, den genannten Beratungs- punkt auf die Tagesordnungen der Sitzungen der zuständigen Ausschüsse und der Stadt- verordnetenversammlung im nächsten Sitzungsblock aufzunehmen. Der Beratungspunkt wird deshalb in die Tagesordnungen der Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2026 und der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2026 aufgenommen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Rechtslage/Zuständigkeit: Nach § 3 Abs. 1 bzw. § 27 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversamm- lung und die Ausschüsse hat der Bürgermeister bzw. der Ausschussvorsitzende Vorschläge in die Tagesordnung aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 10. Tag vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Stadtverordneten oder einer Fraktion vorgelegt werden. Da der Antrag der UCW-Fraktion diese Voraussetzungen erfüllt, wird der Punkt in die Ta- gesordnungen der genannten Gremien aufgenommen. . . . Drucksachen-Nr. 165/2026 Seite 2 Folgen: .//. Stellungnahmen innerhalb der Verwaltung: .//. Anlage: Antrag UCW-Fraktion vom 11.09.2026 Finanzielle Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzrechnung: Keine finanziellen Auswirkungen Haushaltsposi- Nr. Bezeichnung tion Produkt - - Konto - Ergebnisplan 2026 2027 2028 2029 Aufwand Ertrag Investitions- 2026 2027 2028 2029 maßnahmen Auszahlung Einzahlung Haushaltsmittel stehen im Planjahr zur Verfügung Haushaltsmittel stehen im Planjahr nicht zur Verfügung Deckungsvorschlag ja bei Produkt teilweise bei Produkt nein Erläuterungen: . . . Drucksachen-Nr. 165/2026 Seite 3 Die Einrichtung einer Ordnungsstreife erfordert – je nach gewünschtem Umfang der Verfügbarkeit – eine Stellenausweitung von bis zu acht Vollzeitstellen der Vergü- tungsgruppe E6. Die Personalkosten pro Stelle liegen im Schnitt bei rund 63.000 Euro p.a. zzgl. der Kosten des Arbeitsplatzes und sonstiger Sachkosten. 1 Anlage(n)

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