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Einrichtung einer Ordnungsstreife und einer Ordnungspartnerschaft hier: Antrag der UCW-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Olpe |
| Datum | 2026-09-23 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die UCW-Fraktion beantragt die Einrichtung einer Ordnungsstreife und einer Ordnungspartnerschaft in der Kreisstadt Olpe. Der Beratungspunkt wird daraufhin in die Tagesordnungen des Haupt- und Finanzausschusses (21.09.2026) und der Stadtverordnetenversammlung (23.09.2026) aufgenommen, da die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Ordnungsstreife hätte Personalkosten von bis zu acht Vollzeitstellen (ca. 63.000 Euro/Jahr pro Stelle) zur Folge. Ein Beschluss ist aus der Vorlage nicht erkennbar.
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Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Olpe Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
Ordnungsamt
AZ: 109.5
X öffentlich
nichtöffentlich
Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
14.09.2026 165/2026
Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss 21.09.2026
Stadtverordnetenversammlung 23.09.2026
Betreff:
Einrichtung einer Ordnungsstreife und einer Ordnungspartnerschaft
hier: Antrag der UCW-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Ergibt sich aus der Beratung.
Sachverhaltsdarstellung
Ziel/Problem:
Mit Schreiben vom 11.09.2026 hat die UCW-Fraktion beantragt, den genannten Beratungs-
punkt auf die Tagesordnungen der Sitzungen der zuständigen Ausschüsse und der Stadt-
verordnetenversammlung im nächsten Sitzungsblock aufzunehmen.
Der Beratungspunkt wird deshalb in die Tagesordnungen der Sitzungen des Haupt- und
Finanzausschusses am 21.09.2026 und der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2026
aufgenommen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Rechtslage/Zuständigkeit:
Nach § 3 Abs. 1 bzw. § 27 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversamm-
lung und die Ausschüsse hat der Bürgermeister bzw. der Ausschussvorsitzende Vorschläge
in die Tagesordnung aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 10. Tag vor
dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Stadtverordneten oder einer Fraktion
vorgelegt werden.
Da der Antrag der UCW-Fraktion diese Voraussetzungen erfüllt, wird der Punkt in die Ta-
gesordnungen der genannten Gremien aufgenommen.
. . .
Drucksachen-Nr. 165/2026 Seite 2
Folgen:
.//.
Stellungnahmen innerhalb der Verwaltung:
.//.
Anlage:
Antrag UCW-Fraktion vom 11.09.2026
Finanzielle Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzrechnung:
Keine finanziellen Auswirkungen
Haushaltsposi-
Nr. Bezeichnung
tion
Produkt - -
Konto -
Ergebnisplan 2026 2027 2028 2029
Aufwand
Ertrag
Investitions-
2026 2027 2028 2029
maßnahmen
Auszahlung
Einzahlung
Haushaltsmittel stehen im Planjahr zur Verfügung
Haushaltsmittel stehen im Planjahr nicht zur Verfügung
Deckungsvorschlag
ja bei Produkt
teilweise bei Produkt
nein
Erläuterungen:
. . .
Drucksachen-Nr. 165/2026 Seite 3
Die Einrichtung einer Ordnungsstreife erfordert – je nach gewünschtem Umfang der
Verfügbarkeit – eine Stellenausweitung von bis zu acht Vollzeitstellen der Vergü-
tungsgruppe E6. Die Personalkosten pro Stelle liegen im Schnitt bei rund 63.000
Euro p.a. zzgl. der Kosten des Arbeitsplatzes und sonstiger Sachkosten.
1 Anlage(n)
Text aus PDF extrahiert