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Einbahnstraßenregelungen Ahe Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.09.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Bergheim
Datum2026-09-24
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt Einbahnstraßenregelungen in der Ahe. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Einbahnstraßen nur bei entsprechenden straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 45 StVO angeordnet werden können und eine erhebliche Gefahrenlage erforderlich ist. Ein Beschlussvorschlag wird nicht unterbreitet. Die Verwaltung soll die Prüfungsmöglichkeiten einer Einbahnstraße durchführen und den Ausschuss regelmäßig über den Stand informieren.

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Kreisstadt Bergheim Vorlage Nr.: 471/2026 1. Ergänzung Der Bürgermeister öffentlich Mitzeichnungen Dezernat: III FBL: Frau Dr. Laengner AbtL: Frau Dr. Laengner Verfasser/in: Herr Bourass Vorgesehene Beratungsfolge Gremium Datum A.f. Planung und Umwelt 24.09.2026 TOP Einbahnstraßenregelungen Ahe Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.09.2026 Beschlussvorschlag entfällt Erläuterungen: 1. Zielsetzung Die Zielsetzung ist dem Antrag zu entnehmen. 2. Sachverhalt Der Sachverhalt ist dem Antrag zu entnehmen. Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die Anordnung einer Einbahnstraßenregelung durch die Straßenverkehrsbehörde an die gesetzlichen Voraussetzungen des § 45 StVO gebunden ist. Es wird empfohlen die Verwaltung zur Prüfung der Möglichkeit einer Einbahnstraße zu bitten. Eine Einbahnstraßenregelung kann angeordnet werden, wenn die hierfür erforderlichen straßenverkehrsrechtli­ chen Voraussetzungen von der Straßenverkehrsbehörde geprüft worden sind und die erforderliche Beteiligung der zuständigen Stellen erfolgt ist. Da eine Einbahnstraßenregelung den fließenden Verkehr beschränkt, ist hierfür grundsätzlich aufgrund der be­ sonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage erforderlich, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchti­ gung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt. Im Rahmen der erforderlichen Einzelfall­ prüfung sind insbesondere die örtlichen Verkehrsverhältnisse, die Fahrbahnbreite, die Verkehrsstärke und -zu­ sammensetzung, die Sichtverhältnisse sowie die Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz und die Be­ lange des Rad- und Fußverkehrs zu berücksichtigen. 3. Alternativen/Einsparpotenziale (Prüfung einer kostengünstigeren Aufgabenerledigung einschl. der Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit) entfällt 4. Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan, den Finanzplan und die Bilanz (lfd. Haus­ haltsjahr und Folgejahre, inkl. Folgekosten bei Investitionen) entfällt 5. Darstellung der klimaschutzrelevanten Auswirkungen (ab 1. Quartal 2021) entfällt 6. Bürgerbeteiligung entfällt 7. Überprüfung der Zielerreichung (Messinstrumente und –zeitpunkt) 1. Fortsetzungsblatt zu TOP Die Verwaltung informiert den Ausschuss nach Beschlussfassung im Rahmen der regelmäßigen Beschlusskon­ trolle über den Stand der Prüfung bzw. ggf. der Umsetzung.

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