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Einbahnstraßenregelungen Ahe Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.09.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Bergheim |
| Datum | 2026-09-24 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt Einbahnstraßenregelungen in der Ahe. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Einbahnstraßen nur bei entsprechenden straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 45 StVO angeordnet werden können und eine erhebliche Gefahrenlage erforderlich ist. Ein Beschlussvorschlag wird nicht unterbreitet. Die Verwaltung soll die Prüfungsmöglichkeiten einer Einbahnstraße durchführen und den Ausschuss regelmäßig über den Stand informieren.
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Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Bergheim Vorlage Nr.: 471/2026 1. Ergänzung
Der Bürgermeister öffentlich
Mitzeichnungen
Dezernat: III
FBL: Frau Dr. Laengner
AbtL: Frau Dr. Laengner
Verfasser/in: Herr Bourass
Vorgesehene Beratungsfolge
Gremium Datum
A.f. Planung und Umwelt 24.09.2026
TOP Einbahnstraßenregelungen Ahe
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.09.2026
Beschlussvorschlag
entfällt
Erläuterungen:
1. Zielsetzung
Die Zielsetzung ist dem Antrag zu entnehmen.
2. Sachverhalt
Der Sachverhalt ist dem Antrag zu entnehmen.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die Anordnung einer Einbahnstraßenregelung durch die
Straßenverkehrsbehörde an die gesetzlichen Voraussetzungen des § 45 StVO gebunden ist. Es wird empfohlen
die Verwaltung zur Prüfung der Möglichkeit einer Einbahnstraße zu bitten.
Eine Einbahnstraßenregelung kann angeordnet werden, wenn die hierfür erforderlichen straßenverkehrsrechtli
chen Voraussetzungen von der Straßenverkehrsbehörde geprüft worden sind und die erforderliche Beteiligung
der zuständigen Stellen erfolgt ist.
Da eine Einbahnstraßenregelung den fließenden Verkehr beschränkt, ist hierfür grundsätzlich aufgrund der be
sonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage erforderlich, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchti
gung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt. Im Rahmen der erforderlichen Einzelfall
prüfung sind insbesondere die örtlichen Verkehrsverhältnisse, die Fahrbahnbreite, die Verkehrsstärke und -zu
sammensetzung, die Sichtverhältnisse sowie die Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz und die Be
lange des Rad- und Fußverkehrs zu berücksichtigen.
3. Alternativen/Einsparpotenziale (Prüfung einer kostengünstigeren Aufgabenerledigung einschl.
der Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit)
entfällt
4. Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan, den Finanzplan und die Bilanz (lfd. Haus
haltsjahr und Folgejahre, inkl. Folgekosten bei Investitionen)
entfällt
5. Darstellung der klimaschutzrelevanten Auswirkungen (ab 1. Quartal 2021)
entfällt
6. Bürgerbeteiligung
entfällt
7. Überprüfung der Zielerreichung (Messinstrumente und –zeitpunkt)
1. Fortsetzungsblatt zu TOP
Die Verwaltung informiert den Ausschuss nach Beschlussfassung im Rahmen der regelmäßigen Beschlusskon
trolle über den Stand der Prüfung bzw. ggf. der Umsetzung.
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