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Verkehrsberuhigung K19 Ahe Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.09.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Bergheim |
| Datum | 2026-09-24 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Kreisstraße K19 im Bereich „In der Spitze" in Ahe. Die Verwaltung wird empfohlen, geeignete Maßnahmen zu prüfen. Eine unmittelbare Beschlussfassung über konkrete Umsetzungsschritte entfällt, da die Zustimmung des Rhein-Erft-Kreises erforderlich ist. Die Kosten werden nach Prüfung der Erforderlichkeit beziffert.
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Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Bergheim Vorlage Nr.: 472/2026 1. Ergänzung
Der Bürgermeister öffentlich
Mitzeichnungen
Dezernat: III
FBL: Frau Dr. Laengner
AbtL: Frau Dr. Laengner
Verfasser/in: Herr Bourass
Vorgesehene Beratungsfolge
Gremium Datum
A.f. Planung und Umwelt 24.09.2026
TOP Verkehrsberuhigung K19 Ahe
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.09.2026
Beschlussvorschlag
entfällt
Erläuterungen:
1. Zielsetzung
Die Zielsetzung ist dem Antrag zu entnehmen.
2. Sachverhalt
Der Sachverhalt ist dem Antrag zu entnehmen.
Es wird empfohlen, die Verwaltung lediglich mit der Prüfung geeigneter Verkehrsberuhigungsmaßnahmen zu
beauftragen. Von einer unmittelbaren Beschlussfassung über die Umsetzung konkreter Maßnahmen sollte ab
gesehen werden, da hierfür die Zustimmung der zuständigen Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörde des
Rhein-Erft-Kreises erforderlich ist und eine Umsetzung nur unter Berücksichtigung der straßenverkehrsrechtli
chen und straßenbaulichen Voraussetzungen erfolgen kann.
3. Alternativen/Einsparpotenziale (Prüfung einer kostengünstigeren Aufgabenerledigung einschl.
der Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit)
Entfällt
4. Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan, den Finanzplan und die Bilanz (lfd. Haus
haltsjahr und Folgejahre, inkl. Folgekosten bei Investitionen)
Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen werden von der Verwaltung beziffert, sobald die Erforderlichkeit
und Art der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der K 19 im Bereich „In der Spitze" geprüft wurden.
5. Darstellung der klimaschutzrelevanten Auswirkungen (ab 1. Quartal 2021)
Entfällt
6. Bürgerbeteiligung
Entfällt.
7. Überprüfung der Zielerreichung (Messinstrumente und –zeitpunkt)
Die Verwaltung informiert den Ausschuss nach Beschlussfassung im Rahmen der regelmäßigen Beschlusskon
trolle über den Stand der Umsetzung.
Text aus PDF extrahiert