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Dauerhafte Beflaggung des Rathauses der Kreisstadt Bergheim Antrag der AfD-Fraktion vom 02.09.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Bergheim |
| Datum | 2026-09-28 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die AfD-Fraktion beantragt die dauerhafte Beflaggung des Rathauses der Kreisstadt Bergheim. Die Verwaltung stellt fest, dass dies rechtlich zulässig ist, warnt aber vor dem Verlust der Signal- und Erinnerungsfunktion von Flaggen für besondere Anlässe. Zudem würde häufigerer Flaggenwechsel aufgrund von Witterungseinflüssen notwendig, was jährliche Mehrkosten von etwa 1.000 Euro verursacht. Ein Beschlussvorschlag wird nicht unterbreitet.
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Dokument
Extrahierter Text
Kreisstadt Bergheim Vorlage Nr.: 465/2026
Der Bürgermeister öffentlich
Mitzeichnungen
Dezernat: I
FBL: Fr. Bergmoser
AbtL: Frau Roden
Verfasser/in: Frau Roden
Vorgesehene Beratungsfolge
Gremium Datum
Rat 28.09.2026
TOP Dauerhafte Beflaggung des Rathauses der Kreisstadt Bergheim
Antrag der AfD-Fraktion vom 02.09.2026
Beschlussvorschlag
entfällt
Erläuterungen:
1. Zielsetzung
Die Zielsetzung kann dem Antrag entnommen werden.
2. Sachverhalt
Derzeit erfolgt die Beflaggung gemäß dem Gesetz über das öffentliche Flaggen in Verbindung mit der Beflag
gungsverordnung NRW. Sie wird zu festen Terminen im Jahr durchgeführt. Zudem kann das Innenministerium
zu besonderen Anlässen weitere Beflaggungen anordnen.
Eine dauerhafte Beflaggung ist einer Kommunalverwaltung durch deren kommunale Selbstverwaltung möglich.
Die genannten gesetzlichen Regelungen stehen diesem Vorhaben nicht entgegen.
Dadurch würde jedoch die damit verbundene Signal- und Erinnerungsfunktion wegfallen. Eine gehisste Flagge
symbolisiert den Bürgerinnen und Bürgern einen besonderen Tag. Bei einer dauerhaften Beflaggung geht die
ser Informations- bzw. Erinnerungseffekt verloren.
Bei einer dauerhaften Beflaggung müssten die Flaggen zudem häufiger gewechselt werden, da sie unterschied
lichen Witterungseinflüssen ausgesetzt sind. Flaggen besitzen repräsentative Merkmale und müssen als staatli
che Symbole in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand vorgehalten werden.
3. Alternativen/Einsparpotenziale (Prüfung einer kostengünstigeren Aufgabenerledigung einschl.
der Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit)
Entfällt.
4. Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan, den Finanzplan und die Bilanz (lfd. Haus-
haltsjahr und Folgejahre, inkl. Folgekosten bei Investitionen)
Durch den mehrmaligen Tausch der Flaggen im Laufe des Jahres entstehen Mehraufwendungen von rund
1.000 € pro Haushaltsjahr.
5. Darstellung der klimaschutzrelevanten Auswirkungen (ab 1. Quartal 2021)
entfällt
6. Bürgerbeteiligung
entfällt
7. Überprüfung der Zielerreichung (Messinstrumente und –zeitpunkt)
entfällt
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