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Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Michaelisschule - Antrag der SPD-Fraktion vom 17.09.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kreis Gütersloh |
| Datum | 2026-09-21 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt, vor einer Ausschreibung für einen Neubau der Michaelisschule zunächst eine Grundsatzentscheidung zu treffen. Die Verwaltung soll eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorlegen, die Sanierung mit Erweiterung des bestehenden Gebäudes dem Neubau gegenüberstellt und dabei Investitionskosten, Betriebskosten, Nutzungsdauern, bauliche Risiken sowie pädagogische Anforderungen berücksichtigt. Bis zu dieser Entscheidung wird die geplante Ausschreibung nach dem Totalunternehmermodell zurückgestellt, während die Vorbereitung dafür weiterlaufen soll.
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Dokument
Extrahierter Text
Die Landrätin
öffentlich
öffentliche
Antragsvorlage
Organisationseinheit Datum Drucksachen-Nr.
Abteilung Gebäudewirtschaft 17.09.2026 6723/1
voraussichtl. Ergebnis
Beratungsfolge
Sitzungstermin Einst. Ja Nein Enth.
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 17.09.2026
Kreisausschuss 21.09.2026
Tagesordnungspunkt:
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Michaelisschule
- Antrag der SPD-Fraktion vom 17.09.2026
Antrag:
1. Vor einer Entscheidung über die Ausschreibung eines Neubaus der Michaelisschule nach dem
Totalunternehmermodell ist zunächst eine Grundsatzentscheidung darüber zu treffen, ob die Mi-
chaelisschule durch Sanierung und bedarfsgerechte Erweiterung des vorhandenen Gebäudebe-
standes oder durch einen Neubau weiterentwickelt werden soll.
2. Zur Vorbereitung dieser Entscheidung legt die Verwaltung den zuständigen politischen Gremien
die bereits erfolgte bzw. gegebenenfalls noch zu ergänzende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vor.
Dabei sind mindestens die Varianten Sanierung und bedarfsgerechte Erweiterung des vorhande-
nen Gebäudebestandes und Neubau der Michaelisschule nachvollziehbar gegenüberzustellen.
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung soll insbesondere Investitionskosten, Kosten notwendiger Inte-
rimslösungen, Betriebs-, Instandhaltungs- und Folgekosten, Nutzungsdauern, bauliche Risiken
sowie die funktionalen und pädagogischen Anforderungen des beschlossenen Raumprogramms
berücksichtigen. Die wesentlichen Annahmen und Berechnungsgrundlagen sind darzustellen.
3. Bis zu dieser Grundsatzentscheidung wird die in DS-Nr. 6723 vorgeschlagene Durchführung einer
Ausschreibung nach dem Totalunternehmermodell zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt,
die Ausschreibung nach dem Totalunternehmer-Modell vorzubereiten und durchzuführen sowie
die dazu erforderlichen Dienstleistungen zu beauftragen.
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Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 17.09.2026 den vorstehend wiedergegebenen Antrag ge-
stellt; die Begründung bitte ich dem als Anlage beigefügten Schreiben zu entnehmen.
Anlagenliste:
Schreiben der SPD-Fraktion vom 17.09.2026
Text aus PDF extrahiert