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Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Michaelisschule - Antrag der SPD-Fraktion vom 17.09.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKreis Gütersloh
Datum2026-09-21
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt, vor einer Ausschreibung für einen Neubau der Michaelisschule zunächst eine Grundsatzentscheidung zu treffen. Die Verwaltung soll eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorlegen, die Sanierung mit Erweiterung des bestehenden Gebäudes dem Neubau gegenüberstellt und dabei Investitionskosten, Betriebskosten, Nutzungsdauern, bauliche Risiken sowie pädagogische Anforderungen berücksichtigt. Bis zu dieser Entscheidung wird die geplante Ausschreibung nach dem Totalunternehmermodell zurückgestellt, während die Vorbereitung dafür weiterlaufen soll.

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Die Landrätin öffentlich öffentliche Antragsvorlage Organisationseinheit Datum Drucksachen-Nr. Abteilung Gebäudewirtschaft 17.09.2026 6723/1 voraussichtl. Ergebnis Beratungsfolge Sitzungstermin Einst. Ja Nein Enth. Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 17.09.2026 Kreisausschuss 21.09.2026 Tagesordnungspunkt: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Michaelisschule - Antrag der SPD-Fraktion vom 17.09.2026 Antrag: 1. Vor einer Entscheidung über die Ausschreibung eines Neubaus der Michaelisschule nach dem Totalunternehmermodell ist zunächst eine Grundsatzentscheidung darüber zu treffen, ob die Mi- chaelisschule durch Sanierung und bedarfsgerechte Erweiterung des vorhandenen Gebäudebe- standes oder durch einen Neubau weiterentwickelt werden soll. 2. Zur Vorbereitung dieser Entscheidung legt die Verwaltung den zuständigen politischen Gremien die bereits erfolgte bzw. gegebenenfalls noch zu ergänzende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vor. Dabei sind mindestens die Varianten Sanierung und bedarfsgerechte Erweiterung des vorhande- nen Gebäudebestandes und Neubau der Michaelisschule nachvollziehbar gegenüberzustellen. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung soll insbesondere Investitionskosten, Kosten notwendiger Inte- rimslösungen, Betriebs-, Instandhaltungs- und Folgekosten, Nutzungsdauern, bauliche Risiken sowie die funktionalen und pädagogischen Anforderungen des beschlossenen Raumprogramms berücksichtigen. Die wesentlichen Annahmen und Berechnungsgrundlagen sind darzustellen. 3. Bis zu dieser Grundsatzentscheidung wird die in DS-Nr. 6723 vorgeschlagene Durchführung einer Ausschreibung nach dem Totalunternehmermodell zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung nach dem Totalunternehmer-Modell vorzubereiten und durchzuführen sowie die dazu erforderlichen Dienstleistungen zu beauftragen. Seite 2 von 2 Erläuterungen: Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 17.09.2026 den vorstehend wiedergegebenen Antrag ge- stellt; die Begründung bitte ich dem als Anlage beigefügten Schreiben zu entnehmen. Anlagenliste: Schreiben der SPD-Fraktion vom 17.09.2026

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