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Antrag der FWG-Fraktion betr. "Einführung eines Sommerferienpasses für Schulkinder der Gemeinde Schmitten im Taunus"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Schmitten im Taunus |
| Datum | 2026-10-22 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FWG-Fraktion beantragt, einen Sommerferipass für Schulkinder ab 2027 einzuführen. Der Pass soll Kindern und Jugendlichen kostenlosen Zugang zu ausgewählten Freizeiteinrichtungen in Schmitten und der Umgebung ermöglichen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget für Jugendpflege; der Sozialausschuss soll Altersgruppen, Budgetanpassungen, Nutzungshäufigkeit und teilnehmende Einrichtungen erarbeiten.
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Dokument
Extrahierter Text
Antrag
- öffentlich -
AT-6/2026
Verwaltung und
Fachbereich
Bürgerservice
Federführendes Amt Gemeindeorgane
Datum 17.09.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Gemeindevertretung 23.09.2026 beschließend
Betreff:
Antrag der FWG-Fraktion betr. "Einführung eines Sommerferienpasses für Schulkinder der Gemeinde
Schmitten im Taunus"
Antrag:
Die Gemeindevertretung beschließt, das Thema Ferienpass für Kinder und Jugendliche der Gemeinde
Schmitten im Taunus in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses zu beraten.
Eltern von Kindern und Jugendlichen der Gemeinde Schmitten im Taunus soll ab dem Jahr 2027 jeweils zu
den Sommerferien ein Ferienpass angeboten werden. Der Ferienpass berechtigt Kinder und Jugendliche
einer noch festzulegenden Altersgruppe, ausgewählte Freizeiteinrichtungen in Schmitten sowie Städten und
Kommunen der näheren Umgebung kostenfrei zu besuchen. Die Auswahl der teilnehmenden Einrichtungen
kann dem Gemeindevorstand übertragen werden.
Die Kosten für den Ferienpass sollen aus dem Budget für Jugendpflege und Jugendbetreuung finanziert
werden. Sollten im Budget für Jugendpflege und Jugendbetreuung nicht ausreichend Mittel frei verfügbar
sein, wird das Budget im Rahmen des Haushalts 2027 um einen noch festzulegenden Betrag erhöht.
Folgende und ggf. weitere Punkte sind im Sozialausschuss zu beraten:
1.) Vorschlag der Altersgruppe der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen
2.) Vorschlag der eventuell notwendigen Erhöhung des Budgets für Jugendpflege und Jugendbetreuung
3.) Vorschlag für die Anzahl der kostenlosen Nutzung der jeweiligen Freizeitmöglichkeiten
4.) Vorschlag für mögliche Priorisierung/Voraussetzungen für die Beantragung des Ferienpasses
5.) Vorschläge für teilnehmende Einrichtungen
6.) Erarbeitung eines entsprechenden Beschlussvorschlages für die Gemeindevertretung
Zu der Sitzung des Sozialausschusses werden Frau Habermann aus der Gemeinde Weilrod und ggf. eine
Vertreterin bzw. ein Vertreter aus Grävenwiesbach eingeladen.
Finanzielle Auswirkungen:
- Keine -
Sachdarstellung:
- Keine -
Anlage(n):
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1. FWG Antrag Ferienpass 2026
Antrag AT-6/2026 Seite 2 von 2
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