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Prüfung der Einführung und Nutzung der Bürgerbeteiligungsplattform CONSUL; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Titz |
| Datum | 2026-10-01 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Prüfung der Einführung und Nutzung der Bürgerbeteiligungsplattform CONSUL. Die Verwaltung der Landgemeinde Titz stellt dar, dass seit 2022 das landesweit bereitgestellte Beteiligungsportal NRW erfolgreich genutzt wird und kostenfreie, sichere sowie technisch stabile Lösungen bietet. CONSUL würde zusätzliche technische, organisatorische und finanzielle Aufwände verursachen, da Betrieb und Support vollständig von der Kommune zu tragen wären. Die Verwaltung empfiehlt eine detaillierte technische Einschätzung durch die KDVZ Rhein-Erft-Rur.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Nr. 191/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Leitung der Verwaltung
Alexander Kast
02463/9954-505
[email protected]
Fachbereichsleitung: Jürgen Frantzen
Datum: 15.09.2026
Prüfung der Einführung und Nutzung der Bürgerbeteiligungsplattform CONSUL;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag:
… siehe beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen …
Termin Beratungsfolge
24.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss
01.10.2026 Rat
Sachverhalt
… siehe beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen …
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Landgemeinde Titz nutzt seit 2022 das landesweit bereitgestellte Beteiligungsportal NRW als zentrale digitale
Beteiligungs- und Meldeplattform. Über das Portal wurden bereits zahlreiche Verfahren erfolgreich durchgeführt,
darunter die Online Umfrage und der Online Dialog zum Strukturwandel, das Meldeverfahren EMMA sowie ver-
schiedene Beteiligungen zu kommunalen Themen wie Radwegeplanung, Kommunale Wärmeplanung und Lärmak-
tionsplan. Die Verfahren verzeichnen durchweg gute Rückläufe und zeigen eine aktive Mitwirkung der Bürger-
schaft. Das Portal ist inzwischen in der Gemeinde etabliert, in Teilen der Bevölkerung bekannt und wird auch von
übergeordneten Stellen, Tagebauumfeldinitiativen sowie mehreren Nachbarkommunen genutzt.
Das Beteiligungsportal NRW stellt der Landgemeinde Titz eine vollständig kostenfreie digitale Infrastruktur bereit,
da Betrieb und Weiterentwicklung zentral durch das Land Nordrhein-Westfalen erfolgen. Als landesbetriebenes
System bietet es hohe technische Stabilität und umfassende IT-Sicherheit und entlastet die Verwaltung, weil kein
eigener Aufwand für Hosting, Wartung oder Systempflege entsteht. Mit seinem breiten Spektrum an Beteiligungs-
formaten – von formellen Verfahren über Meldeverfahren bis hin zu Umfragen, Dialogen und Veranstaltungen –
deckt das Portal die kommunalen Anforderungen vollständig ab. Die rechtssichere, DSGVO konforme Ausgestal-
tung entspricht dem Standard für NRW Kommunen. Durch die direkte Anbindung an Landesbehörden, Fachportale
und regionale Beteiligungsstrukturen fügt sich das Portal nahtlos in bestehende Verwaltungsprozesse ein und
unterstützt die Zielsetzung eines einheitlichen, landesweiten und niedrigschwelligen Beteiligungssystems, das die
kommunale Nutzung stärkt und Bürgerbeteiligung nachhaltig fördert.
Für die Verwaltung bietet das Beteiligungsportal NRW klare Vorteile:
Kostenfreiheit: Das Portal wird vollständig durch das Land Nordrhein-Westfalen finanziert und verur-
sacht weder Lizenz noch Betriebskosten.
Mandantenfähigkeit und geringer Verwaltungsaufwand: Die Landgemeinde betreibt ihren eigenen
kommunalen Bereich innerhalb der Landesinfrastruktur, ohne eigene technische Systeme vorhalten oder
betreiben zu müssen.
Breites Spektrum an Verfahrenstypen: Das Portal unterstützt formelle Bauleitplanverfahren ebenso
wie Umfragen, Dialogformate, Meldeverfahren und Veranstaltungen und deckt damit die kommunalen
Bedarfe umfassend ab.
Datenschutz und Rechtssicherheit: Die zentrale IT-Sicherheit des Landes gewährleistet DSGVO Kon-
formität und eine rechtssichere Ausgestaltung aller Verfahren.
Effiziente Auswertung: Integrierte Funktionen erleichtern die Bearbeitung, Strukturierung und Doku-
mentation von Stellungnahmen und Meldungen.
Crossmediale Beteiligung: Digitale und analoge Beteiligungsformate können flexibel miteinander kom-
biniert werden.
Kostenlose Schulungen und Weiterentwicklung: Das Land bietet fortlaufend Schulungen, fachliche
Unterstützung und regelmäßige Aktualisierungen sowie Anpassungen an landesweite Themen.
Die bisherige Nutzung zeigt, dass das Portal eine niedrigschwellige Beteiligung, hohe Reichweite und verlässliche
technische Stabilität ermöglicht. Die Ergebnisse fließen bereits in kommunale Entwicklungsprozesse ein, aktuell
etwa in die Arbeit der Spielplatzkommission. Aus Sicht der Verwaltung ist festzuhalten, dass die Landgemeinde
Titz mit dem Beteiligungsportal NRW bereits über ein voll funktionsfähiges, etabliertes und kostenfreies Beteili-
gungsinstrument verfügt, das sowohl formelle als auch informelle Beteiligungsformate abdeckt und sich in der
Praxis bewährt hat.
CONSUL Democracy ist ein Open Source System, dessen Betrieb, Hosting und technische Betreuung vollständig
von der Kommune organisiert und finanziert werden müssten. Für Installation und laufenden Support wäre eine
eigene IT-Infrastruktur oder ein externer Dienstleister erforderlich, was zusätzlichen technischen Aufwand be-
deutet. In seiner Ausrichtung konzentriert sich CONSUL vor allem auf Diskussionen, Vorschläge und Abstimmun-
gen und unterstützt formelle kommunale Verfahren nur eingeschränkt. Die Einführung eines zusätzlichen Systems
wie CONSUL (neben dem bereits verfügbaren und eingesetzten Beteiligungsportal NRW) würde daher technische,
organisatorische und finanzielle Mehraufwände verursachen und wäre nur dann sinnvoll, wenn Funktionen benö-
tigt werden, die das Beteiligungsportal NRW nicht bietet.
Eine DSGVO-konforme Nutzung von CONSUL ist zwar grundsätzlich möglich. Die Verantwortung für den Daten-
schutz und die IT-Sicherheit liegt jedoch vollständig bei der Kommune. Da keine Anbindung an landesweite Sys-
teme besteht, handelt es sich um eine eigenständige Plattform, die primär auf partizipative Demokratieprozesse
und offene digitale Diskussionsräume ausgelegt ist.
Die EDV-technische Betreuung bzw. Beratung der Mitgliedskommunen innerhalb des Verbandsgebiets der Kom-
munalen Datenverarbeitungszentrale (KDVZ) Rhein-Erft-Rur erfolgt durch ebenjene KDVZ. Mit Blick auf den vor-
stehenden Sachstandsbericht der Verwaltung erscheint nach Erteilung eines entsprechenden Prüfauftrags durch
die politischen Gremien eine detaillierte Einschätzung durch die KDVZ als beauftragte Instanz für die technische
Infrastruktur der Gemeindeverwaltung sinnvoll und erforderlich.
Haushaltsrechtliche Stellungnahme
Sachverhalt enthält finanzielle Auswirkungen ☐ ja ☐ nein
Kämmerer ist einverstanden ☐ ja ☐ nein
Jürgen Frantzen
Text aus PDF extrahiert